Zweitwohnsitz für Kind(er)

  • Hallo zusammen!
    Da ich neu hier bin, hoffe ich, dass ich mit meiner Frage hier an dieser Stelle richtig bin. Ich umreiße (so kurz wie möglich ;) ) mal mein Thema:
    Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen. Dieser hat aus erster Ehe 2 Kinder. Sohn 14, Tochter 11. Der Sohn ist Anfang diesen Jahres zu uns gezogen, die Tochter lebt bei ihrer Mutter, deren Lebensgefährten und deren gemeinsamer Tochter. Wir leben im selben Ort ca. 4 km auseinander. Mutter und Vater haben das gemeinsame Sorgerecht für ihre beiden Kinder. Nun möchte die Mutter für den Sohn einen Zweitwohnsitz bei sich beantragen. Auf Grund der Vorgeschichte, stehe ich dem Ganzen skeptisch gegenüber, möchte aber einfach wissen, welche Vor- und Nachteile dies für alle Seiten haben kann. Wir leben in NRW, in einem Ort, in dem es keine Zweitwohnsteuer gibt. Benötigt sie z.B. überhaupt die "Erkaubnis" meines Lebensgefährten für diesen Schritt, oder kann sie einfach zum Amt gehen? Bei der Ummeldung des Jungen an unsere Adresse als Erstwohnsitz, haben wir ihre Unterschrift benötigt. Wie sieht es steuerlich aus etc., etc. ...
    Ich danke Euch ganz herzlich für eure Hilfe!

  • Hier hat KM ohne Absprache etc. einen Zweitwohnsitz für's Kind eingerichtet. Seither bezahlt sie Müllgebühren für eine zusätzliche Person,

  • Danke schon mal für Eure Antworten!
    Kann mir vlt. in diesem Zusammenhang jemand etwas zum Thema Kinder- bzw. Betreuungsfreibetrag sagen? Sie zahlt nämlich (im Gegensatz zu meinem Lebensgefährten für seine Tochter!) für ihren Sohn keinen Unterhalt ...

  • Da macht dein Mann in seiner Steuererklärung den entsprechenden Harken (x) der andere ET zahlt nicht mind. 75 % vom Mindestunterhalt.
    Dein Mann kann für den Unterhalt eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, dort kümmert man sich dann um die Berechnung.

  • Kann mir vorstellen, dass z.B. die Beiträge für die Kita oder Hort für das 3. Kind geringer sind, wenn bei ihr insgesamt 3 Kinder gemeldet sind.