Hallo
ich habe einen kleinen Sohn.Sein Vater hat noch ein Sohn mit ner anderen Frau welches heute ungefähr 5 oder 6 Jahre alt sein müßte.
Ich würde mir wünschen,dass sich die Brüder irgendwann mal kennenlernen.Ich weiß,dass die Ex des KV in Rheinland-Pfalz wohnt und kenne auch den Wohnort und Namen von ihr und dem Kind,aber keine Adresse.
Muß das Amt meinem Sohn Auskunft über den Aufenthalts bzw Wohnort seines Bruders geben? Irgendwann würde ich meinem Sohn schon gern sagen wollen,dass er einen älteren Bruder hat.Aber nicht mit der Gewissheit,dass er nie Auskunft über ihn bekommt.Stelle es mir schrecklich vor,zu wissen das man noch Geschwister hat aber sie nie kennenlernen kann weil die Ämter dicht machen
Welche Rechte hat mein Sohn als Halbbruder? :frag:hilfe