Hallo, ich bin neu hier, ich les schon eine Weile mit, doch für meine jetzige Frage hab ich keine Antwort gefunden, die so recht passt.
Also: Das Kind ist fast drei Jahre alt, der KV zahlt seit ca. einem Jahr Unterhalt. In der Zeit davor haben wir Unterhaltsvorschuss bekommen.
Ich bin mir relativ?? sicher, dass er auch die Differenz zum Unterhaltsvorschuss der beiden Jahre an uns nachzahlen muss.
Nun meine Frage: Verjährt das irgendwann und wenn ja, wann?
Der Hintergrund ist, dass der KV anfängt, sich für das Kind zu interessieren. Ich denke, es würde die ganze, momentan fragile Situation zwischen allen Beteiligten belasten, wenn ich jetzt auf Nachzahlung poche.
Dafür ist doch später noch Zeit, oder?
Vielen Dank für Antworten!!