Was muss formell geregelt werden nach der Geburt ?

  • Hallo :hilfe


    War irgendjemand von Euch schonmal in der gleichen Situation oder hat einer von Euch Fachkenntnis?


    Situation:


    Ich werde bald mein erstes Kind bekommen. :schwanger
    Ich werde alleinerziehend sein, der KV wohnt relativ weit entfernt und wird - nach aktueller Aussage - Unterhalt zahlen.
    Der Unterhaltsanspruch wurde durch einen Anwalt berechnet, hier hoffe ich, dass es keine Probleme gibt.


    Der KV will aber nicht die Vaterschaft im Vorfeld anerkennen sondern erst einen Vaterschaftstest.
    Damit habe ich in der Sache kein Problem.


    Ich frage mich nur, was organisatorisch nach der Geburt zu beachten ist. Bisher habe ich gedacht, dass ich mit der Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt gehe.


    Wie läuft das nun? Ich muss doch innerhalb einer gewissen Frist zum Standesamt, richtig?
    Wird dann erstmal in die Geb.-Urkunde nichts bei Vater eingetragen?


    Wie läuft das mit dem Vaterschaftstest ab (also organisatorisch - muss ich das organisieren? kommt das Jugendamt auf mich zu? Muss ich irgendwohin Speichel des Kindes schicken? Muss ich irgendwelche Formalitäten erledigen?....)
    Und wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Denn vorher kann ich doch auch den Elterngeldantrag nicht stellen (14 Monate für Alleinerziehende), oder?


    War irgendjemand von Euch schonmal in der gleichen Situation oder hat einer von Euch Fachkenntnis?


    Welche Formulare muss ich besorgen, ausfüllen oder ausfüllen lassen?
    Welche Ämter muss ich wann/wie/wo ansteuern?

    Ich fühle mich überfordert - :heul Ich mache mir echt Sorgen, was man da alles bedenken muss. Denke, nach der Geburt habe ich eigentlich genug andere Sorgen...


    Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!!!!


    LG Zwein


    :thanks::thanks:

  • Zum Vaterschaftstest gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten:


    Den amtlich angeordneten - teuer aber vor Gericht verwertbar


    oder einen privaten Test, den ihr für euch macht und das Ergebnis gegenseitig glaubt - je nach Anbieter vielleicht 150 Euro.
    Grob betrachtet braucht es eine Probe von Papa und Baby ... das reicht eigentlich auch schon.


    Den Papierkram .... kennen andere bestimmt besser als ich :strahlen


    Alles Gute für die restliche :schwanger - Zeit

  • Danke. Privat ist okay. Er weiß ja, dass er der Vater ist.


    Ich weiß nur nicht, wie das alles organisatorisch laufen muss.
    Vom Vaterschaftstest über die Anerkennung, die Geburtsurkunde, das alleinige Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht (was braucht /macht man hier eigentlich?) bis hin zum Elterngeldantrag.
    Zu jedem Punkt stellen sich mir die Fragen: wer/was/wie/wann/wo ? :frag
    Der Gedanke überfordert mich gerade echt :heul .
    An wen kann ich mich denn wenden? Ans Jugendamt??
    Ich hoffe, hier hat jemand schonmal eine ähnlich Erfahrung gemacht und kann mir helfen.
    Danke Dir aber sehr.
    :thanks:

  • Hallo,


    ich würde den Vaterschaftstest schnellstmöglich nach der Geburt machen lassen.


    Bei uns war es so, dass wir dann zusammen zu der Stadtverwaltung sind. KV hat Vaterschaft anerkannt, die Geburtsurkunden wurden auch gleich fertig gemacht und den Antrag auf Elterngeld haben wir dort auch erhalten.



    Eine Geburtsurkunde ist für die Krankenkasse damit du das restliche Mutterschaftsgeld noch bekommst die andere ist für den Elterngelantrsg, steht aber auch drauf.


    Steuerklasse II beim Finanzamt habe ich noch beantragt.


    Bei uns sagte der Standesbeamte noch dass ich das ABR und das ASR habe der Vater das GSR aber beantragen könnte.
    Wie es aber jetzt gerade mit dem SR ist, bin ich mir nicht sicher.


    Keine Angst vor den Anträgen, ist keine große Sache.


    Eine schöne Kugelzeit noch ;)

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Also das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du automatisch nach der Geburt. Es sei denn ihr seit verheiratet,dann hättet ihr gemeinsames.
    Den Elterngeldantrag würd ich vor der Geburt schon soweit ausfüllen,das nur noch Name und Geburtsdatum des Kindes reinmüssen.
    Soweit ich weiß kommt in die Geburtsurkunde erstmal bei Vater nichts. Du kannst ja da sagen das ein Vaterschaftstest noch aussteht, du aber davon ausgehst das XY der Vater ist.
    Zum Standesamt mußt du bis ca 7-14 Tage nach der Geburt, manche Krankenhäuser regeln aber schon selbst alles mit dem Standesamt.
    Kindergeldantrag würd ich auch schon ausfüllen,so dass du nur dein Kind eintragen brauchst und dann ab zur Post.


    Ans Jugendamt kannst du dich wenden,die helfen dir auch organisatorisch. Es ist aber weit weniger kompliziert als es scheint... ;)

  • Wird dann erstmal in die Geb.-Urkunde nichts bei Vater eingetragen?

    ja...




    Wie läuft das mit dem Vaterschaftstest ab (also organisatorisch - muss ich das organisieren?

    nein, wenn der vater einen test will, soll er ihn besorgen!
    für die vaterschaftsanerkennung musst du beim jugendamt eine beistandschaft beantragen, wenn er nach dem test nicht freiwillig die vaterschaft anerkennt.




    Und wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    das hast du automatisch, wenn ihr nicht verheiratet seid...



    Denn vorher kann ich doch auch den Elterngeldantrag nicht stellen (14 Monate für Alleinerziehende), oder?

    doch, den antrag kannst du gleich stellen.
    dafür ist keine vaterschaftsanerkennung erforderlich
    ...


    für den unterhalt fürs kind und den betreuungsunterhalt für dich solltest du einen eigenen anwalt engagieren:


    http://www.mein-recht.de/kindesmutter.htm


    http://www.rak-berlin.de/site/…tainer-beratungshilfe.php


    dir steht auch eine beteiligung von 1000 euro an der säuglingsausstattung zu:

  • :blume
    Tausend Dank für die Hilfe! :thanks:
    Ich bin da wohl ein bißchen in Panik geraten. Jetzt klingt´s schon nicht mehr so schlimm!


    Falls noch jemand einen Tipp hat, wie man gelassener wird... könnte ihn dringend brauchen :batsch


    LG Zwein