Umgangsprobleme

  • Wir haben momentan große Probleme mit dem Umgang, was meinen jüngsten Sohn aus zweiter Beziehung ( 7 J.) betrifft. Der Vater ist vor Jahren sehr weit weg gezogen ( knapp 900Km) und kommt alle 1-2 Jahre mal vorbei, besteht aber drauf jede Woche einmal mit ihm zu sprechen am Telefon. Problem dabei ist, Kind will aber nicht jedesmal mit ihm sprechen und verweigert, wird dabei auch aggressiv und schreit herum, versteckt sich dann wenn das Telefon klingelt. An anderen Tagen hat er Lust zu telefonieren und macht dieses auch ganz ausgiebig mit dem Vater.
    Sowie Kind aber verweigert und nicht mit ihm telefoniert, bekommen wir Anwaltspost mit Drohungen ( Familiengericht, Kindesrausnahme aus der Familie etc.) und Unterstellungen.
    Eine weitere Sache ist, dass der Vater monatlich Kopien und Berichte verlangt über Schule etc. - nur gibt es nicht jeden Monat was zu kopieren, ich kopier schon aus den Schulheften des Kindes um überhaupt was senden zu können. Das ganze jedesmal per Einschreiben, damit Vater nicht wieder behaupten kann, dass nichts angekommen ist. Dazu jedesmal die verlangten neuen Fotos.
    Nun wird der Vater wieder Vater ( er ist neu verheiratet) und hat es unserm Sohn auch ganz platt am Telefon erzählt und unser Sohn hat nach dem Gespräch einen Heulkrampf bekommen und ist seelisch zusammengebrochen, er will nicht dass sein Papa jeden Tag Zeit für ein anderes Kind hat und für ihn nie.
    Ich weiß langsam nicht mehr, was ich noch tun soll. Ich mag den Kleinen nicht zum Telefonieren zwingen, wenn er sich total dagegen wehrt, aber die anschließenden Anwaltsbriefe bei Verweigerung des Kindes sind nicht ganz ohne, ich werde als erziehungsunfähig dargestellt und würde die Anrufe blockieren ( stimmt eindeutig nicht !!!) .
    Da der Vater nicht arbeitet, könnte er theoretisch öfter mal im Jahr Sohn besuchen, aber er redet sich raus, er könne das finanziell nicht ( ich selber besuche meine Tochter aus erster Ehe aber einmal im Monat ( wohnt auch weiter entfernt) und bekomme die Fahrtkosten vom Jobcenter - beim Jobcenter von Sohnis Vater gibts das angeblich nicht). Trotzdem hat er über seine Anwältin durchblicken lassen, er wolle 4 Umgangstermine pro Jahr, auch wenn er sie nicht wahrnehmen kann ( hab ich nicht verstanden, sicher kann er jeder Zeit vorbei kommen, nur, er will dann bei uns wohnen - und das geht nicht ( will ich auch gar nicht, da es eine heftige Vorgeschichte gibt) , es gibt aber genug günstige Pensionen in der Nähe. Vater behauptet aber überall, ich würde ihm verbieten, Sohn zu besuchen ( was ja eben nicht stimmt) auch seinem Anwalt gegenüber hat er das durchblicken lassen, ich bin aus allen Wolken gefallen als ich das gelesen habe). Ich bin doch wohl nicht wirklich verpflichtet, Vater bei uns unterzubringen oder? Wäre das von meiner Seite aus Umgangsverweigerung ( wie der Anwalt schreibt) wenn ich das Wohnen bei uns verweiger und auf ne Pension hinweise?


    LG Together-Mom

  • Wenn ich das lese , krieg ich das bloße :kotz
    Das macht mich so wütend !!!


    Es hört sich an als möchte er einfach nur Macht über dich haben.
    Und tanzt du nicht schön nach seiner Pfeife, kommt Post vom Anwalt !!!! Gehts noch ?????


    Ich würde dir folgendes empehlen: such dir einen Beistand, z.B beim Jugendamt.
    Informationen und Bilder würde ich weiterhin senden. Aber in deinem Ermessen !!! Nicht in seinem !!!
    Und wenn Sohni danach ist, dann lass ich anrufen damit sie telefonieren können.
    Aber es sollte selbstverständilich sein, daß auch ein Kind das Recht haben darf mal keine Lust auf´s Telefonat zu haben !!!


    Wie es rechtlich mit dem Übernachten aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
    Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß du ihn aufnehmen musst.


    Bitte , hol dir Hilfe und lass dich nicht so fertig machen von ihm !!!!
    Ich wünsche euch alles Gute !!

    tanze als würde dich niemand sehen
    liebe als wäre dein Herz nie gebrochen
    singe als würde dich niemand hören
    & lebe als gäbe es keinen Morgen

  • Normalerweise bin ich auch für den Gang zum JA, aber in diesem Fall würde ich tatsächlich selbst einen Anwalt aufsuchen, alles mitnehmen was da bisher so kam vom gegnerischen Anwalt, und ihn einmal einen Brief zur Antwort schreiben lassen. Ich glaube, diese Sprache käme deutlicher an.

  • Anwälte können viel schreiben...nichts als heiße Luft.
    Lass dich nicht einschüchtern!


    Du bist nicht einmal verpflichtet den KV in deine Wohnung zu lassen.
    Übernachtungen ausgeschlossen!


    Du hast sicher Auskunftspflicht aber keine Berichtpflicht!
    Einschreiben sind in Ordnung, wenn der Empfänger die Kosten trägt.


    Versuch es doch per Mail und frage, welche Fragen der KV hat. Diese wirst
    du gern zeitnah beantworten.


    Dreh den Spiess wegen der Telefonate um.
    Ruf du an und lass das Kind mit ihm reden, wenn es dies möchte.
    Heb die Verbindungsnachweise und E-Mails auf!


    Dann geh mit den Unterlagen zum JA und bitte um ein
    Elterngespräch. Mal sehen, ob er anreist.


    Er ist weggezogen, sein Problem. Er hat sein Kind 900 km
    entfernt zurück gelassen. War das wegen einem Job oder
    der Next.


    Habt ihr GSR? Zahlt er Unterhalt für sein Kind?
    Schreibt er seinem Kind Briefe, Postkarten?
    Wie verhält er sich am Geburtstag des Kindes, Weihnachten ...?


    Alles Dinge, die sicher auch das JA interessiert.


    Schickst du auch mal ein gemaltes Bild von eurem Sohn an den KV?
    Nur Kopien von Schulheften können einen Vater auch nicht zufrieden
    stellen.


    Kopf hoch und sei schlau! Förder die Beziehung zwischen Kind und KV und
    dessen Familie und gib ihm keinen Grund für windige Anwaltsbriefe.


    Liebe Grüße, Formi

  • Es gibt auch keine formelle Bringschuld.
    Bringschuld wie Hohlschuld stehen sich hier gegenüber.


    Scan alles wichtige ein und schick es ihm per Mail. Die Kosten für die Einschreiben kannst dir sparen. Für einen Anwalt auch.


    Was stellt den sicher, daß er die Info´s auch liest und inhaltlich begreift???