Zwangsvollstreckung eingeleitet - wie lange dauert sowas?

  • Hallo :-)


    Nachdem wir nun nach 3 Jahren und Klage endlich einen Titel über den Kindesunterhalt haben und der Vater aber dennoch nicht zahlt hat mir das Jugendamt jetzt geschrieben, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird. Ich habe den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe schon zurückgeschickt.


    Wir sind wirklich auf den Unterhalt angewiesen und kommen im Moment kaum über den Alltag.


    Habt ihr hier Erfahrungswerte wie lange so etwas wohl so dauern kann?


    PS.: KV hat geregeltes Einkommen als Zeitsoldat

  • PS.: KV hat geregeltes Einkommen als Zeitsoldat

    Dann ist eine Lohnpfändung das beste Mittel.


    Ebenso würde ich an seinen Kompaniechef einen freundlichen Brief schreiben, daß sein Untergebener dich und euer Kind am ausgestreckten Arm seit drei Jahren "verhungern" lässt.
    Ich kann mir vorstellen, daß die Dienststelle da ordentlich Druck machen wird.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Es geht vom Jugendamt zum Gerichtsvollzieher. Vom Gerichtsvollzieher zum Gerichtsvollzieher am Wohnort des Unterhaltspflichtigen. Je nach Antrag geht der Gerichtsvollzieher zur Bank (Kontopfändung, zum Unterhaltspflichtigen selbst (Taschenpfändung) oder zum Arbeitgeber (Gehaltspfändung).


    Das Tempo liegt an den/dem Gerichtsvollzieher und deren Auftragslage. Bei jedem kann das mehrere Wochen liegen bleiben - oder sofort bearbeitet werden ...
    Beim Arbeitgeber muss es nach Vorlage mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung durchgeführt werden. Im schlechtesten Fall haben die gestern die Gehaltsabrechnungen erstellt und heute kommt die Pfändung. Da kann es also auch schnell und langsam gehen.
    Manche brauchen ein paar Wochen. Diese Woche hab ich einen Fall gesehen, wo jetzt Jahrestag ist ...
    Da steht man zwischen hoffen und bangen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • PapaT, danke für deine Tipps.
    Ich mag mich da eigentlich grad gar nicht groß einmischen, weil die Beistandschaft das ja alles regelt. Ich glaub nicht, dass es gut wäre wenn ich da jetzt auch mitmische, oder?
    Ich mein, er ist ja bisher resistent gegen alle Ermahnung, liebe Fragen, Drohungen von allen Stellen gewesen (ich hatte anfänglich eine Anwältin und keine Beistandschaft). Ich glaub er WILL einfach nicht zahlen und sitzt alles bis ganz zum Ende aus. Armselig, aber so ist es leider...


    Hauptsache jetzt geht mal endlich was los hier, denn so langsam sind wirklich alle Rücklagen aufgebraucht :-( Dann zu erfahren wofür er so sein Geld verschleudert tut schon richtig weh und kann schon einmal richtige Rachegefühle hervorrufen, aber bisher versuch ich mich zu zügeln und dran zu glauben, dass ich auch ohne persönliche Rache an mein Ziel komme und es irgendwo Gerechtigkeit gibt...


    Volleybab: JAHRESTAG??? Mach mich nicht irre! So lange kann ich echt nicht mehr warten.... :hä

  • Ich mag mich da eigentlich grad gar nicht groß einmischen, weil die Beistandschaft das ja alles regelt.

    Du sollst dich auch nicht in die Zwangsvollstreckung einmischen.


    Der Brief an den Kompaniechef wäre rein "informativ", damit dieser sich ein besseres Bild vom Verhalten seines Soldaten machen kann.
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein solches Verhalten von den Vorgesetzten toleriert wird.
    Es könnte halt die ganze Sache beschleunigen.
    Insbesondere wenn man Volleybaps Beitrag ließt...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!


  • Der Brief an den Kompaniechef wäre rein "informativ", damit dieser sich ein besseres Bild vom Verhalten seines Soldaten machen kann.
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein solches Verhalten von den Vorgesetzten toleriert wird.
    Es könnte halt die ganze Sache beschleunigen.

    Oder eine ganze Menge böses Blut provozieren. Muss man neben Geldsorgen auch noch echt den Stress haben, den ein Ex machen kann, dem man über seinen Chef ans Bein pinkelt?
    Die Sache läuft doch, wozu jetzt auch noch Krieg anzetteln?

  • Hallo,


    es kommt drauf an, was nun eingeleitet wird von der Beistandschaft. Zwangsvollstreckung kann auch nur ein Besuch vom Gerichtsvollzieher mit Pfändungsauftrag sein. Haben die sich geäußert, was nun gemacht wird?


    Sehe ich auch so: Hier ist die Gehaltspfändung wohl das sinnvollste.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Oder eine ganze Menge böses Blut provozieren. Muss man neben Geldsorgen auch noch echt den Stress haben, den ein Ex machen kann, dem man über seinen Chef ans Bein pinkelt?
    Die Sache läuft doch, wozu jetzt auch noch Krieg anzetteln?


    Nach drei Jahren ist aber auch mal irgendwann Schluss mit lustig.


    Ich denke das Problem besteht nämlich genau darin, daß zwar alle möglichen Leute gesagt haben er möge bitte zahlen aber niemand weisungsbefugt ist.
    Das ist aber der Vorgesetzte.
    Wenn dieser die "Empfehlung" ausspricht doch bitte zu zahlen hat das für einen Soldaten mehr bindenden Charakter als alles andere.


    Sobald die Lohnpfändung kommt erfährt der Arbeitgeber eh davon.
    Besser ist es man informiert ihn vorher.
    Finde ich halt.


    Mit "ans Bein pinkeln" hat meiner Meinung die Sache nix zu tun.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Tanimami, leider haben die sich nicht genauer dazu geäußert. Telefonisch bekomm ich da keinen dran und muss dann immer schriftlich mit dem Jugendamt kommunizieren und dort bekomme ich leider konsequent nur die Hälfte meiner Fragen beantwortet ;)

  • wenn du einen flotten gerichtsvollzieher hast, und geht man mal davon aus das die personal-kosten-stelle (?) / buchhaltung etc. gut zu erreichen sind dann kannst du eventl schon ende nächsten monats geld sehen .. :winken:


    edit sagt : sollten keine anderen gläubiger noch vor dir sein , sonst werden diese (zumindest war es bei mir so) erst zu ende bedient

    Einmal editiert, zuletzt von jaara77 ()

  • edit sagt : sollten keine anderen gläubiger noch vor dir sein , sonst werden diese (zumindest war es bei mir so) erst zu ende bedient


    Wenn es um Unterhaltsrückstände geht, ist dies richtig. Wenn es um aktuellen Kindesunterhalt geht, steht der definitiv im ersten Rang und muss zwingend zuerst bedient werden.
    Du kannst also mit dem laufenden Unterhalt rechnen und bei der Nachzahlung muss man sehen. Es sei denn, der Kamerad hat weitere Kindesunterhaltsverpflichtungen. Dann wird zwischen denen aufgeteilt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hmmm
    Ich erinnere mich an einen Fall hier im Forum wo genau ein solcher Brief den gewünschten Erfolg erzielt hat.
    Bitte Suchfunktion benutzen.


    Und ich habe hier schon wesentlich größeren Unfug gelesen :wink


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich erinnere mich an einen Fall hier im Forum wo genau ein solcher Brief den gewünschten Erfolg erzielt hat.
    Bitte Suchfunktion benutzen.

    Mal ehrlich was würde es einen AG jucken was sein Angestellter macht untehaltstechnisch. Wenn er sagt die Arbeit leidet nicht. Peng.


    Und ein Kompaniechef interessiert das gar nicht. Auch nicht den Zugführer oder den Brigadegeneral.


    Und ich habe hier schon wesentlich größeren Unfug gelesen :wink

    Das stimmt zu 100%

  • Nur mal so als Zwischenmeldung für euch, die ihr hier auch gefragt habt wie lange so eine Lohnpfändung so dauern kann.
    Es ist HEUTE das erste Mal nach 3 Jahren Geld auf meinem Konto eingegangen. Von der Zwangsvollstreckung bis jetzt hat es ca. 4 Monate gedauert. Dafür ist es jetzt für diesen Monat gleich mal ein 4-stelliger Betrag (die Rückstände werden mit gepfändet). ENDLICH!!! Wir haben so lange gewartet. Jetzt bin ich gespannt wie es die nächsten Monate weitergeht und wann die Rückstände beglichen sind und es mit "normalem" Unterhalt weitergeht...

  • Es ist HEUTE das erste Mal nach 3 Jahren Geld auf meinem Konto eingegangen. Von der Zwangsvollstreckung bis jetzt hat es ca. 4 Monate gedauert. Dafür ist es jetzt für diesen Monat gleich mal ein 4-stelliger Betrag


    boah ne echt waahnsinn :wow sowas gibts tatsächlich... das ist ja Anlass zu Hoffnung... danke für das update..

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo,


    ich denke 4 Monate ist ein guter Schnitt. Natürlich werden die titulierten Rückstände mitgepfändet. So lange die Rückstände nicht beglichen sind, kannst Du die nächste Zeit (je nachdem, was an Rückständen offen ist) mit weiteren hohen Beträgen rechnen. Erst wenn die Rückstände ausgeglichen sind, kommt "nur noch" der laufende titulierte KU. Die Beistandschaft kann Dir da weiterhelfen, wenn Du immer genau wissen willst, was noch offen ist.


    Gut gemacht, weil dran geblieben :daumen

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    2 Mal editiert, zuletzt von tanimami73 ()