Mist, Beistandschaft wird erst nach Geburt tätig werden

  • Heute habe ich mit der Sachbearbeiterin der Beistandschaft telefoniert (sie ist auch für alle Angelegenheiten bei meiner 4jährigen in Sachen Unterhalt zuständig) und bat um einen Termin.
    Sie fragte mich einige Sachen zu der aktuellen Situatuion und meinte, sie könne erst tätig werden, wenn der KV mitkommt und bei ihr auf dem Amt oder beim Standesamt die Vaterschaft vorab anerkennt, wenn er das nicht tut (was er nicht tun wird, seine Aussage war, wenn das Baby nach der Geburt aussieht wie er, dann erkennt er die Vaterschaft sofort an und falls das Baby keine Ähnlichkeit hat, will er erst seinen Vaterschaftstest) so müssten wir dann halt warten und einen Test machen lassen, mit dem Ergebnis des Tests würde sie ihn dann anschreiben und um alle Unterlagen bitten, die für die Unterhaltsberechnung notwendig sind, wobei sie direkt meinte, das es schwierig sein könnte, da er sowohl seiner Ex Ehegattenunterhalt, als auch seiner Tochter (21, macht eine schulische Ausbildung) zu Unterhalt verpflichtet ist.
    Sie riet mir, das ich versuchen solle, so viel wie möglich schon vor der Geburt zu erledigen, sprich Anerkennung und evtl auch schon einen Termin bei einer Beratungsstelle mache, damit der Umgang geregelt wird (bis jetzt gehe ich noch davon aus, das er sich nach wie vor jedes WE blicken lässt und auch um sein Kind kümmern wird, aber für den Fall der Fälle will ich alles in trockene Tücher bringen, ich habe noch das Theater mit meinem Ex vor Augen und bin diesmal vorgewarnt).


    Weis jemand von euch, wie bei der aktuellen Situation die "Rangfolge" für die Unterhaltszahlungen wäre? Ich verzichte, wie auch bei meinem Ex, auf den Betreuungsunterhalt, der mir evtl noch zustehen würde, möchte aber den Unterhalt fürs Kind komplett bekommen, bei der Erstausstattung hat er sich beteiligt, da will ich auch sonst keine Kosten geltend machen/einfordern.

  • Weis jemand von euch, wie bei der aktuellen Situation die "Rangfolge" für die Unterhaltszahlungen wäre? Ich verzichte, wie auch bei meinem Ex, auf den Betreuungsunterhalt, der mir evtl noch zustehen würde, möchte aber den Unterhalt fürs Kind komplett bekommen,


    Die Kinder gehen vor. Zu prüfen wäre, ob die ja über 18-jährige Tochter "erstrangig" ist. (Das wäre sie, wenn sie in der ersten Ausbildung ist, pragmatisch gesagt.)
    Der Unterhalt kommt also für die Kinder voll (so der Vater leistungsfähig ist). Erst dann kommt ein anderer Anspruch.
    Die 21-jährige Tochter hat Anspruch auf Barunterhalt gegenüber Vater und Mutter. Die werden nach Verdienst anteilig rangezogen. Durch die Leistungen an das zweite Kind kann sich also letztlich für die andere Frau richtig etwas verschieben: 1. eventuell höhere Leistungen an die leibliche Tochter 2. kein oder weniger Unterhalt vom Ex.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.