Abrechnungen vorlegen

  • Wir haben da ein kleines Problem. Und zwar sollen wir die Abrechnungen von November bis März vorlegen ( obwohl wir das schon getan hatten). Außerdem legen wir regelmäßig die Kontoauszüge vor und von meinem Mann eine Bescheinigung vom Arbeitgeber wo Gehalt etc. ja eingetragen ist.


    Nun unser Problem- ich finde nicht alle Abrechnungen wieder :-(. Reichen denn nicht die Kontoauszüge aus, wo raus hervorgeht, was an Gehalt gezahlt wurde?

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Boah, Leute, lernt doch mal, alles nur gegen Empfangsbestätigungen abzugeben.
    Das sind Behörden, da kommt schon mal was weg.


    Zu deiner Frage: die Abrechnungen werden gebraucht, weil die Freibeträge vom Brutto berechnet und vom Netto abgezogen werden.


    Dann musst du beim Arbeitgeber oder sonstwo Kopien anfordern.

  • Nein.
    Ich arbeite selbst bei einer Behörde.
    Mittlerweile sollte aber zu allen, die regelmäßig damit zu tun haben, durchgedrungen sein, daß es
    IMMER Probleme gibt, wenn man
    a) telefoniert
    b) keinerlei Nachweise hat.


    Sogar mein Lieblingsfeind *sorry* tex-berlin wird das bestätigen.


    Wer hat die Rennerei nun? Die TE.
    Könnte man vermeiden.
    Ist aber bekannt, also keine Neuigkeit.


    Und dein Beitrag zur Frage ist?

  • Nun unser Problem- ich finde nicht alle Abrechnungen wieder :-(. Reichen denn nicht die Kontoauszüge aus, wo raus hervorgeht, was an Gehalt gezahlt wurde?


    Liebe nicha,


    kontaktiere den Steuerberater oder Eure Abrechnungsstelle Deines/Eures AG, die können Dir
    sehr wohl nochmals Kopien zusenden. :-)


    Bei wem sollt Ihr denn die Abrechnungen vorlegen? Ggf. reicht auch der Kontoauszug ;):brille
    Ggf. Problem bei der entsprechenden Behörde/Amt etc.pp schildern und erfragen ob der
    Kontoauszug nicht ausreichend ist.. :-);)


    VlG


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Der Arbeitgeber wird ja wohl in der Lage sein, dir ein paar Kopien auszuhändigen. Am besten unterschrieben mit Stempel drauf.


    Unser JC verlangt das bei Kopien, obwohl die auch nicht anders aussehen, wie das original.


    Purple hat recht. Es sollte wirklich durchgedrungen sein, Beleg bei JC nur mit Nachweis abzugeben. Selbst dann läuft man noch Gefahr, dass diese den SB nicht immer erreichen.
    Wenn sich so das JC hier vor Ort so sehe.


    So schlimm war der Ton doch garnicht.... sondern eher einpräglich....

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Es war auch nicht böse gemeint, sondern wie von RobertK gesagt, eindringlich.


    Ich verstehe diese Blauäugigkeit in punkto Behörden nicht.
    Vor allem, wenn es um die Existenz geht.


    Was geschieht, wenn man keine Nachweise hat, sieht man hier: Unterhalt - Ärger mit dem JobCenter!
    sehr gut.
    TE kann nicht beweisen, Einkommen gemeldet zu haben, worst case: Sozialbetrug.


    Diese Telefoniererei, dieses: habe gesagt, hat gesagt, blablubb kann ein, zwei, drei, hundertmal gutgehen.
    Und dann gehts in die Hose. :frag

  • Wenn die Behörde die Unterlagen versemmelt hilft es auch nichts das man einen Nachweis darüber hat das sie die Unterlagen schon bekommen haben.

    Es ist nur ein Schuldiger da. Rennerei hat man trotzdem nochmals und Schadensersatz oder Kostenersatz dafür gibt es nicht.

  • Es geht um die evtl Folgen eines fehlenden Nachweises.
    Falls man aber nachweisen kann, zeitnah alles eingereicht zu haben, spart man sich
    ein OWI-Verfahren^^.

  • Falls man aber nachweisen kann, zeitnah alles eingereicht zu haben, spart man sich
    ein OWI-Verfahren^^.


    Wieso sollte es hier ein OWI geben? Du weißt doch garnicht worum es überhaupt geht.


    Steuern kann man noch bis Freitag abgeben. Steuern wird es hier wohl nicht sein da dies sonst nur bis Ende letzten Jahres betreffen könnte.
    Sonst kann es eigentlich nur ein Antrag für etwas sein. Da gibt es IMHO auch kein OWI.


    Sonst sollte man sowieso nur Eingeschrieben mit Behörden kommunizieren wenn es um OWI oder sonstige Strafen geht. (z.B. Verkehr, Gericht)

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • In dem von mir verlinkten Thread geht es aber darum.


    Es geht um die Lohnabrechnungen, aus denen die künftige Leistung berechnet wird.
    Aufstocker und so.


    Wetten?

  • Antworte erst heute, da mir diese forsche, besserwisserische und belehrende Art von Frau purple ganz schön quer runter ging.


    Ich habe mein Problem geschildert und erhoffte mir vernünftige Antworten und nicht irgendwelche Belehrungen.


    So, ich habe mit der Sachbearbeiterin gesprochen. Mir fehlten 2 Abrechnungen, die ich aber nachreichen kann. Anhand der , von mir noch mal eingereichten Kontoauszüge, berechnet sie noch mal neu, braucht aber die fehlenden Abrechnungen. Die habe ich neu angefordert.



    Ich habe bisher immer alles angegeben und würde einen Teufel tun dies nicht zu tun.


    Die, die mir hilfreiche Beiträge geleistet haben, danke ich natürlich.

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  • Das ist doch ein Entgegenkommen der Sachbearbeiterin, dass sie sich mit den Kontoauszügen zufrieden gibt.
    Normalerweise ist das nicht der Fall, da ja die Möglichkeit eines Barvorschusses besteht, diesen sieht man nur auf der Lohn/Gehaltsabrechnung.

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