Bewerbungskosten

  • 5 Euro pro Bewerbung und max. sind es ca. 50 Bewerbungen innerhalb eines Jahres was du geltend machen kannst. Nachweise sind Absagen, Eingangsbestätigung usw.
    Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch können ebenfalls beantragt werden, müssen aber vom AG (Vorstellungsgespräch) ausgefüllt werden und auch vom Amt jedesmal neu beantrag werden.

  • überhaupt erst 2 Rückmeldungen, sprich Absagen, bekommen.
    Wie kann ich die Bewerbungen noch nachweisen?
    Ärzte, Krankenhäuser etc. schicken keine Eingangsbestätigung oder ähnliches.


    Danke

  • Zitat

    Original von corinnalea
    hätte ich das nur früher erfahren hätte ich schon alles aufgehoben. Mist aber auch.


    Du wirst doch bestimmt noch wissen, wo deine Bewerbungen sind. Alleine schon, um diese nach einer gewissen Zeit zurückzufordern.

  • Du bekommst einen Antrag bei der Agentur für Arbeit, frag mal deinen Jobvermittler.


    Du kannst maximal 250 € im Jahr an Bewerbungskosten geltend machen.
    Pauschal 5 € pro Bewerbung.


    Solltest du keine Eingangsbestätigung bekommen, einfach eine Kopie deines Bewerbungsschreibens beilegen, dann bekommst du das Geld auch.


    Im übrigen kannst du auch Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen geltend machen, den dazugehörigen Antrag gibts auch bei deinem Jobvermittler.

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Guten morgen alle zusammen,


    gilt Bewerbungsschreiben allein auch bei der Tatsache, dass man zur Rechtfertigung von BU 30 Bewerbungen pro Tag abliefern muss?
    Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da kann man ja einfach mal eine Bewerbung schreiben und schickt sie erst garnicht ab.


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • Persönlich zum Chef bringen, Stempel draufdrücken lassen und diesen dann kopieren?


    Es gibt viele viele Firmen, vor allem Kleinere, die Bewerbungen einfach in den Reisswolf schieben. Habe ich früher selbst erlebt, da war nichts mit zurückschicken, da wurde sogar der Umschlag nochmal verwendet.

  • Ich bin trotzdem gespannt, wie das laufen wird. Ich muss die ganz ehrlich sagen, dass mir als Unterhaltspflichtigem ein Bewerbungsschreibe nicht reichen würde. Ich würde wissen wollen, ob die Bewerbung überhaupt abgeschickt wurde.
    Denn es gibt sicherlich Unterhaltsberechtigte, die eben nicht snderlich ehrlich sind, und zu allen Mitteln greifen.

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  • wenn Du Unehrlichkeit voraussetzt wird Dir auch damit begegnet.


    Welchen Nachweis würdest Du akzeptieren? Würdest Du anrufen und fragen ob die Bewerbung angekommen ist? Also hinterher schnüffeln?


    Bei aller Liebe, das finde ich dreist.

  • Sieh das doch nicht immer so negativ. Ich werfe diesen Punkt hier nur ein, weil ich finde auch über diesen sollte nachgedacht werden.
    Gehen wir mal davon aus,du bist an der Stelle des Unterhaltspflichtigen. Da würde dir ein Bewerbungsschreiben auch nicht langen.
    Ich werfe nicht jedem hier Unehrlichkeit vor. Aber es gibt sie nun mal LEIDER.

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  • ansu...hast du schoneinmal den Antrag gesehen?


    Die Angaben müssen prüfbar sein, das heisst das Arbeitsamt macht Stichproben und ruft bei den Arbeitgebern an ob man sich beworben hat.
    Sollte der Arbeitgeber dies vermneinen, hat man ein gewaltiges Problem.
    ALG I wird eingestellt und mit einem Bußgeld muss man warscheinlich auch rechen.

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  • Zitat

    Original von ansu2005
    Ich bin trotzdem gespannt, wie das laufen wird. Ich muss die ganz ehrlich sagen, dass mir als Unterhaltspflichtigem ein Bewerbungsschreibe nicht reichen würde. Ich würde wissen wollen, ob die Bewerbung überhaupt abgeschickt wurde.
    Denn es gibt sicherlich Unterhaltsberechtigte, die eben nicht snderlich ehrlich sind, und zu allen Mitteln greifen.


    Es gibt sicherlich auch Unterhaltsverpflichtete, die eben ...... s.o.
    So denke ich mir das beim KV meines Sohnes nämlich auch, denn das Amt begnügt sich mit Aussagen ohne Beweis von ihm. ABER soll ich deshalb behaupten , er würde lügen ? Sicher, die Vermutung liegt nahe, beweisen kann ich es nicht.


    Solche Gedanken finde ich eine schlechte Basis, und ehrlich, das Amt ist doch wirklich hinterher, ich muß da sehr wohl Rede und Antwort stehen, was ich gemacht habe, und Unterlagen vorlegen !

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Sorry, komme eben erst von der Arbeit.
    Da muss ich zu meiner Schande sagen:"Ich habe noch nie so einen Antrag gesehen :rotwerd."
    Ich gelobe Besserung und werde mich vorher schlau machen.
    LG

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