Nebenjob-Jobcenter bringt existenz in gefahr

  • Hallo,
    Ich fange morgen ,auf dem Schützenplatz zu arbeiten an.JobCenter rechnet mir für Juli schon den Nebenverdienst an.
    Lustig,ich weiß noch gar nicht wieviel Stunden ich mache geschweige denn wieviel ich verdiene.
    Durch die Anrechnung fehlen mir 280 Euro,somit habe ich im Juli 289 euro zum leben,mit Tochter.
    Dürfen die vom Jobcenter das so rechnen?
    Gruß buffi

  • Das Jobcenter darf das Geld erst ab tatsächlichem Zugang anrechnen. Somit müsstest du jeden Monat deine Lohnzettel einreichen und die rechnen neu aus.
    Vieleicht hilft dir das Zitat ein bisschen weiter. Schau doch mal im erwerbslosen forum forbei. die haben von sowas wirklich ahnung und helfen direkt weiter.



    Zitat aus dem Elo-Forum:

    Zitat

    § 2 der ALG II-V
    gibt es 2 Möglichkeiten der fiktiven Einkommensanrechnung, wenn das
    Einkommen monatlich in unterschiedlicher Höhe erfolgt. Einmal mit einem
    Durchschnittseinkommen oder aber die Anrechnung eines geschätzten Einkommens.
    Hierbei muss aber vorher eine Anhörung erfolgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Peanutbutter ()

  • Komisch..dann dürfen die kein fiktives Gehalt anrechnen?
    Das machen die bei mir.
    Ich habe 2 Jobs. Einen Hauptjob und einen Nebenjob.
    In meinem Nebenjob arbeite ich nur als Springer. Ich hab da derzeit vieleicht 1-3 Einsätze im Monat. Da kommt nicht viel bei raus.
    Trotzdem wird mir jeden Monat volle 450 € angerechnet..ich bekomme erst einen Monat später dann die Nachzahlung.
    Ganzschön sch.. wenn man Miete pünktlich zahlen möchte, am Monatsersten aber nur 200 € aufm Konto hat.

  • im ALGII gilt Zuflussprinzip, erst in dem Moment wo das Einkommen eingeht, kann es angerechnet werden. Vorher nicht.


    Können können die schon. Siehst du ja. Ob die dürfen ist a) eine andere Frage und b) denen erstmal egal.


    Meiner gEf ist ähnliches passiert. Sie nahm eine Putzstelle an. 2-3 pro Woche für je 3 Stunden. Noch vor Vertragsunterzeichnung bekam sie den Aufhebungsbescheid für den kompletten ALG II Bezug für sich und ihre 3 Kinder!!! Ich unterstelle pure Absicht. Denn so blöd kann nicht mal ne JC Trulla sein, zu glauben, dass nen paar Stunden Besen schwingen den kompletten Bedarf einer 4köpfigen BG einbringt.


    Hier hilft erstmal scharf zurück schießen. Meine hat denen ihren Anwalt an den Hals gehetzt. Hat 2 Tage gedauert, da war ein neuer Bescheid da. Alternativ mit Beistand hingehen und Barauszahlung verlangen. Kontoauszüge mitnehmen und zur Not Polizei rufen lassen, wenn sie damit drohen. Oftmals knicken die dann ein.

  • Die machen viel, wenn der Tag lang ist. Zum Beispiel fehlt einigen Berufstätigen auch der Freibetrag oder ist falsch berechnet. Das lohnt sich das noch mal ganz genau nachzurechnen!


    Ich würde es nicht gleich mit der Polizei probieren, aber ein Gespräch mit dem Hinweis, dass erst berechnet werden DARF, wenn das Geld zufliest reicht manchmal schon (meine Erfahrung durch den Job). Wenn nicht: Gruppenleiter sprechen. Dranbleiben und nicht abwimmeln lassen.

  • Komisch..dann dürfen die kein fiktives Gehalt anrechnen?
    In meinem Nebenjob arbeite ich nur als Springer. Ich hab da derzeit vieleicht 1-3 Einsätze im Monat. Da kommt nicht viel bei raus.
    Trotzdem wird mir jeden Monat volle 450 € angerechnet..ich bekomme erst einen Monat später dann die Nachzahlung.
    Ganzschön sch.. wenn man Miete pünktlich zahlen möchte, am Monatsersten aber nur 200 € aufm Konto hat.


    Nein! Dürfen sie nicht, ist nicht rechtens.

  • ich weiß noch gar nicht wieviel Stunden ich mache geschweige denn wieviel ich verdiene.


    Was hast du denn gemeldet oder was steht in deinem Vertrag ?
    Vielleicht hat das die SB nicht richtig verstanden und geht von vollen 450 Euro aus...


    Ferien ? Unser Amt hat keine Betriebsferien.


    Lächeln, hingehen und nachfragen - die können dir die Nachzahlung gleich ausstellen.

  • Hier mal einen tollen spruch den ich gefunden habe:


    Mod.-Mitteilung: Text entfernt. Bitte hier keine Fremdtexte raubkopierend einstellen. Das kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen des Forums führen. Danke!Volleybap


    ------ich werde widerspruch einlegen.

  • Also erstens steht dir bei einem Nebenjob ja ein anrechnungsfreier Betrag zu und den müssen die schonmal rausrechnen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine es sind 160 Euro. Alles was darüber hinaus geht gehört dir zu 20% und 80% rechnet das Amt auf die Leistungen an.


    Gibt es in deiner Stadt eine Beratungsstelle für Erwerbslose? Die rechnen dir deinen Beischeid haarklein nach und helfen dir bei Widersprüchen und das alles kostenlos.


    Wenn du diesen Monat den Job erst angefangen hast, dann bekommst du erst nächsten Monat den ersten Lohn, also dürfen sie für diesen Monat noch nichts abziehen. Also gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und abwarten.

  • Also erstens steht dir bei einem Nebenjob ja ein anrechnungsfreier Betrag zu und den müssen die schonmal rausrechnen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine es sind 160 Euro. Alles was darüber hinaus geht gehört dir zu 20% und 80% rechnet das Amt auf die Leistungen an.


    TS hat ja einen Haupt- und einen Nebenjob. Da wird das anders gerechnet! TS ist ja sicherlich Aufstocker.

  • wenn das geld jeden monat kommt okay!
    Aber Schützenfest ist nur einmal im Momat,also dürfen sie nicht einfach berechnen.
    Gruß buffi



    @volleybab sorry,war nicht meine absicht

  • Komisch..dann dürfen die kein fiktives Gehalt anrechnen?
    Das machen die bei mir.
    Ich habe 2 Jobs. Einen Hauptjob und einen Nebenjob.
    In meinem Nebenjob arbeite ich nur als Springer. Ich hab da derzeit vieleicht 1-3 Einsätze im Monat. Da kommt nicht viel bei raus.
    Trotzdem wird mir jeden Monat volle 450 € angerechnet..ich bekomme erst einen Monat später dann die Nachzahlung.
    Ganzschön sch.. wenn man Miete pünktlich zahlen möchte, am Monatsersten aber nur 200 € aufm Konto hat.


    Dann bentrage beim JC das sie das angerechnete Einkommen runtersetzen, weil Du nachweislich auf die veranschlagte Summe nie kommst.
    Du arbeitest schon länger?Dann rechnet das JC ein durchschnittlichhes Einkommen an und ja das dürfen sie.


    Liebe Grüße


    Ute

  • nein,Ratte.Das ist nur für Schützenfest.
    Habe gestern mit der Dame von Jobcenter telefoniert,sie war sehr unkooperativ,ich müsste schriftlich nachweisen,das ich nicht den Verdienst habe.
    Kann ich aber nicht,weil ich weiß gar nicht wieviele Stunden ich arbeite und das weiß auch meine Chefin noch nicht.
    Ich gehe heute persönlich hin,habe ein schreiben vorbereietet,mal sehen.
    Gruß buffi

  • @ buffi ganz klar einmaliges Einkommen Monat der Zuflusses gilt.
    Meine Antwort war an Lady Luna gerichtet



    @Muiit74 ja ich weiß das Zuflussprinzip gilt auch für andere Job, oder für Erbschaften, Zinsen usw ;)
    Nur wenn jemand zB immer 400€ verdient muss der jeden Monat zum Amt, da ist doch beiden Seiten geholfen das Einkommen gleich zu veranschlagen.
    Wenn es weniger ist kann er/sie das ja immer noch mitteilen und das wird dann berücksichtigt.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Habe gestern mit der Dame von Jobcenter telefoniert,sie war sehr unkooperativ,ich müsste schriftlich nachweisen,das ich nicht den Verdienst habe.
    Kann ich aber nicht,weil ich weiß gar nicht wieviele Stunden ich arbeite und das weiß auch meine Chefin noch nicht.
    Ich gehe heute persönlich hin,habe ein schreiben vorbereietet,mal sehen.


    Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag ?


    Frau Buffi ist angestellt vom 28.06. - 05.07. als Aushilfe für 8 Stunden a 6 Euro ????


    Leg den doch vor - daraus muss doch hervorgehen, für welchen Zeitraum usw. du angestellt wurdest und du damit nicht auf 450 Euro kommst.

  • Ein fiktives Gehalt anzurechnen ist nicht rechtens!
    Bei einem Freund haben sie das auch gemacht, seine Beschwerde diesbezüglich war erfolgreich.
    Bleib bitte hartnäckig! Gerade mit einem Kind wird es schnell sehr schwer :(