Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo


    Wende dich an das Standesamt,wo dein Kind geboren wurde!Oder laß über JA dort nachfragen!


    Das Standesamt stellt dir die bescheinigung aus!


    lg


    Kerstin


    :wink

  • Gibt es beim JA. Bei mir hat das Versorgungsamt das allerdings nach der Geburt beim JA angefordert, nachdem sie meine Unterlagen erhalten hatten.

  • Zitat

    Original von Mela
    ---> Negativbescheinigung


    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist was ganz anderes als solch eine Bescheinigung.


    KLUGSCHEIßERMODUS ON:


    Die Negativbescheinigung gescheinigt nicht, das man alleinerziehend ist,
    sondern das man das alleinige Sorgerecht hat :aetsch!


    KLUGSCHEIßERMODS OFF!


    Generell reicht ein Auszug des Melderegisters für die Wohnung, in der das Kind lebt! Selbst bei GSR kann man ja AE sein, gelle..... 8)!
    Wohnt noch jemand dort, der aber nicht der rechtliche Vater ist, gehört die Geburtsurkunde dabei!

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • jetzt will ich auch mal klugscheißerisch meinen Senf dazu geben :D.


    :nanana Meziel, ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung.


    http://bundesrecht.juris.de/beeg/__4.html


    [I]Im § 4 Absatz 3 Elterngeldgesetz steht folgendes:


    (3) 1Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. 2Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 oder 3 anzurechnende Leistungen zustehen, gelten als Monate, für die die berechtigte Person Elterngeld bezieht. 3Ein Elternteil kann abweichend von Satz 1 für 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne von § 1666 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verbunden wäre oder die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, insbesondere weil er wegen einer schweren Krankheit oder Schwerbehinderung sein Kind nicht betreuen kann; für die Feststellung der Unmöglichkeit der Betreuung bleiben wirtschaftliche Gründe und Gründe einer Verhinderung wegen anderweitiger Tätigkeiten außer Betracht. 4Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn


    1. ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind vorläufig übertragen worden ist,
    2. eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und
    3. der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt.


    Die reine Abmeldung reicht da wohl nicht. Auch nach einer Trennung behält der KV die 2 Monate wenn GSR vorliegt.


    Eine Negativbescheinigung hilft hier nur wenn ASR vorliegt.


    Wie sieht es denn bei euch aus, Single-Mom ?

  • Okay, ihr habt gewonnen, IHR KLUGSCHEIßER :klimper


    Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, das man 14 Monate EG bekommt, wenn der rechtliche Vater mit dem Kind und Mutter unter einem Dach lebt und nicht unter § 4 Absatz 3 fällt!

  • Zitat

    Original von Mela
    Steht doch auch in dem was mclaneindiehard aus dem Elterngeldgesetz zitiert hat.


    Da steht aber nicht das der KV trotzdem in einem Haushalt lebt!


    Somit würden ja alle nichtverheirateten Paare, in der eine Person mindestesn 14 Monate daheim bleiben will, bevorzugt werden!


    Und was ist mit den Fällen, in dem der männliche, nicht verheiratete Elternteil die komplette Elterngeldzeit nehmen soll? Muss der dann erstmal ums ABR kämpfen vor Gericht, obwohl er noch mit KM zusammen ist?

  • Zitat

    Original von Mela


    Also reicht ein Auszug aus dem Melderegister doch???????
    Negativbescheinigung also garnicht!


    Eins und drei wiedersprechen sich trotzdem! Aber von deutschen Gesetzen ist man nichts anderes gewohnt..... :scared

  • Zitat

    Original von meziel


    Also reicht ein Auszug aus dem Melderegister doch???????
    Negativbescheinigung also garnicht!


    Eins und drei wiedersprechen sich trotzdem! Aber von deutschen Gesetzen ist man nichts anderes gewohnt..... :scared


    Es ist kein widerspruch :bet Die Voraussetzungen 1, 2 UND 3 müssen erfüllt sein. Liegt eine der 3 nicht vor, gibt es nur 12 Monate, capito :frag

    Be unverheirateten zusammenlebenden Eltern muss wie bei verheirateten Eltern der KV die 2 Monate nehmen, wenn insgesamt für 14 Moante Elterngeld bezogen werden soll, die KM bekommt in diesem Fall nur max. für 12 Monate.

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard


    Es ist kein widerspruch :bet Die Voraussetzungen 1, 2 UND 3 müssen erfüllt sein. Liegt eine der 3 nicht vor, gibt es nur 12 Monate, capito :frag

    Be unverheirateten zusammenlebenden Eltern muss wie bei verheirateten Eltern der KV die 2 Monate nehmen, wenn insgesamt für 14 Moante Elterngeld bezogen werden soll, die KM bekommt in diesem Fall nur max. für 12 Monate.


    Klugscheißerin:


    Heißt also folgendes: Wenn es GSR gibt, aber ein Elternteil nicht mehr im Haushalt lebt, gibbet keine zusätzlichen 2 Monate? ( Absatz1 und 3 ) !


  • :daumen Ich glaub ja


    :Hm Wenigstens fällt mir auch keine weitere Konstellation ein.


    Aber vielleicht weiß Meziel noch eine weitere Möglichkeit :kicher

  • Hab genau den Fall auch und mich durchtelefoniert. Beim Versorgungsamt sagte man mir, ich muss mich ans Jugendamt wenden. Die waren zwar sehr nett, konnten mir aber nicht helfen. Es kommt darauf an, ob das Kind ehelich ist oder nicht. Das Jugendamt stellt nur bei nichtehelichen Kindern eine "Negativbescheinigung" aus. Die reicht dem Versorgungsamt hier. Mein Sohnemann ist aber ehelich, deshalb mußte ich zum Familiengericht und das ABR dort beantragen.
    Läuft aber bei mir noch. Ich kämpfe noch mit dem Amtsgericht, da die sich im moment noch weigern einen derartigen Beschluss zu erlassen.

  • Also ich bin nicht Verheiratet mit dem KV und wohne auch nicht mit ihm in einer Wohnung.
    War vor Kurzen beim Jugendamt für die Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, die wir nun beide unterschrieben haben.
    Gleichzeitig habe ich bei ihr nachgefragt wo ich einen Nachweis bekomme das ich mit dem Kind alleine lebe!
    Die meinte beim Einmeldewohnamt.
    Das kam mir ein wenig komisch vor woher sollen die wissen das ich Alleinerziehend bin? Sehr merkwürdig.
    Gestern habe ich bei der Elterngeldstelle nachgefragt die meinten wiederrum das bekäme ich beim JA!
    Nun bin ich total verwirrt :radab

  • Manchen Versorgungsämtern/Sachbearbeitern reicht es, wenn in der Meldebescheinigung steht, dass du mit deinem Kind dort alleine wohnst.
    Unser Versorgungsamt hier (Köln) möchte aber tatsächlich eine Bescheinigung. Bei dir müßte das diese "Negativbescheinigung" sein. Mit dem Begriff sollte dein Sachbearbeiter beim JA was anfangen können. Ich hab am Ende meiner Telefonodyssey dem Sachbearbeiter vom JA die Telefonnummer meines Sachbearbeiter vom Versorgungsamt gegeben und ihn gebeten dort anzurufen, da er mir nicht glauben wollte. Er hat dort auch angerufen und sich schlau gemacht.
    Geholfen hatte es bei mir nicht, da ich ja zum AG muss. Aber weinigstens wußte ich dannach, wie es weitergeht.
    Diese Negativbescheinigung sagt wohl aus, dass man die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater nicht das Sorgerecht hat.