Unterhaltspflicht Mutter für Kind

  • Hallo zusammen,


    ich möchte eure Meinung einmal erfragen.


    Ich habe das alleinige Sorgerecht,
    mein Sohn wurde bis anfang diesen Monats noch von meiner werdenden Ex-Frau mit betreut.
    Dieses hat sich in diesem Monat geändert,
    sie betreut unseren bei mir und meiner neunen Partnerin lebenden Sohn nicht mehr.
    Meine werdende Ex-Frau bezieht derzeit lediglich Hartz4 gleiche Leistungen.


    Somit stellt sich für mich die Frage :


    Ab wann ist sie in welchem Rahmen Unterhaltspflichtig
    - oder gar garnicht ?
    zumindest für Ihren Sohn, für mich wohl nicht - hatten wir per Ehevertrag ausgeschlossen.
    Wenn Sie Unterhaltspflichtig ist,
    wie erfahr ich wieviel meinem Junior zusteht ?
    Oder wer legt das Fest ?

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • Also, wenn Euer Kind nun bei Dir aufwächst, so ist Deine NochFrau selbstverständlich ihrem Kind unterhaltspflichtig.


    Wenn sie Hartz 4 bezieht oder soviel verdient, so sieht es ziemlich Mau aus, was Unterhalt anbelangt.


    Sie muss ihre Einkünfte darlegen und demnach wird der Unterhalt berechnet.


    Wenn sie nicht zahlen kann, so bekommst Du Unterhaltsvorschuss (aber ich glaube nur bis zu einem bestimmten Alter des Kindes - da wissen andere besser Bescheid), dieses Geld wird dann von Deiner NochFrau wieder eingefordert.


    Es wird dann regelmäßig überprüft, wann Deine NochFrau Unterhalt zahlen kann.


    Man kann sogar einen Titel erwirken beim JA, soviel ich weiß, habe sowas noch im Ohr meiner Anwältin. Bin da aber nicht Näher drauf eingegangen, denn mein Nochmann zahlt freiwillig Unterhalt für sein Kind.

  • Hi chase,


    du hast die Möglichkeit, auf dem JA eine Beistandsschaft einzurichten und die übernehmen das Anfordern der Einkommennachweise und die Berechnung des KUs.
    Du kannst auch einen Anwalt damit beauftragen, die rechnen meist auch genauer.


    Allerdings besteht auch die Möglichkeit - und das ist dein Recht als betreuender ET -, die Mutter selber zur Auskunft über ihr Einkommen aufzufordern.
    Wichtig wäre da, um sie in Verzug zu setzen, denn du kannst keinen KU nachfordern.


    Ist sie in der Lage KU zu zahlen, solltest du auf einem Titel bestehen.


    Deine Ex ist übrigens auf Grund ihrer Unterhaltspflicht erhöht erwerbspflichtig, d.h. sie muss sich um einen Job bemühen, der den KU sicherstellt.


    Bis dahin hast du die Möglichkeit, auf dem JA Unterhaltsvorschuss zu beantragen, der dann von der Mutter wieder eingefordert wird.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Mela
    Hi Chase,


    die kostengünstigste Möglichkeit die Unterhaltspflicht festzustellen, ist das Jugendamt. Du kannst auch einen Anwalt damit beauftragen, aber der kostet halt.
    Was heißt die bezieht "Hartz IV gleiche Leistungen"? Was denn?


    Hi Mela,


    war das mit Hartz4 nicht so :


    Arbeiten -> ALG -> ALG2 -> Hartz4


    da meine nnoch Frau aber diesen Vorschritt arbeiten bis ALG2 nicht gemacht hat, dürfte sie auch kein Hartz4 bekommen,
    sondern Leistungen die Hartz4 gleich sind aber anders heissen.
    Zumindest hab ich sowas mal irgendwo gehört.


    Ich hätte ja auch kein Hartz4 bekommen sondern dem gleiche Leistungen wenn ich zu Hause geblieben wäre bis zum3. Geb von meinem Sohn um ihn zu betreuen.

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

    Einmal editiert, zuletzt von Chase ()