Richterin will Kindesunterhalt bei Selbständigen nicht ausrechnen - Einkommensgutachten?

  • Hallo zusammen,


    das sog. ''Geld des Kindes'' ist das Geld, was dem Kind n a c h (korrekter) Berechnung entsprechend dem effektiven Einkommen des Unterhaltspflichtigen zusteht. Das ''Geld des Kindes'' ist nicht das, was man/freau sich evtl. erträumt.


    MfG krypa

  • das sog. ''Geld des Kindes'' ist das Geld, was dem Kind n a c h (korrekter) Berechnung entsprechend dem effektiven Einkommen des Unterhaltspflichtigen zusteht. Das ''Geld des Kindes'' ist nicht das, was man/freau sich evtl. erträumt.

    Und nicht zu vergessen das Kind hat 2 Eltern ....

  • So - jetzt ist es durch.


    Wir haben uns zwangsweise "geeinigt", d. h. der KV hat mitgeteilt, was er zu zahlen bereit ist, entweder ich schlag ein, oder es gäbe ein Gutachten. Soviel zu einem gerechtem Beschluss...


    Der Kindesunterhalt ist 3 Stufen unter dem, was in der DüTabelle steht nach seinem Einkommen gerechnet.


    Frau muss halt damit zufrieden sein, sonst kommen weitere Kosten dazu.


    Und liebe Männer hier im Forum: Ich will keinem etwas wegnehmen, was ihm zusteht! Wie bereits geschrieben, darf er verdienen, was er will. Doch eine Unterhaltszahlung 2 1/2 Jahre hinauszuzögern, um seine Macht zu demonstrieren - und das tut er - ihr kennt ihn ja nicht - ist einfach nicht ok!


    Und ärgern tu ich mich sehr wohl über eine Richterin, die mir bereits vor 2 Jahren sagen hätte können, dass sie bei Selbständigen kein Einkommen oder Ki-Unterhalt ausrechnen wird! :angry So hätte ich mir seeehr viel Geld und Ärger erspart.


    So - jetzt hak ich es ab - wenn Ruhe damit reinkommt, wäre ich sehr zufrieden. Aber wie gesagt - es geht um Macht, Rache vonseiten des KV- somit werden wir sehen, ob wir Ruhe bekommen...


    Die blumenelfe :blume

  • Wenn alles so klar und eindeutig ist, dann verlange doch das Gutachten.


    Ist denn im jetzigen Vergleich die Kostenfrage des Verfahrens geregelt und etwaige Rückstände?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Volleybap,


    Richterin hat gleich gesagt, dass jeder seine Kosten zahlt und sich auf was anderes nicht eingelassen. Ein nochmaliger Kostenantrag von meiner Seite hat mein Anwalt "abgelehnt", da es keine Erfolg verspricht. Bei einem Vergleich ist das so.


    Schon heftig für mich, die ganzen Kosten selbst zahlen zu müssen.


    die blumenelfe :blume

  • Deshalb fährst du ohne Vergleich und mit Gutachter vielleicht besser. Zumal dein Anwalt am Vergleich auch mehr verdient und du mehr zahlen musst. ...


    Und natürlich kannst du auch sagen: Ein Vergleich, der mir die hälftigen Kosten auferlegt, dem stimme ich nicht zu. Liebe Richterin, urteile das alles aus. (Und machst du es nicht sauber und kommst auf die Idee, bei vorliegenden Zahlen nicht selbst zu rechnen und einen Gutachter heranzuziehen, dann gehe ich genau deswegen in Revision und lass dein mangelhaftes Urteil vom OLG kassieren. )


    Normalerweise hast du 14 Tage Zeit, dem Vergleich beizutreten. Es sei denn, du hast vor Ort schon ausdrücklich erklärt, auf diese eigentlich vorgeschriebene Frist zu verzichten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.