Wie macht ihr das?

  • Kürzlich wurden ja wieder 2 Accounts bzw. 1 User gesperrt weil es sich wohl um einen Doppelaccount handelte. Über das wieso und warum will ich gar nicht diskutieren. Viel mehr interessiert mich die Frage: Wie prüft ihr das bzw. stellt das fest?

    • Anhand mehrerer Accounts mit der gleichen eMail-Adresse?
      So blöd wird jemand der sich mehrfach registiriert nicht sein bzw. die Forensoftware blockt das schon gleich bei einem Registrierungsversuch ab, weil eine Adresse schon bekannt ist.
    • Anhand der IP-Adressen von denen aus ein User zugreift?
      Dem stünde ganz klar das BDSG entgegen. Der Admin darf die zwar mitloggen und für den technischen Betrieb bzw. zur Fehlersuche oder zum Blocken nutzen. Er darf diese Information jedoch nicht weiter geben. Das Mod-Team darf also keine Kenntnis davon erlangen, ob zwei User vom selben Anschluss her zugreifen. Ist der Admin gleichzeitig Mod, darf er Informationen aus der Admin-Tätigkeit nicht in die Mod-Tätigkeit einfließen lassen. Davon ab bedeuten User mit gleicher IP noch längst nicht Doppelaccounts. Es könnten bspw. auch mehrere User zufällig in der gleichen Firma arbeiten.
    • Anhand von Fingerprints der verwendeten Browser?
      Damit könnte man das Problem mehrerer "echter" User mit der gleichen IP begrenzen. Aber auch dem steht das BDSG entgegen und der Umstand, dass die Informationen aus den Logs nur dem Admin zugänglich sein dürfen.
  • Wir handhaben das nach dem geltenden Recht.


    Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine weiteren Einzelheiten nennen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es soll vorkommen das zwei echte User über einen Internetanschluss im Forum unterwegs sind ;)


    Ich glaube ja eher, das die technischen Fähigkeiten mancher hier nicht so weit reichen, um so einfache Dinge wie Cookies etc. auch wirklich sauber zu trennen.
    Das schreit ja geradezu mal nach einem Versuch eines Zweitaccounts :brille ...


    Nein. Späßle. Würde ich niiiiihhhhhiiiiieeeeeeeh nicht im Leben machen. Niiiiiihhhiiiiieeeeehhmals. Zu keiner Zeit. Nimmer ... :D

    "Er hatte sich zuende gelebt, war ausexistiert." T. Bernhard - Der Untergeher

  • Dass Ihr das legal handhabt ergibt sich ja von selbst... :respekt


    Das war aber nicht meine Frage.


  • Das interessiert mich immer noch! :winken:


    Sorry, hatte wenig bis keine Zeit und internetfreies WE ;)


    Also, dann fange ich mal an:
    In den Datenschutzhinweisen zum Forum heißt es


    Damit schreibt der Betreiber ganz klar, dass er Daten erhebt und speichert. Gleichzeitig wird garantiert, dass eine personenbezogene Verwendung nicht stattfindet. Somit haben wir hier ganz klar einen Fall für den §31 BDSG, der da lautet:

    Zitat

    §31 - Besondere Zweckbindung
    Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.

    Damit wäre dann geklärt, das der Admin die Daten nicht weitergeben darf. Wäre er gleichzeitig auch Mod dürfte er die Daten von denen er Kenntnis hat nicht in diese Tätigkeit einfließen lassen, weil er sie eben nicht für andere Zwecke als denen aus §31 nutzen darf.


    Durch die Veröffentlichung der o.g. Datenschutzhinweise sind die Bedingungen des §33 BDSG erfüllt:

    Zitat

    §33 - Benachrichtigung des Betroffenen
    (1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen.
    (2) Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn
    1. der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat,


    Da die o.g. Daten laut Datenschutzhinweisen nur für technische Zweckes erfasst und gespeichert werden dürfen sie nach §14 BDSG auch nur dafür genutzt werden:

    Zitat

    § 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
    (1) Das Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind. Ist keine Erhebung vorausgegangen, dürfen die Daten nur für die Zwecke geändert oder genutzt werden, für die sie gespeichert worden sind.
    (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.


    Nach den mehrfach erwähnten Datenschutzhinweisen werden Daten nur zu technischen Zwecken gespeichert. Damit ist es nach §5 BDSG dann den Admins verboten weitere Daten zu erheben oder aber die erhobenen Daten für andere Zwecke zu verwenden:

    Zitat

    §5 - Datengeheimnis
    Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.





    Ich denke, mehr gibt es dazu nicht zu sagen :brille


    Mehr gibt es von unserer Seite zu deiner Frage nicht zu sagen.


    Macht ihr es euch da nicht vielleicht etwas einfach? Denn §19 BDSG meint dazu:

    Zitat

    §19 - Auskunft an den Betroffenen
    (1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
    1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
    2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
    3. den Zweck der Speicherung.
    In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Danke für deine Ausführungen. Wir handhaben das nach dem geltenden Recht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für deine Ausführungen. Wir handhaben das nach dem geltenden Recht.


    Ok. Ich hätte dann gerne mal eine vollumfängliche Auskunft nach §19 BDSG an die in meinem Profil hinterlegt eMail-Adresse. Danke.

  • Dann wende dich schriftlich an den Administrator mit den entsprechenden Angaben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Entschuldigung, ja. Mein Fehler. Ist hier deckungsgleich, wie du ja auch weisst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo 3erPapa,


    dürfen wir dann auch erfahren, warum Dich das so interessiert?


    Bettina

  • dürfen wir dann auch erfahren, warum Dich das so interessiert?


    Klar darfst du.
    Ich habe was dagegen, wenn über mich gespeicherte Daten zu Zwecken ge-/missbraucht werden die abseits dessen sind wozu ich meine Zustimmung gegeben habe.
    Dass ein ziemliches Geheimnis darum gemacht wird, wie derartige Doppelanmeldungen gegeneinander abgeglichen werden um sie aufzudecken lässt mein Bauchgefühl nicht unbedingt weniger mulmig werden.


    Entschuldigung, ja. Mein Fehler. Ist hier deckungsgleich, wie du ja auch weisst.


    Nicht wirklich.
    Betreiber und damit verantwortliche Stelle ist "Mela"; Administrator ist "The Searcher". Das sind zwei nicht identische Personen. Es sei denn, es wäre eine unerlaubte Doppelanmeldung :lgh
    "The Searcher" ist als Admin wohl eher nicht bei Mela angestellt und Betreiber ist auch keine GbR der beiden. Insofern unterliegt er als Auftragnehmer (selbst wenn es ein Freundschaftsdienst ist) m.E. zusätzlich dem §11 BDSG und Mela als Auftraggeber muss ihn dabei überwachen.

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Naja, warum sollte das offengelegt werden?
    Damit die die sich nen Spaß mit Doppelaccounts machen genau wissen wie sie das System umgehen können?!


    Wenn Du den Betreibern, Mods, Admins, usw. so misstraust warum bist Du hier?