Natürlich haben Kinder ein Recht auf ungestörten Umgang mit ihren Eltern.
Gibt es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Umgangszeiten am Wochenende ?
Oder ist der Wochentag egal ....
Ich bin gespannt :strahlen
Natürlich haben Kinder ein Recht auf ungestörten Umgang mit ihren Eltern.
Gibt es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Umgangszeiten am Wochenende ?
Oder ist der Wochentag egal ....
Ich bin gespannt :strahlen
Naja man hat ein rechtsanspruch auf umgang.
wann der zu sein hat ist nicht definiert.
möchte der UET das am Wochenende haben wird es i.d.R aber schwer das abzulehnen.
Eine Interessante Frage, ich bin mal auf die Antworten derer gespannt, die sich damit auskennen.
Was ich sicher weiß ist, wenn es Gründe gibt warum ein Umgang eingeschränkt wird, hat man kein Recht auf einen bestimmten Tag, Wochenende usw..
Im Wechselmodell sind beide UET UND BET
Es gibt ja nicht mal nen Rechtsanspruch auf WM , auch ist das Rechtlich gar nicht definiert ....
Wenn aber nun jemand klagt und sagt das es für die ET-Kind beziehung wichtig ist das man auch freizeit mit dem Kind hat wird dieser Jemand wohl rechtbekommen.
Danke Zat.
Ist das eine Vermutung, ein Bauchgefühl oder ist es belegbar ? :strahlen
Einer Freundin von mir wurde gesagt, dass jeder ET das Recht hat Freizeit und somit auch ein Wochenende
zu verbringen.
Ob es dazu ein Gesetz gibt, aus dem sich ein rechtlicher Anspruch ableiten lässt, ist mir allerdings nicht bekannt.
Menschlich ist es jedoch einleuchtend...
Deinen Threads und Beiträgen zu Folge spitzt sich wohl die Lage zwischen dir und KM zu?!
Nach dem Gesetz gibt es keinen Anspruch auf bestimmte Wochentage. Nur, wie du geschrieben hast, einen generellen Anspruch auf Umgang.
Nun hat das Gesetz nicht wirklich viel mit dem Recht/der Rechtsprechung zu tun.
Gesetz ist das, was im (in diesem Fall) BGB steht. Recht ist das, was ein Schwarzkittel draus macht.
Allerdings hast du das Recht, bestimmte Tage einzuklagen - ob du damit durchkommst, ist dann wieder eine andere Frage und die wird im Einzelfall beantwortet. Und ob sich dann die ETs dran halten, steht wiederum in den Sternen
Kenn mich rechtlich gar nicht aus, Loewe,aber es tut mir leid das du dich sowas fragen mußt. Egal was grad wieder schief läuft mit der KM - ich drück die Daumen das alles ins Lot kommt und ihr das WM wie gehabt weiterführen könnt.
Moralisch würd ich auf jeden Fall sagen, das einem auch Freizeit mit dem Kind zusteht.
Ist es nicht auch so das Richter deswegen gern das 14-Tage-WE-Modell vorschlagen,damit der BET auch Freizeit mit dem Kind hat?? :hae:
Nach Aussage meines RA hat der BET Anspruch auf ein ganzes We im Monat, dazu gibt es wohl auch diverse Urteile
Nach Aussage meines RA hat der BET Anspruch auf ein ganzes We im Monat, dazu gibt es wohl auch diverse Urteile
Meinst Du ein Wochenende MIT Kind oder ein Wochenende OHNE Kind ? :strahlen
Ein Monat hat in der Regel 4! Wochenende, da sollte doch rein nach Menschenverstande zumindest 1 ganzes pro Nase drin sein :frag , gerecht wären 2.
Ich frage mit welcher Begründung ein Aufteilen der WEs abgelehnt werden könnte, außer Berufstätigkeit am WE :hae: ???
Ein We mit Kind,
Ein We mit Kind,
Das ist gängige Rechtsprechung. In einem Gesetzt steht dieses meines Wissens nicht.
Andersherum hat der BGH festgestellt, dass der UET nicht zum Umgang gezwungen werden kann. Vorauslaufend war meines Wissens ein OLG Urteil, welches einen KV mit €25000 Zwangsgeld belegen wollte, wenn der Umgang weiterhin nicht wahrgenommen wird.
Also WE ohne Kind ist praktisch immer möglich - wenn auch für den Popo.