Zahlung von Hartz4 bei Umzug zu Freund????

  • Hallo.


    Ich werde im Sommer zu meinem Freund ziehen. Ich weiß, daß wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnt keinen Anspruch mehr auf Hartz4 hat. Habe aber auch gelesen, daß es angeblich so ist, daß einem Hartz4 nich sofort gestrichen wird. sondern erst nach einem Jahr, weil man von aus geht, daß es erst nach einem Jahr dem Partner zuzumuten ist finanziell für den anderen aufzukommen und einzugestehen. Hat da jemand Erfahrung von euch????

  • nein, es gibt kein gemeinsames kind. vielleicht hab ich ja dann auch wieder nen job, aber wenn nicht will ich ihm nicht gleich auf der tasche liegen.

  • Im ersten Jahr zählt ihr als WG und danach als BG (Bedarfsgemeinschaft)...im letzteren Fall wird dann der Regelsatz bei beiden abgesenkt....ich glaube auf 80%, können aber auch 90% sein....bin mir da gerade nicht so sicher...

  • Im ersten Jahr zählt ihr als WG und danach als BG (Bedarfsgemeinschaft)...im letzteren Fall wird dann der Regelsatz bei beiden abgesenkt....ich glaube auf 80%, können aber auch 90% sein....bin mir da gerade nicht so sicher...


    mein freund arbeitet ja und verdient auch ganz gut. das kuriose: er arbeitet beim Arbeitsamt.

  • nee, er hat da jetzt erst angefangen und arbeitet nicht beim jobcenter sondern beim arbeitsamt. da gibt es unterschiede, zudem ist er auch nur für die arbeitgeber zuständig.

  • Es gibt diese Sache mit der Wg für ein Jahr, aber das ist sehr sehr schwer durchzubekommen.
    Also wir haben es nicht geschafft.Und bi uns währe es eigentlich gerechtfertig gewesen, denn wir sind als Fernbeziehung zusammengezogen.
    Es heist oft sie ziehen ja nicht umsonst zusammanen.
    Sie bilden nun einen gemeinsame BG.
    Ich drück dir dennoch die Daumen.


    jessica

  • ihr zählt von anfang an als bg. einen anspruch auf ein jahr wg gibt es nicht und gab es nie. dein freund wird den teufel tun, zu versuchen seinen arbeitgeber zu betrügen.

  • ihr zählt von anfang an als bg. einen anspruch auf ein jahr wg gibt es nicht und gab es nie. dein freund wird den teufel tun, zu versuchen seinen arbeitgeber zu betrügen.


    Bevor du solche Statements hier abgibst, solltest du mal das SGB II zu Rate ziehen:
    § 7 Abs. 3 Nr.3 und Abs. 3a SGB II....


    Wer lesen kann, ist da klar im Vorteil.....

  • Ich zitiere hier mal den Absatz 3a:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Das mit dem Jahr stimmt also schon. Die Gefahr liegt hier eher in der Ziffer 3 und 4. Sobald deine Kinder dort mit einziehen wird hier unterstellt werden, daß er sie mit versorgen wird. Oder es wird unterstellt. daß ein Teil seines Einkommens für dich verwendet wird. Damit seid ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird mit einbezogen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ja. das habe ich auch gelsen, aber wollte halt mal wissen ob es wirklich so läuft. die "Tussi" (leider muss ich mich soi ausdrücken) bei der ich meinen antrag abgegeben habe hat mich nur runter gemacht. bin da heulend raus. und von wegen was ich in anspruch nehmen könnte und so hat sie mich nicht informiert. mein betreuer ist aus allen wolken gefallen. sie hat mir weil ich meinen job verloren haben sofort mit sanktionen gedroht und das der arbeitgeber post bekommt und so.


    möchte halt nur gern wissen wie die chancen so stehen das durch zubekommen und ob es irgendwelche tipps gibt.


    wenn ich meinem freund nicht vertrauen würde, würde ich nicht zu ihm ziehen. zu punkt 1: leben halt jetzt im hin und her und sehen uns nicht wirklich viel, zu punkt 2: gibt es nicht, zu punkt 3: er wird vor mir zur arbeit gehen und sich somit morgens schon mal nicht um die kids kümmern. wenn er von der arbeit kommt hat er noch so einige andere verpflichtungen. wenn wir also dort wohnen werden wor uns zwar öfter sehen, aber großartig zeit für die kinder hätte er nicht. zumindest auch nicht mehr wie jetzt. zu punkt 4: ich will finanzielll nicht von ihm abhängig sein und er sieht das auch ein.

  • nach meinen persnlichen Erfahrungen sieht es eher so aus:
    zwei Erwachsene in einer Wohnung gemeldet, wird der AE-Zuschlag gestrichen. Da verhält sich das Jobcenter wie das Finanzamt.
    Jedoch ist mir ein Urteil des Bundessozialgerichtes in Erinnerung, wo ein Mitbewohner einer WG erfolgreich gegen das Jobcenter geklagt hatte, weil er als "Stiefpapa" angesehen wurde und somit indirekt eine Unterhaltsverpflichtung für fremde Kinder unterstellt wurde.
    Hier müsste man nochmal explizit in entsprechenden ALG II Foren und/oder der Urteilssammlung des BSG stöbern...

  • Also ich habe da mal gerade etwas gegoogelt nach Urteilen zum Entsprechenden Paragraphen. Aber da gibts wohl verschiedene Entscheidungen zu. Es wird wohl so aussehen, daß aufgrund von Punkt 3 euch eine BG unterstellt werden wird. Dann muss das ganze vor'm SG ausgetragen werden.


    Das Amt wird euch wohl unterstellen, daß wenn du mal krank bist oder dir was dazwischenkommt, er die Kinder betreuen wird. Damit werden die eine BG draus machen. Ergo, die werden den Antrag ablehnen.


    Das ist jetzt aber keine Verbindliche Aussage was geschehen wird, sondern nur meine persönliche Einschätzung. Die Ämter wollen ja sparen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das Amt wird euch wohl unterstellen


    Vom Prinzip her wahrscheinlich. Wenn nur 1er kein Widerspruch einlegt ist das gewonnenes Geld.


    Aber ich weiß nicht warum so auf dem Jahr rumgeritten wird. Was ändert sich dann in der Beziehung?
    Nix. Der der Geld hat gibt ab.

  • Ich war vor ein paar Jahren in der Situation. Ich verdiente Geld, meine Ex mit 2 Kindern (nicht meine) bezog ALG2. Wir sind zusammen gezogen.


    Ich hab damals dem Amt freiwillig angeboten, die Miete komplett zu übernehmen. Das wollten die auch schriftlich. Uns ging es damals hauptsächlich um die Krankenversicherung, die ich nicht noch zusätzlich tragen wollte (wir wollten später heiraten, damit hätte sich das "Problem" erledigt, dazu ist es aber nie gekommen, die Beziehung (wenn es überhaupt eine war) lief nur noch ein halbes Jahr)


    Meine Ex ist damals zum Amt gegangen und hat die Karten offen auf den Tisch gelegt. Bei ihr hat sogar die Sachbearbeiterin selbst erklärt, das sie im ersten Jahr weiter Anspruch auf ALG2 besitzt. Es geht also auch anders.


    Sobald man allerdings komplett zusammen wirtschaftet (z.B. gemeinsames Konto oder Kontovollmachten) ist das vorbei.


    Zitat

    Aber ich weiß nicht warum so auf dem Jahr rumgeritten wird. Was ändert sich dann in der Beziehung?
    Nix. Der der Geld hat gibt ab.


    Bei mir hat sich in dem Jahr eine Menge geändert - man lernt einen Menschen besser kennen und nachdem ich hinter all die Lügen und betrügerein kam, kam es auch zur Trennung. Leider habe trotzdem viel zu viel finanziell in diese Beziehung gesteckt, so das ich heute immer noch an den Schulden zahle die damals entstanden sind. Vermutlich würde ich heute auf die vollen gesetzlichen Ansprüche bestehen, um so mein Risiko zu minimieren. Klingt zwar nicht romantisch, aber damals war ich einfach zu naiv.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ghostbuster ()

  • Hallo,
    es ist wie vieles im Leben eine Sache der Begründung ob man das sogenannte "Probejahr" beim Jobcenter durchbekommt. Daher ALG II beantragen und entsprechende Erklärungen bezüglich "Nichtfüreinandereinstehenwollen" abgeben...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • es gibt kein anspruch auf ein probejahr. wenn die wg jeder ein abgeschlossenes zimmer hat, getrennte fächer im kühlschrank und auch sonst alle kosten getrennt überwiesen werden, dann ist eine wg möglich. sobald es nicht so ist, ist es eine bg und so stehts auch im sgb2 drin. wer lesen kann der ist wirklich klar im vorteil

  • es gibt kein anspruch auf ein probejahr. wenn die wg jeder ein abgeschlossenes zimmer hat, getrennte fächer im kühlschrank und auch sonst alle kosten getrennt überwiesen werden, dann ist eine wg möglich. sobald es nicht so ist, ist es eine bg und so stehts auch im sgb2 drin. wer lesen kann der ist wirklich klar im vorteil


    Das ist Unsinn, die richtigen Paragraphen wurden auch schon genannt. Dort sind die Vorraussetzungen genannt, wann von einer bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird.


    Bei mir hat das tadellos und rechtlich korrekt funktioniert - mit einen gemeinsamen Bett , einem gemeinsamen Kühlschrank etc. Manchmal muss man für sein Recht kämpfen.


  • Nochmal langsam in deutsch und zum Mitschreiben:


    Ich zitiere hier mal den Absatz 3a:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben....



    Was verstehst du da nicht? Da steht es ja....länger als ein Jahr...


    Beratungsresistent.... :wand