Baby und sofortiger Rauswurf aus Wohnung


  • Schön wär's. Meiner ist schon fast 6 Monate alt und ich bekomme immer noch nichts. Und vor mir sind noch 168 Anträge und es gibt nur eine Bearbeiterin.
    Meine natürlich Elterngeld.
    Achso... das erhalte ich natürlich.


    dein momentanes problem ist doch ganz einfach: gib an wann das haus gebaut wurde und die abrechnungen der öllieferungen. deine betriebskosten sind generell einfach viel zu hoch. normal sind heizkosten bis maximal um die 60 euro, nicht 100,- du hast betriebskosten die ich nicht mal mit 4 personen habe. irgendwie läuft da wohl was falsch und das wird dem jc ebenfalls spanisch vorkommen. wenn du also die papiere nicht einreichst, wirst du damit leben müssen, das du garnix bekommst u. dir die leistungen wegen mangelnder mitwirkung gestrichen werden.

    Ähmm, das frage ich mich auch, wo Du die Zahlen für hernimmst.... Das Problem... ich weiß nicht wann das Haus gebaut wurde, noch habe ich irgendwelche Belege über alles andere.... Ich bin m. M. nach meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, indem ich die schriftliche Erhöhung abgegeben habe, mehr auch nicht.


    Eine Frage an Dich; würdest Du Deine Unterlagen dem JC auf den Tisch hauen? Rechtlich gesehen, steckt eigentlich auch jeder Mieter in dem Dilemma, wenn das JC das Gleiche von ihm verlangen würde. In der Art : "Lieber Leistungsbezieher, gehe zu Deinem Vermieter und lasse Dir die Unterlagen zu den Kosten Deines Zuhauses aushändigen und lege diese uns vor." Was sagt dann Dein Vermieter dazu? Wird der Dich auf Händen tragen, toller Mieter, jetzt kennt das JC meine Daten, bei welcher Versicherung ich bin, usw.!? Wohl kaum... So geht es mir, es ist eine Pauschale, durchaus im Rahmen wie bei normalen Vermietungsobjekten, die Vereinbahrt wurde, ohne Erstellung einer Abrechnung.


    Wie soll denn die Mitwirkungspflicht von meiner Seite aussehen? Ich wüsste nicht wie diese aussehen soll... Die Unterlagen vll stehlen, wenn se nicht freiwillig gegeben werden? :brille
    Es sind immerhin Unterlagen von Personen, die nichts mit dieser Behörde direkt zutun haben und auch nichts mit einer Mitwirkungspflicht zutun haben.
    Eine rechtliche Grundlage, das von mir haben zu wollen, sehe ich nicht. Es steht ja nirgends mein Name drauf. oder habe ich was verpasst?


  • Eine Frage an Dich; würdest Du Deine Unterlagen dem JC auf den Tisch hauen? Rechtlich gesehen, steckt eigentlich auch jeder Mieter in dem Dilemma, wenn das JC das Gleiche von ihm verlangen würde. In der Art : "Lieber Leistungsbezieher, gehe zu Deinem Vermieter und lasse Dir die Unterlagen zu den Kosten Deines Zuhauses aushändigen und lege diese uns vor." Was sagt dann Dein Vermieter dazu? Wird der Dich auf Händen tragen, toller Mieter, jetzt kennt das JC meine Daten, bei welcher Versicherung ich bin, usw.!? Wohl kaum... So geht es mir, es ist eine Pauschale, durchaus im Rahmen wie bei normalen Vermietungsobjekten, die Vereinbahrt wurde, ohne Erstellung einer Abrechnung.


    Ja, und die muss die auch jeder Vermieter aushändigen - er kann nicht einfach sagen, es waren 250 Euro Waaer, 600 Heizung und 120 Müll - er muss die Einzelbelege und die Ausfschlüsselung Personen/qm/Verbrauch rausgeben, wenn das Haus nur 2 Wohnparteien hat und der andere der Vermieter selbst ist, kann jeder natürlich sich auch den Anteil der anderen ausrechnen.


    Ich selbst, würde auch nie etwas bezahlen, wofür ich keine Belege habe.


    Ich versteh dein Problem nicht.

  • Nein - muss der Vermieter eben nicht wenn eine PAUSCHALE vereinbart wurde zwischen den Parteien. Ich hatte selbst schon mal so einen Vertrag. Und da hatte ich laut Auskunft eines Anwalts eben keinerlei Anspruch irgendwelche Unterlagen oder Rechnungen zu sehen.


    Hier ist auch eine Pauschale vereinbart. Auch wenn das nur mündlich ist , so sind auch mündliche Verträge durchaus rechtens und gültig.

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  • Ja, und die muss die auch jeder Vermieter aushändigen - er kann nicht einfach sagen, es waren 250 Euro Waaer, 600 Heizung und 120 Müll - er muss die Einzelbelege und die Ausfschlüsselung Personen/qm/Verbrauch rausgeben, wenn das Haus nur 2 Wohnparteien hat und der andere der Vermieter selbst ist, kann jeder natürlich sich auch den Anteil der anderen ausrechnen.


    Ich selbst, würde auch nie etwas bezahlen, wofür ich keine Belege habe.


    Ich versteh dein Problem nicht.

    Ich meinte dies im Zusammenhang, mit der Weitergabe der Unterlagen ans JC und da steht definitiv nicht Dein Name drauf, oder?

  • Ich meinte dies im Zusammenhang, mit der Weitergabe der Unterlagen ans JC und da steht definitiv nicht Dein Name drauf, oder?


    Ne das steht Hausgemeinsamschaft xy Straße 77g und dann steht da Partei EG links und EG rechts usw., andere Bescheide laufen auf den Namen meines Vermieters
    und auf seine Privatadresse, da ist die Leistungsadresse dann die xy Straße 77g.


    Alles kein Problem - warum auch. D.h. das JC sieht auch was die Bewohner im DG verbraucht haben und das bei uns 27,36 Stunden Schnee geschüppt wurde :frag


    Ich find 160 Euro für 1,5 Personen auch viel Geld - hab ich nie bezahlt und würde ich deshalb auch nachfragen, bzw. mir Kopien der Rechnungsbelege senden lassen.

  • Ne das steht Hausgemeinsamschaft xy Straße 77g und dann steht da Partei EG links und EG rechts usw., andere Bescheide laufen auf den Namen meines Vermieters
    und auf seine Privatadresse, da ist die Leistungsadresse dann die xy Straße 77g.


    Alles kein Problem - warum auch. D.h. das JC sieht auch was die Bewohner im DG verbraucht haben und das bei uns 27,36 Stunden Schnee geschüppt wurde :frag


    Ich find 160 Euro für 1,5 Personen auch viel Geld - hab ich nie bezahlt und würde ich deshalb auch nachfragen, bzw. mir Kopien der Rechnungsbelege senden lassen.

    Tja, sowas gibts hier nicht... und auch gem. verschiedenen Wohnungsangeboten im Internet, ist meine Pauschale genau im Rahmen, was die Vermieter dort verlangen. Das habe ich auch ausgedruckt und mit meinem Widerspruch hingeschickt.

  • Ja, und die muss die auch jeder Vermieter aushändigen - er kann nicht einfach sagen, es waren 250 Euro Waaer, 600 Heizung und 120 Müll - er muss die Einzelbelege und die Ausfschlüsselung Personen/qm/Verbrauch rausgeben, wenn das Haus nur 2 Wohnparteien hat und der andere der Vermieter selbst ist, kann jeder natürlich sich auch den Anteil der anderen ausrechnen.


    Er ist dazu verpflichtet, wenn die Nebenkosten nicht pauschal abgerechnet werden. Wenn Sie Pauschal abgerechnet werden, hat sie nur einen Anspruch darauf, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die tatsächlichen Kosten deutllich niedriger liegen (Siehe mein zuvor gepostetes Urteil).


    Sie muss also, bevor Sie die herausgabe der Unterlagen verlangen kann,begründen, warum die kosten unter den angesetzten Pauschalen liegen sollen. Evtl. dann gerichtlich auf Herausgabe der Unterlagen klagen. (Das die Unterlagen teilweise nicht existieren ist im übrigen nicht das Problem der TS, sondern dann Problem der Eltern, da auch Sie als Privatpersonen eine Aufbewahrungpflicht haben).


    Wenn das JC da näher nachprüfen möchte, dann werden die der TS die notwendigen Schritte aufzeigen müssen, bevor sie ihr einfach die Mittel kürzen. Ich denke mal, hier wird ein Gericht entscheiden müssen, inwieweit ein Auskunftsanspruch besteht (Egal, ob die TS oder das JC die Klage anleihern muss). Dafür sind wir alle zu sehr laien.


    Was ich mich mehr Frage: Warum machen die Eltern da keinen regulären Mietvertag draus?? Hätte normalerweise nur Vorteile. Das einzigste, was mir einfallen würde, dass das nachteilig wird, ist daß durch die Einnahmen das Einkommen zu hoch wird, und dadurch irgendetwas anderes wegfällt, was mehr Geld einbringt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ja, und die muss die auch jeder Vermieter aushändigen - er kann nicht einfach sagen, es waren 250 Euro Waaer, 600 Heizung und 120 Müll - er muss die Einzelbelege und die Ausfschlüsselung Personen/qm/Verbrauch rausgeben, wenn das Haus nur 2 Wohnparteien hat und der andere der Vermieter selbst ist, kann jeder natürlich sich auch den Anteil der anderen ausrechnen.


    Ich selbst, würde auch nie etwas bezahlen, wofür ich keine Belege habe.


    Ich versteh dein Problem nicht.



    Ich bekomme von meinem Vermieter sogar die Auflistung aller 6 Parteien im Haus :D .


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Rechtlich gesehen, steckt eigentlich auch jeder Mieter in dem Dilemma, wenn das JC das Gleiche von ihm verlangen würde. In der Art : "Lieber Leistungsbezieher, gehe zu Deinem Vermieter und lasse Dir die Unterlagen zu den Kosten Deines Zuhauses aushändigen und lege diese uns vor."

    Er muss ein Abrechnung vorlegen. In der alle Positionen aufgelisttet sind.
    Die Warmmiete ist ein Vorschuss und muss abgerechnet werden.


    Ja, und die muss die auch jeder Vermieter aushändigen - er kann nicht einfach sagen, es waren 250 Euro Waaer, 600 Heizung und 120 Müll - er muss die Einzelbelege und die Ausfschlüsselung Personen/qm/Verbrauch rausgeben

    Nein doch nicht jede Quittung. Er muss Buchführen. Ja und auch jede aufheben. Denn wenn Du es verlangst die Dir auch vorlegen kann.
    Also Du fährst hin und schaust nach ob der Müll wirklich soviel kostet.

  • So, ich hab mich mal jetzt mit meinem Nachbarn unterhalten. Der hat von Harz4-Leistungen richtig Ahnung.


    1. Dein Vermieter kann zwar ne höhere pauschale Nebkostenabgabe verlangen. Da muss er die Kalkulation aber offenlegen. Du hättest, bevor du der Erhöhung zustimmst das erst mit dem JC abstimmen müssen.
    2. Jetzt zweifelt der Sachbearbeiter an, das die Nebenkosten wirklich so gestiegen sind (Heizkosten, werden z.B. nicht gestiegen sein) und möchte deshalb entsprechende Belege haben. Wozu er dann auch das Recht hat.
    3. Du bist Verpflichtet die Belege rauszurücken, und dein Vermieter hat damit dir gegenüber die Auskunftspflicht. Verlangst du die Auskunfspflicht nicht, darf er einfach kürzen oder streichen.
    4. Da das JC von einem Mietverhältnis ausgeht kann der Vermieter dich nicht so ohne weiteres auf die Strasse setzen, da er dich dann erst kündigen muss. Da er aber den Grund für das nichtzahlen der Leistungen verursacht, hat er rechtlich den schwereren Stand.


    5.Wenn andere ein Leihverhältnis annehmen, dann hat das JC auch keinen Anlass kosten für das Leihverhältnis zu übernehmen. Hierfür muss ein Mietverhältnis zugrunde liegen.


    Desweiteren darf dein Vater dich nicht auf die Stasse setzen. Er kann zwar den Leihvertrag kündigen, aber wenn er das Leihgut (die Wohnung) zurück haben möchte, musst du das freiwillig machen. Er darf dich nicht mit Gewalt auf die Strasse setzen. Er muss dich dann rausklagen. Wenn du die Wohnung von heute auf morgen freiwillig verläßt und wohnungslos dastehst, dann ist das mal knallhart gesagt, dein Fehler.


    Packt dein Vater dich und schmeisst dich mit Gewalt aus der Wohnung, dann macht er sich strafbar.


    So schätzt der die Sache ein.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • 2. Jetzt zweifelt der Sachbearbeiter an, das die Nebenkosten wirklich so gestiegen sind (Heizkosten, werden z.B. nicht gestiegen sein) und möchte deshalb entsprechende Belege haben. Wozu er dann auch das Recht hat.


    ::)
    (Versehentlich bedankt)


    dein momentanes problem ist doch ganz einfach: gib an wann das haus gebaut wurde und die abrechnungen der öllieferungen. deine betriebskosten sind generell einfach viel zu hoch. normal sind heizkosten bis maximal um die 60 euro, nicht 100,- du hast betriebskosten die ich nicht mal mit 4 personen habe. irgendwie läuft da wohl was falsch und das wird dem jc ebenfalls spanisch vorkommen. wenn du also die papiere nicht einreichst, wirst du damit leben müssen, das du garnix bekommst u. dir die leistungen wegen mangelnder mitwirkung gestrichen werden.


    Darf ich bei dir einziehen?
    Ich hab gerade mal geschaut, 3 ZKB mit 72qm
    Heizkostenvorrauszahlung (Gas): 113,- Euro (!)
    Betriebskosten (für 2 Personen): 74,60 Euro
    Baujahr: Irgendwann in den 90ern. 6-Familienhaus.


    Sicherlich werde ich von den HZ-Kosten noch was zurückbekommen, weil weil nach wie vor max. 1.5 Heizungen laufen habe: Tagsüber Wohnzimmer und manchmal noch die Heizung in Sohns Zimmer, weil das 3 Wetterseiten hat. Von 7-15 Uhr ca. wenn wir heimkommen, sind die aus. Ich erinnere mich aber dunkel vor 8-9 Jahren als Sohn noch Baby war, blankhintrig durch die Wohnung flitzte (hat er abgestellt :anbet) und wir im Winter weitaus mehr zuhause rumhockten als jetzt mit Arbeit/Schule, ich immer Nachzahlungen hatte. Das zum Thema die HZ-Kosten steigen nicht, wenn man ein Baby zuhause betreut. Das liegt wohl eher daran welche Lebensgewohnheiten man vorher geführt hat. Und wie gesagt, das ist ein paar Jährchen her, die Energiekosten sind mittlerweile gestiegen und ich bekomme trotzdem eher zurück, als das ich draufzahlen müßte. Bei 113,- Euro, die Herren. Selbst wenn Öl overall meist noch günstiger ist, hat das auch was mit dem Fassungsvermögen der Tanks zu tun: Wer im Winter nachkaufen muss, weil es durch die undichten Fenster zieht, zahlt drauf.


    Ich verstehe garnicht wie man das so festlegen kann von wegen "spanisch". Das ist zum einen vom Baujahr abhängig, das was die Kommune für Müll usw. verlangt und welche Versicherungen der VM abschließt etc.pp. Ich hab manchmal den Eindruck man möchte hier Schindluder erschnüffeln, und das nervt tw. ein wenig.


    Ich finde die Ansichten von Siri auch blauäugig, klar. Ich hab so den Eindruck als hätte sie vermutlich noch nie außerhalb von Elterns Heim gewohnt, das sie meint als Mieter hätte man diese Option auf Auskünfte nicht. Und das JC will die sehen, auch klar. Wer sich fürs JC nicht nackig machen will, muss leider auf Gelder verzichten. Dann hat er alle Freiheiten und wenigstens die Illusion von Datenschutz :muede

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()