Stadt prüft, ob ich unterhaltspflichtig bin, weil Ex hartz 4 bezieht

  • Dieser Satz geht mir nicht aus dem Kopf...


    Geschieden und keine Unterhaltsverpflichtungen ... und dann so etwas... ist das richtig ? Muß ich damit rechnen, dass wenn mein Ex mal ins ALG II rutscht ich für ihn aufkommen muß?

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Woher kommt die Aussage? Von der Stadt oder dem Ex?


    Meiner hat sowas auch mal angedeutet....wollte mich offenbar unter Druck setzen. Hab darüber nur geschmunzelt...hab nie wieder was davon gehört.


    Wieso solltest du ihm gegenüber Unterhaltspflichten sein? Ihr seid geschieden, das Kind lebt bei Dir...ich würd mich da nicht verrückt machen lassen.

  • ich war meinem Ex gegenüber auch unterhaltspflichtig, obwohl beide Kinder bei mir gelebt haben :ohnmacht:
    war zwar nicht die Riesensumme, aber trotzdem :kotz


    Gott sei Dank konnte meine (sehr gute) Anwältin mich da ziemlich schnell wieder raushauen- aber, ohne die :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Schau mal hier:


    Wie lange unterhaltspflichtig?


    Ich hatte das auch schonmal. Bin gespannt, wann er mal wieder seinen Kram hinschmeißt und H4 beantragt... und ob die mich dann nochmal anschreiben. Denn die wussten ja nichtmal von der Scheidung...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von NiTi ()

  • Das nennt sich auch "Unterhalt in der Not" und kann nicht mal notariell ausgeschlossen werden, weil es sittenwidrig ist.
    Obwohl 3 Kinder bei mir leben, hat das Amt meiner EX auch bei mir nachgefragt, weil sie Harz IV beantragt hat, ABER
    es gibt da eine Ausnahme: Wenn der geschiedene Partner im Haushalt mit einem neuen Partner lebt, dann muss man nicht zahlen. Da das bei mir der Fall war, gab das Amt schnell Ruhe.

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon

  • Ja, leider ist das so..... auch mit einer Scheidung ist man nicht "raus".... kann echt blöd laufen.....

  • Die Aussage bzw das Anschreiben zur Prüfung kommt von der Stadt...
    und es geht hier nicht um Kindesunterhalt, sondern um Unterhalt für den Expartner.


    Ist nicht mir passiert, sondern nem Freund, seine Kinder leben bei ihm und Ex bezieht ALG II, jetzt will die Stadt seine Einkünfte wissen um zu sehen ob er unterhaltspflichtig ist...


    :kopf

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Tja, das ist es ja.... Kindsunterhalt ist ja in Ordnung.... u.U. auch für den Elternteil, der die Kinder betreut....


    Aber andersrum???

  • Ich bin damals vom Bezirk angeschrieben worden, ob ich meinem Ex-Mann, der Hartz IV hat, Unterhalt zahlen könnte. Beide Kinder leben bei mir und der Kerl WILL nicht arbeiten. So muss er keinen Unterhalt für die Kinder zahlen! Da ich selber auch nur EU Rente bekomme, war das mit dem Unterhalt für meinen Ex schnell vom Tisch, aber mich hat das auch geärgert, dass ich ihm noch Unterhalt zahlen soll, wo er gar nichts für seine Kinder beiträgt.

  • Hi,

    Ist nicht mir passiert, sondern nem Freund, seine Kinder leben bei ihm und Ex bezieht ALG II, jetzt will die Stadt seine Einkünfte wissen um zu sehen ob er unterhaltspflichtig ist...

    ist normal. Nicht nur bei H4, sondern auch wenn man mehr verdient wie der EX.
    Nennt sich Aufstockungsunterhalt, und ist eine Untermenge von Ehegattenunterhalt.


    Habe ich paar Jahre geblecht, und nicht zu wenig.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Muß ich damit rechnen, dass wenn mein Ex mal ins ALG II rutscht ich für ihn aufkommen muß?


    Auf jeden Fall. Kenne eine, die nach 14 Jahren Scheidung "ur-plötzlich" vom Jobcenter aufgefordert wurde, Auskunft über Vermögen und Einkommen unter Androhung von Ordnungsstrafe bis €2000 bei Nicht-Beachtung zu zahlen. Sie wusste bis dato nicht mal, ob ihr Ex noch lebt. Es ist auch all die Jahre nie Unterhalt geflossen.


    OB dann auch Unterhalt zu zahlen ist, entscheidet aber nicht das Jobcenter. Die dürfen nur um Auskunft bitten, und diese ist i.d.R. auch zu erteilen - allerdings musst du nicht deren Wisch ausfüllen. Die fragen mehr Informationen ab, als denen zusteht.

  • solange er deinem kind gegenüber unterhaltspflichtig ist eher nicht. ich musste das in 4 jahren 3 mal machen. d.h. die stadt hat immer wieder geprüft ob ich unterhaltspflichtig bin obwohl ich alle 3 kinder habe .... ist wohl eher pro forma dass die prüfen.

  • Ein ganz normaler Vorgang des JC. Die prüfen, ob Du mehr Unterhalt für die Kids und für die EX zahlen könntest. Doch normalerweise hast Du nicht die Karten offen zulegen. Normalerweise bekommt die EX die Aufforderung sämtliche Unterlagen bzgl. Unterhalt beim JC einzureichen. Wenn daraus hervorgeht, dass evtl. mehr Unterhalt drin ist. Müssen die Deine EX auffordern, mehr Unterhalt einzufordern. So war es zumindest bei mir. EX hat mich proforma über einen Anwalt aufgefordert und es kam vor dem Familiengericht zum Vergleich.


    Nun bin ich selbst Aufstocker dadurch.... Das JC hat dadurch einen neuen Kunden bekommen. Irre aber das ist normale Deutsche Gesetzgebung, da die Leistungsfähigkeit beim Familiengericht, eben geringer angesiedelt ist wie der Regelsatz nach SGBII inklusive der KDU,

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Doch normalerweise hast Du nicht die Karten offen zulegen.


    Da sagt die Rechtsprechung aber etwas anderes. Wenn nach SGB, hier insbesondere §60 SGB X Auskunft verlangt wird, muss noch nichtmal feststehen, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Die prüfen erst, wieviel zu holen wäre und DANN, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Ist ja auch praktisch... wenn die Beute nicht lohnt, erspart man sich die Prüfung eines Anspruches. Nur wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen KANN, muss keine Auskunft erteilt werden. Das ist aber ehr selten der Fall. Beispiel: Amt verlangt Auskuft für eine Unbekannte Person, d.h. du bist der Falsche, den sie angeschrieben haben, es ist nicht dein Kind, etc... Selbst ein vor Bedürftigkeit noterielle ausgestellter Unterhaltsverzicht wäre u.U. kein Grund, die Auskunft zu verweigern.

  • @Alessandri


    Es betrifft nicht nur Geschiedene. Ein gemeinsames Kind reicht, sofern das Kind von der helfebedürftigen Person betreut wird, bzw. Teil der Bedarfsgemeinschaft ist.