Richterin will Kindesunterhalt bei Selbständigen nicht ausrechnen - Einkommensgutachten?

  • Hallo miteinander,


    ich krieg grad die Krise und möchte euch um Eure Erfahrungen bitten.


    Seit 2 1/2 Jahren läuft der Antrag auf Kindesunterhalt ( und noch einen Unterhalt für mich nachträglich bis Mai 2011, nicht verheiratet gewesen, das nur nebensächlich).


    Seit Okt.2010 arbeitet der KV mit einer Verzögerungstaktik, wie ich erlebe, sehr erfolgreich. Er hat dem Gericht bzw. meiner Anwältin immer schön bröckchenweise seine Unterlagen gegeben, und dieses Jahr endlich (!) konnte meine Anwältin aufgrund seiner Einkommensunterlagen die Kindesunterhaltstufe errechnen (5. Stufe, Netto 2840,-Euro = 289,- Euro Zahlbetrag bei einem 4jährigen Kind).


    Letzten Donnerstag war der letzten Gerichtstermin deswegen gewesen, als die Richterin sagt, sie könne trotz den vorgelegten Unterlagen keinen Kindesunterhalt errechnen, sie muss ein Einkommensgutachten machen lassen.


    Auf meinen Einwand, dass ich doch alles bereits vorgerechnet habe und er ja selbst zugibt, mindestens 2400,- Euro zur Verfügung zu haben (er zieht noch einiges an Elterngeld von damals ab, somit ist der Durchschnitt der letzten drei Jahre angeblich niedriger), bleibt die Richterin allerdings auf ihrer Aussage.


    KV will nur 200,- Euro zahlen, mehr sieht er nicht ein!


    Wir sollen uns einigen, sonst gibts ein Gutachten!


    Ich habe endgültig das Vertrauen in irgendeine Gerechtigkeit bezügl. der Anwälte oder der Gerichte verloren! :angry
    Ich fasse es einfach nicht! Der KV sitzt da mit einem selbstgerechtem Gesicht, der sogar die nachträglichen Kindergartenkosten (die ich bisher gezahlt habe) auf keinen Fall übernehmen wird, er lehnt es einfach nur ab!


    So ein Gutachten kostet wieder ca. 2000 Euro (genau weiß ich es nicht, belehrt mich bitte, wenn ich falsch liege) und muss erstmal von mir bezahlt werden, da ich beweispflichtig dem KV ggü. bin :wand


    Mein Anwalt hat nun vorgebracht, dass der Mindestunterhalt bei 225,- Euro liegt, darunter geht es wirklich nicht. hallo? Das ist die 1. Stufe! Bei einem Einkommen von 1500,- Euro. Mein Ex verdient aber fast das Doppelte. Aber da er nicht gewillt ist, mehr zu zahlen, kann die Richterin nichts machen!? Bin ich jetzt total bescheuert oder verstehe ich unseren Rechtsstaat nicht?


    Auch bezüglich meines "Unterhaltes bei Müttern von nichtehelichen Kindern" ist er nur gewillt, einen bestimmten Betrag zu zahlen und nicht das, was mir laut den Tabellen und Listen und Schriften aus dem Internet und Erklärung meiner Anwältin zusteht.
    Auch diesbezüglich will die Richterin dann ein Gutachten erstellen lassen.


    Ich weiß nicht mehr ein noch aus - es liegen jetzt endlich die Unterlagen vor, ich wurde hingehalten vom Ex (ist ja nichts neues) und von der Richterin, die ja auch vor 2 Jahren sagen hätte können, dass sie bei Selbständigen nicht in der Lage ist, irgendwas auszurechnen. Dann hätte ich mir bestimmt viel Geld und Zeit und Sorge sparen können.


    Nun soll ich mich entscheiden, der nächste Termin mit meinem Anwalt ist Montag.


    Habt ihr so was schon mal erlebt? Ich bin echt fix und fertig... :wow


    eure verwirrte blumenelfe :blume

  • Ist es evt. möglich das die Richterin den Unterlagen des Vaters nicht wiklich glaubt? Leider erleiden frische Väter und getrennt lebende Selbständige ja oft eine spontane Verarmung. Und evt. sie hat nicht die möglichkeit ältere Einkommensnachweise einzusehen.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Hallo Blumenelfe,


    die Frage ist, ob sich der ganze K(r)ampf denn lohnt. Kommst Du denn mit einschl. Kindergeld mit 384,- € fürs Kind nicht aus?


    Mfg krypa

  • Blumenelfe, es gibt schwierige Einkommenskonstellationen.Diese hier scheint schwierig zu sein. Und die Richterin kann weder die Berechnung deines Anwaltes noch die des Vaters nachvollziehen. An Euch Eltern liegt es, ob ihr "grob" eine Vereinbarung trefft oder ob auf Heller und Pfennig ausgerechnet wird über einen Spezialisten, der sich intensiv mit den Unterlagen beschäftigt.


    Auf den Ex kannst du genauso sauer sein wie auf deinen Anwalt: beide haben ncht sauber und überzeugend gerechnet...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wieso bist du beweispflichtig? Er hat die Pflicht nachzuweisen das er Summe x bzw. nix hat.

  • Kannst Du Deine Vorurteile nicht für Dich behalten?


    leider ein Erfahrungswert.
    - und Du behälst bitte Deine "*****" Komentare für Dich. Wenn Du Diskutieren möchtest eröffne ein eigenes Tema.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • @ Bummelliese


    Muss das sein?? :frag Ich finde das gerade sehr Fragwürdig was du von dir gibst!


    Zum Thema zurück! irgendwo hier im Forum habe ich gelesen,das es nicht so leicht ist mit Selbstständigkeit und den Unterhalt ausrechnenen!Weil dort mal schnell die Zahlen Frisiert werden! Wie heisst es so schön"Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast!" Gilt natürlich auch für Zahlen aller art!

  • nein aber Du bist sicher besser als alle hier

    :lgh nee bestimmt nicht hab auch meine Macken



    Verantwortungsvolle Elternteile legen zügig ihre Unterlagen vor und kommen ihren Unterhalts und auch Umgangspflichten nach


    leider gibt es viele im Umfeld die das dann als falsch beurteilen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    2 Mal editiert, zuletzt von luvi ()


  • leider ein Erfahrungswert.
    - und Du behälst bitte Deine "*****" Komentare für Dich. Wenn Du Diskutieren möchtest eröffne ein eigenes Tema.


    Meine Erfahrungswerte sind da anders. Abgesehen davon hat Dein Kommentar hier im Thread nix verloren. Wenn Du das diskutieren möchtest, eröffne selbst ein eigenes Thema.

  • Bei den vorzulegenden Unterlagen bei Selbstständigen handelt es sich um die letztzen 3 Steuererklärungen. Hat er die nicht gemacht? Ansonsten müsste das Finanzamt ja das Einkommen schätzen.

  • Normalerweise müssten die vorgelegt werden. Sind die im grünen Bereich - also wurden Gewinne erzielt - lässt sich das recht einfach berechnen mit dem Unterhalt. Wurden aber keine Gewinne gemacht, wird es kompliziert. Dann muss man gucken, warum ... Weil der Laden nicht läuft. Weil hohe Eigenentnahmen gemacht wurden. Weil hohe Verlustabschreibungen getätigt wurden ... Weil der Unterhaltspflichtige zur Vermeidung von Unterhaltszahlungen bestimmte Dinge gemacht hat - steuerrechtlich ist das dann vielleicht okay, aber vielleicht nicht, wenn er unterhaltspflichtig ist ...


    Auf jeden Fall kann das richtig kompliziert sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • und nur weil er 2400 euro im Monat hat, heist das noch lange nicht dass das liebe finanzamt am ende des Jahres anklopft und sagt wir möchten noch geld.... gerade das macht das bei selbstständigen so schwer... von absetzbaren sachen und sonderausgaben mal ganz abzusehen zum beispiel kann er auch ganz leicht bis zu 20% seines Bruttos für die altersvorsorge gelten machen

  • (5. Stufe, Netto 2840,-Euro = 289,- Euro


    KV will nur 200,- Euro zahlen, mehr sieht er nicht ein!


    Da will wohl jemand das Ihr Euch einigt.


    Wäre Dir geholfen wenn Sie ien Urteil fällt und die Begründung so mit Fehlern spickt das der unterliegende vor die nächste Instanz gehen muss.
    Gängige Praxis.

  • Danke für Eure Antworten. Habe seit Samstag ein fieberndes Kind zuhause, deshalb komm ich erst so spät zum Lesen bzw. Antworten.


    Die letzten 3 Jahre wurden selbstverständlich vorgelegt und der Durchschnitt genommen. Vorauszahlungen sind etwa jedes Jahr gleich, somit ergibt sich keine außergewöhnliche Finanzamt-Nachzahlung. Seine Sozialabgaben und Vorsorgekosten sind bereits mit über 20 % angesetzt worden. Auch die Mietersparnis beim eigenen Haus wurde abgezogen. Es kommen keine Abzüge mehr dazu. Der Betrag ist einfach netto - also Gewinn. Klar, kann er verdienen, was er will, jedoch wünschte ich mir, dass die DüTabelle doch ein klein wenig mehr wäre als nur ein "Richtwert", grade wenn die Beträge der Stufen um einiges differieren.


    400 Euro sind ok zum Überleben mit Kind, ich arbeite natürlich noch dazu und brauch auch Geld, um nötige Renovierungen vom alten Haus bezahlen zu können. Aber genau - es ist ja das Geld fürs Kind. Ich kann selber momentan einfach nichts ansparen davon.


    Und - die Richterin würde nie ein Urteil fällen (es heißt jetzt Beschluss, sagte sie mir), sondern die Verantwortung an einen Gutachter abgeben. Aber danach kann natürlich der KV bestimmt Widerspruch einlegen, obwohl die Belege vorliegen. Somit könnte der KV wiederum Zeit schinden.


    Vom Kopf her bin ich in Zukunft freier, wenn das Ganze mal beendet wäre - ganz klar.


    Andrerseits sitzt der Ärger schon auch noch tief auf KV, weil ich mich in seiner Gnade befinde - grad was er zahlen will.


    Und anwaltlich fühle ich mich auch nicht optimal beraten - doch wer ist das schon?


    Der heutige Anwaltstermin wurde wegen Krankheit des Anwaltes abgesagt, somit hab ich noch ein paar Tage zum Überlegen...


    Vielen Dank nochmal
    und schönen Abend
    die blumenelfe :blume

  • Öhm auch bei einem Urteil kann er Berufung/Revision einlegen... also das macht keinen unterschied... und vergiss eines nicht, er hat das gleiche recht einen gesetzlich richtigen berechneten Unterhaltsbeschluss zu bekommen wie du auch... und das sieht halt jeder mal anders