Zusammenzug was muss ich beachten. Harz4 UVG etc.

  • Hallo ich war lang nicht hier aber ich hab jetztmal die ein oder andere Frage.
    Im Sommer hat mein Alleinerziehend sein ein Ende :rotwerd:love



    Jetzt wollte ich mal wisen, der Unterhaltsvorschuss fällt dann tatsächlich weg??
    Gibt es da irgendwelche Lücken das man den evtl. noch weiter bekommt?
    Der Vater zahlt ja weiterhin nichts.
    Ich stocke zwar im Sommer auch 5 Stunden auf von 25 auf 30.
    Aber mehr geht absolut nicht, ich weiß nichtmal wie ich das im Somer machen soll.


    Problem ist, mein großer hat Autismus, ADS etc. und ist leider aus der Sculbetreuung ausgeschlossen worden, heioßt er hat gerae mal ein paar Stündchen Unterricht. Im Sommer kommt er evtl. in die 4. Klasse. Ich arbeite eine halbe Autostunde (35km) entfernt. Das passt jetzt schon vorn und hinten nicht. Würde soetwas eichen als Grund das man weiterhin UVG benötigt, weil ich auf Grund seiner Diagnosen nicht mehr arbeiten kann als 30 Stunden?
    Mein Freund arbeitet Vollzeit der kann ebensowenig einspringen, allenfalls wenn ich Elternabende etc. hab.


    Zudem sagte mir eine Freundin ich könne versuchen Kindergeldzuschlag oder HARZ4 für die Kinder beantragen, geht sowas?

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • Beim ALG2 bildest du (und Kinder) mit deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft. Zumindest sofern ihr nicht getrennt wirtschaftet. In einer Bedarfsgemeinschaft werden vereinfacht ausgedrückt die Einkommen zusammengeworfen und dann geschaut ob noch staatliche Hilfe nötwendig ist oder nicht. Verdient dein Freund genug gibt es vom Staat gar nichts mehr.
    UVG bleibt unberührt solange ihr nicht miteinander verheiratet seid. Nach 72 Monaten oder mit vollendetem 12. Lebensjahr ist damit dann auch Schluss.

  • Hi, sie arbeiten doch beide- glaub nicht, daß es um Bedarfsgemeinschaft geht!!


    PS: Hat dein Sohn einen Schwerbehindertenausweis?



    Wenn ja kannst du vielleicht versuchen, hierüber eine Betreuung zu bekommen, außerdem kannst du einen bestimmten Betrag ( je nach %Zahl) bei der Lohnsteuerrückvergütung geltend machen!


    lg duechesse :strahlen

  • Hi, sie arbeiten doch beide- glaub nicht, daß es um Bedarfsgemeinschaft geht!


    Zur Zeit evtl. nicht. Zumindest war das aber die Idee von TS' Freundin:

    Zudem sagte mir eine Freundin ich könne versuchen Kindergeldzuschlag oder HARZ4 für die Kinder beantragen, geht sowas?

  • Oh im ernst UVG bleibt :wow
    Ich hab echt gedacht der wird gestrichen.
    HARZ 4 bekommen wir dann definitiv nicht mehr. Weil mein Gehalt und UVG dann hoch genug für uns sind Plus Kindergeld würd ich dann ja auch als AE nix mehr vom Amt bekommen.


    Was bin ich stolz das ich uns 3 allein ernähren kann :Flowers
    Juhuu, ich hab gedacht wir müssten auf die je 180 verzichten.


    Trallalalalaaaa :party

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • Problem ist, mein großer hat Autismus, ADS etc. und ist leider aus der Sculbetreuung ausgeschlossen worden, heioßt er hat gerae mal ein paar Stündchen Unterricht.


    PS: Hat dein Sohn einen Schwerbehindertenausweis?


    Genau die Frage habe ich mir auch gestellt-


    Bei diagnostiziertem Autismus iVm ADS sollte zumindest eine Gleichstellung, und damit erst Recht eine ordentliche Betreuung möglich sein...
    hier würde ich persönlich ansetzen...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der Antrag auf den Ausweis läuft noch.


    Ich hab bisher schon ettliche Stellen abgeklappert, Jugendamt, Krankenkasse, Sozialverband, die Schule, Sozialamt und das Institut das den Integrationshelfer für die Schule beschäfftigt... jeder möcht den Topf gern an jemand anderen weiter scheben, es ist zum verzweifeln...

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • So nun ist es Offiziell. Er wird im Sommer auf eine Förderschule wechseln und ich gehe stark davon aus das er dort wie (vorher) gewohnt in die OGS gehen kann.
    Die Situation ist zwar auszuhalten und es klappt so weit alles, aber ich merke immer mehr wie es uns alle beginnt zu belasten. Ich muss immer direkt nach hause "hetzen" und komme nicht immer zu dem was ich machen müsste.


    Naja noch 3 Monate :anbet und dann bin ich ja nicht mehr wirklich Alleinerziehend :anbet:anbet:anbet:Flowers

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • also da habe ich einen etwas abweichenden Kenntnisstand:


    UVG wird nur gewährt, solange kein anderer Erwachsener auf der gleichen Adresse gemeldet ist....korrigiert mich bitte, wenn dem nicht so wäre...


    Beim Thema ALG II:
    Erst nach Ablauf eines Jahres darf das Jobcenter von einer so genannten Einstandsgemeinschaft (oder auch Bedarfsgemeinschaft) ausgehen. Erst dann darf unterstellt werden, dass der Lebensgefährte auch für seinen Partner finanziell einsteht...bis dahin ist eine Wohngemeinschaft...
    Allerdings fällt ab Zusammenzug der AE Zuschlag weg...weil, wie bereits oben zitiert, ein weiterer Volljähriger anwesend ist und somit nicht mehr von alleine erziehend ausgegangen werden kann.


    Es wäre ein Rechenexempel, das eigentlich das Jobcenter verlangt. Denn die sind im Endeffekt die letzte Institution, die bezahlt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. HIerfür gibt es den erhöhten Kindergeldzuschlag und das Bundeswohngeld, damit der AE nicht wegen eines Kindes ins ALG II rutscht.
    Allerdings stehen dann mit dem Wegfall des ALG II weitere Kosten ins Haus, die vorher durch ALG II finanziert wurden: Klassenfahrten, Schulwegbeförderung, GEZ, Nebenkostennachzahlungen der Miete und Rückzahlung eventuell gewährter Mietkautions-Darlehen des Jobcenters....


    Auch ist die Frage zu klären, wie es mit der Krankenversicherung aussieht: viele AE arbeiten auf 400 € Basis und sind zwar aus dem Bezug durch Zusammenzug mit einem neuen Partner aus ALG II rausgefallen. Aber sie sind dann nicht krankenversichert. Da in Deutschland KV-Pflicht herrscht, baut man automatisch Schulden bei der KV auf und mnan hat unter Umständen das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung am Hals, sofern das Kind dann nicht familienversichert ist....


    Also genau nachrechnen bitte....

  • tex, ich korrigiere dich jetzt: UVG fällt mit der erneuten Heirat erst weg, nicht beim reinen Zusammenzug. Desweiteren ist von ALG2-Leistungen nicht die Rede, da sie mit dem Geld, daß sie verdient + Kindergeld + Unterhalt über den ALG2-Satz liegt. Die weiteren Kosten bei ALG2-Wegfall kommen hier nicht in Betracht, da sie zu ihrem Freund zieht: keine GEZ, keine Mietnebenkosten, da der Freund das eh bezahlt. Wohngeld kommt wohl nicht in Frage, da Einkommen der WG gerechnet wird.


    Der Kindergeldzuschlag käme evtl. noch in Frage.


    Bei der Krankenkassenfrage gebe ich Tex recht. Die wäre noch zu klären.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich bin selbst Krankenversichert, ich zahl doch KV abgaben über meine Lohnabrechnung.
    Zahl ja dann auch Lohnsteuer.
    ALG hätte ich, so wir ncht zusammen gezogen wären noch 60 Euro bekommen.
    Allein beim wegfall des AE Bonus wären die ja weg ;)


    UVG hab ich jetzt aber auch nochmal meine Papiere raus gekramt, so wie es da steht fällt das erst mit Heirat weg. Bis da sind eh die 72 Monate wohl um.


    Klar das ich keine Schuldnge etc. mehr gezahlt bekomme is klar. Das hält sich aber in Grenzen zu der Miete die ich spare is das nicht das ding.
    Miete in dem sinne zahle ich eh nicht weil es Eigentum is. Wird nur ne Nebenkostenbeteiligung ;)



    LG Katja

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.