Unterhaltszahlungen versteuern? wer kennt sich aus?

  • Hallo,
    mein Ex-Mann möchte für das Kalenderjahr 2012 erstmals die Unetrhaltszahlungen an mich beim Finanzamt als Sonderzahlung geltend machen.
    Muss ich das dann als sonstige Einkünfte versteuern?
    Kann / muss meinem Ex-Mann meine Nachzahlungen übernehmen?
    Habe mit ihm gesprochen, er meint (lt. Elsta) würde er ca. 800 Euro wiederbekommen.
    Meine Unterhaltszahlungen belaufen sich pro Jahr auf ca. 2.900 Euro. Mein netto Gehalt liegt bei 9.800 Euro pro Jahr.
    Wie hoch wird meine Nachzahlung sein?
    Gibt es eine andere Lösung? Kann verstehen das mein Ex nicht auf das Geld verzichten möchte, ich möchte aber auch nichts nachzahlen.


    Wer weiss Rat?


    danke

  • Handelt es sich um Kindsunterhalt? Dann glaube ich nicht, dass er diesen steuerrechtlich geltend machen kann... dafür hat er ja schließlich einen halben Kinderfreibetrag.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Richtig, er muss deinen Nachteil ausgleichen, ansonsten kannst du ihm die Unterschrift verweigern. Er kann auch nur den Unterhalt den er für dich zahlt in der Steuer ansetzen, da der Kindesunterhalt nicht begünstigt ist. Ich glaube allerdings, dass du um eine Nachzahlung herumkommen müsstest, aber ohne den zu versteuernden Unterhalt würdest du wohl auch eine Erstattung bekommen, falls du Lohnsteuer gezahlt hast, die muss er dir auch erstatten.