Kindergeld, Unterhalt wenn Kind im Ausland?

  • Hi zusammen,


    ich hab da einen etwas komplexeren Familienstand. Meine Exfrau ist in die USA ausgewandert und hat dort wieder geheiratet. Wir haben ein Übergangsjahr vereinbart, in dem die Kinder noch in Deutschland bleiben. Eines unserer Kinder möchte nun auch auswandern, das andere will hier bleiben. Soweit sind wir uns auch einig, alles gut.


    Mir stellen sich jetzt zwei Fragen:
    1) Gibt es eine Möglichkeit, für das auswandernde Kind noch Kindergeld zu erhalten? Z.B. mit Zweitwohnsitz in D? Ich zahle ja hier weiterhin Steuern und das ist meines Wissens eines der zentralen Kriterien dafür.
    2) Wie ist das mit dem Unterhalt? Meine Exfrau ist dem in D verbleibenden Kind ja unterhaltspflichtig, so wie ich (denke ich) umgekehrt auch, ich gehe allerdings davon aus, dass sie kein oder ein zu vernachlässigendes eigenes Einkommen hat, da sie einen recht wohlhabenden Mann geheiratet hat.


    Hat jemand eine ähnliche Situation und kann mich ein wenig aufschlauen, bevor ich den Behördenmarathon in Angriff nehme?


    Herzlichen Dank für Euer Feedback.

  • zu 1) nein, das ist nicht möglich


    zu 2.) für das in D lebende Kind, wird deutsches Recht gelten (also wäre Deine Frau unterhaltsverpflichtet, so sie denn zahlen könnte- )
    für das in den USA lebende Kind ist vermutlich das dort geltende Recht zuständig (also, ob und in welcher Höhe Du verpflichtet bist, KU zu zahlen, müsste Deine Exfrau dort erforschen)


    In Eurem speziellen Fall (ihr scheint es ja finanziell ziemlich gut zu gehen, und Dir auch) würde ich persönlich versuchen, eine Einigung zu finden-


    z.B., dass Ihr beide je Kind ein Sparbuch eröffnet, und da drauf einzahlt, so dass die Besuchsflüge bezahlt werden können... so etwas in der Art halt, und auf Ansprüche direkt verzichtet-
    so geht den Kindern nix verloren, und ihr erspart Euch einen unnötigen Behördendschungel ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • "Ziemlich gut" ist, denke ich, ein dehnbarer Begriff, aber ja, wir kommen zurecht ... und ja, wir werden sicher eine Einigung finden, aber das geht natürlich einfacher wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sind. Wahrscheinlich wird's auf ein "Du ein Kind, ich ein Kind" Ausgleich hinauslaufen, aber schade, das mit dem Kindergeld ist ein wenig unfair. Auf jeden Fall vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • aber schade, das mit dem Kindergeld ist ein wenig unfair.


    :ohnmacht:


    Wäre ja cool.
    Dann gehen alle ausländischen Kinder z.B. in die Türkei weil da Leben dort billiger ist. Kindergeld gibt es trotzdem.



    Hütte dich vor solchen Ideen. Da kann man schnell ins Strafgesetz rutschen denn in DE herrscht Schulpflicht. Ein Kind, welches Kindergeld bekommt, ist auch für die Schulpflicht registriert und irgendwann würde es auffallen.
    Wenn Du aber vom Kindergeld abhängig bist kann es nicht so viel Steuer sein was Du abgibst.

  • Hütte dich vor solchen Ideen. Da kann man schnell ins Strafgesetz rutschen denn in DE herrscht Schulpflicht. Ein Kind, welches Kindergeld bekommt, ist auch für die Schulpflicht registriert und irgendwann würde es auffallen.

    Was für "Ideen"? Ich will keine krummen Touren drehen sondern lediglich geltendes Recht so gut wie möglich nutzen ... :hae:


    mokeline: Weil's weiterhin mein Kind ist?


  • Ich möchte Dich jetzt nicht desillusionieren-
    aber für in der Türkei lebende Kinder gibt es Kindergeld.....


    gugst Du



    :ohnmacht:


    Wie bescheuert sind unsere Politiker eigentlich?


    Kindergeld aber nur für Kinder welche vor wohnen in DE schon im türkischen Haushalt des Beziehers gewohnt haben. Dies ist eine Hürde. Mir ist aber bekannt das die Türkei nicht gerade gut über seine Staatsangehörigen Buch führt. Insbesondere Meldegesetz. Dies weiß ich aus erster Hand.
    Missbrauch offen Dich.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Aber wenn das Kind dann bei ihr lebt, dann ist sie es doch, die das Kindergeld nicht bekommt ?
    Du bekommst es doch für das Kind was bei Dir lebt !



    Von daher ......

  • Also als ich überlegt hatte ins Ausland auszuwandern (anderer Kontinent, also außerhalb der EU) hätte mir lt. Richter weiterhin KU und Geld für die Unterbringung des Kindes im Kiga zugestanden.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo


    Kindergeld erhält jedes in Deutschland lebende Kind. Zunächst wird geschaut, in welcher Höhe eventuell ein anderer Staat zahlt, der Rest wird aufgestockt. Es gibt wenige Staaten, die ein noch höheres Kindergeld zahlen, als Deutschland es tut.


    Kindergeld bekommst Du nicht, weil Du ein Kind hast. Kindergeld bekäme wenn überhaupt Deine Ex, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Kindergeld steht dem Kind zu, nicht dem Elternteil.


    Unterhaltsansprüche richten sich, wie bereits gesagt, nach den Gesetzen des Landes, in dem das Kind lebt.


    Gruß

  • Meine Kinder hatten mit der Mutter (italienische Beamtin) in Italien gelebt.


    Ich war Wochenendpendler von D nach I.


    Ich habe hier deutsches Kindergeld (Familiengeld) erhalten, da ich nachweisen konnte, dass der Familienmittelpunkt in I liegt.
    Dies hatte dann wiederum ergänzend auch steuerliche Konsequenzen (Familienheimfahrten, D war steuerlicher Zweitwohnsitz etc.).
    Der Nachweis war allerdings auf mehreren Ebenen und unterschiedlichster Natur durchzuführen - und ich hatte Unterstützung von
    einer renomierten Steuer-/Rechtsanwaltskanzlei, die auf "Internationales" spezialisiert ist.


    Kein deutsches Familiengeld hätte mir zugestanden, wenn meine Frau selbst im Rahmen ihrer italienischen Einkünfte Kindergeld erhalten
    hätte. Da sie aber darauf verzichtet hat (sind nur 10% der Höhe des dt.Familiengelds) ist es hier von der Familienkasse voll ausbezahlt
    worden.


    Den Nachweis mußte ich dabei jedes Jahr bringen.


    Ich meine mich zu erinnern, daß das entscheidende ist, wo der Familienmittelpunkt liegt.


    Bei getrennt Lebenden wird dies nun komplett anders sein.


    Ich empfehle (aus eigener Erfahrung) mal bei großen Firmen anzufragen, die bekanntermaßen Mitarbeiter/innen auch ins Ausland senden.
    Diese Firmen haben Kontaktadressen von Rechtsanwälten/Steuerberatern, die sich länderübergreifend auskennen (weil die MA/innen dieser
    Firmen auch länderübergreifenden Gesetzgebungen unterliegen)
    Allerdings sind die nicht unbedingt preiswert - es rechnet sich im Normalfall aber trotzdem.

  • 2) Wie ist das mit dem Unterhalt?


    Lies dich da mal ein: Link


    Soweit ich mich richtig erinnere liegt das (sofern es in Deutschland entschieden wird) an den Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern, in den USA etc. wird es wohl auf dasselbe hinauslaufen, in weniger wohlhabenden Ländern beträgt der KU jedoch z.B. oft nur ein Drittel (oder weniger?) des deutschen Satzes. Mit drei Kids nach Bangladesh auswandern und dort Highlife machen funktioniert also normalerweise nicht :lach

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.