Vermittlungsgutschein

  • Meistens werden freie Stellen ja von Vermittlungsagenturen ins Netz gestellt oder in die Tageszeitung usw. ....
    Auf jeden Fall braucht man einen Vermittlungsgutschein (wenn man nicht selber zahlen kann oder will).
    Natürlich wollen die Agenturen dann einen Gutschein haben mit der Bewerbung, aber ich habe keinen, weil mein SB durch die begrenzte Gültigkeitsdauer keinen "blanko" ausstellt, sondern immer erst in einem konkreten Bedarfsfall, sagt er.


    Wie sind eure Erfahrungen?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hallo,


    Was meint der SB mit Bedarfsfall? Es spricht doch nichts dagegen, einen AVGS-MPAV auszustellen, damit ein privater Vermittler hinzugezogen werden kann. Es ist ja leider nunmal so, dass knapp 18 Prozent der Stellen über pAV und gute 54 Prozent über Zeitarbeit laufen. Und die Gültigkeit kann der SB immerhin auf bis zu sechs Monate ausweiten.
    LG, Jette.

  • Und selbst wenn er die Gültigkeit nicht ausweitet, dann kann er doch nach drei Monaten nen neuen VGS ausstellen. *stirnrunzel* Habe das Gefühl, da will sich jemand keine Arbeit machen oder kennt sich im Buchungssystem der Agentur nicht aus ^^


    Frag mal seinen Teamleiter, was der dazu sagt...

  • Die Arbeitsagentur ist verpflichtet dir nach 6 Wochen arbeitslosigkeit einen Vermittlungsgutschein auszustellen. Dieser ist 3 Monate gültig, hast du innerhalb dieses Zeitraumens keine Anstellung gefunden, kannst du einen neuen Vermittlungsgutschein beantragen.


    Vorsicht!:
    Viele Arbeitsvermittler wollen das Original haben... dann bist du aber auf diesen einen Vermittler angewiesen... egal was der dir für eine Stelle unterjubeln will.


    Immer nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheins mitschicken... das Original gibts erst bei Erfolg. Und Personalvermittler die ohne Original nicht tätig werden sollte man sowieso meiden. Erstens rechtswidrig... zweitens Linke Klamotte.


    lg
    Kila
    Die das grad alles hinter sich hat

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Manche SB sind echt :amok:
    Ohne Vermittlungsgutschein wird kein Arbeitsvermittler tätig werden, da die natürlich nen Nachweis wollen, dass die Kosten dann natürlich auch getragen werden..
    Ich renn nun auch ständig und lass meinen verlängern bzw. mir einen neuen ausstellen.. Ich scann den dann immer ein und schick den per mail.. Leider immernoch ohne Erfolg :(


    Übrigens haben die SB auch die Möglichkeit den über eine andere Zeitdauer auszustellen (kürzer) - zumindest hat meine SB das mal gemacht, damit ich nicht so lange an einen Arbeitsvermittler gebunden bin..


    Allerdings ist es wohl seit kurzem so, dass man seinen VG nur noch bei einem Arbeitsvermittler einreichen kann, was ich echt nervig finde

    :rolleyes2:





  • Ich sehe schon (an euren Antworten), dass hier einiges anders läuft ... :rolleyes2:


    Ich hab noch nie so einen Schein zu Gesicht bekommen, immer heißt es nur: Ja, kriegen sie, wenn Sie ihn brauchen ... :laber
    Aber ich bin mir dann unsicher, hab gerade nochmal meine Eingliederungsvereinbarung gelesen, da steht nichts drin dazu. Dann rühre ich was ein und dann sagt der Vermittler vielleicht: "ne, Gutschein is nich". :crazy


    Die begründen das halt mit der Befristung und wenn man in der Zeit nichts findet, wäre er ja umsonst ausgestellt.

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  • Guten Morgen,


    Will der SB damit sagen, er stellt Dir den Gutschein erst aus, wenn Du nachweisen kannst, dass Du einen Arbeitgeber hast? Das wird er wohl eher weniger tun, da diese Konstellation ausgeschlossen ist laut HEGA (Punkt 45.03). http://www.arbeitsagentur.de/z…bil.arbeitsagentur.de.pdf
    Ich würde nochmals Antrag stellen und auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen, nur hier hast Du die Möglichkeit des Widerspruches und kannst zudem eine individuelle Ablehnung erwarten.
    LG

  • Der Ansatz von Jette1979 ist gut. Auf einen schriftlichen Antrag muss es auch einen Bescheid geben. Gib den Antrag am Besten gegen Empfangsbekenntnis in der Eingangszone ab. Ich weiß jetzt nicht, ob Du ALG I oder ALG II bekommst; bei ALG I ist der VGS eine Pflichtleistung, bei ALG II eine Ermessensleistung. Aber auch bei einer Ablehnung muss der Vermittler dann begründen. Dann kannst Du ja schauen, wie Du weiter vorgehen willst.

  • Ich bekomme ALG I und ALG II.
    Deshalb läuft alles über das JC, also Eingliederungsvertrag und das ganze Zeugs. Und der SB dort hat mir das so gesagt, "bei Bedarf" bekäme ich einen ausgestellt.


    Werde es wirklich mal schriftlich versuchen.

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  • Bei ALG I musst Du da hin gehen,die sind zusändig.Hatte ich auch)
    Ich hatte jetzt den Fall,das die Arbeitsvermittlung ein paar mal anrief.Ich ging zum Arbeitsamt,meine SB wollte mich auch vertrösten,sagte ihr dann aber eindringlich das ich den vermittlungsgutschein brauche.
    Bekam ihn dann auch ausgehändigt.
    Wichtig nur kopie hin schicken,auf keinen Fall das Original!!!!!!(Original wird ers ausgehändigt bei Vertragsabschluss)
    Gruß buffi