Mithaftung bei Schulden

  • Hallo,
    wie ist das denn, wenn man getrennt, aber noch nicht geschieden ist (Scheidung ist auch noch nicht eingereicht) - angenommen, mein Noch-Mann macht jetzt Schulden, müsste ich dann evtl. dafür (mit) aufkommen?
    Wir haben noch ein Gemeinschaftskonto, da hänge ich ja auf jeden Fall mit drin, solange wir noch verheiratet sind. Ab wann wäre ich da "raus" - ab Einreichung der Scheidung, oder erst wenn die Scheidung durch ist? Und wenn ich meinen Part beim Gemeinschaftskonto kündigen möchte, kann ich das alleine tun oder muss mein Mann da mit unterschreiben?
    Vielleicht kann mir ja hier jemand Auskunft geben...

  • Hi,
    du haftest nur für das, wo du mit unterschrieben hast!!!
    Jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich.


    In der Ehe aufgenommene Kredite können den Unterhalt schmälern, wenn er die Alleine zurückzahlt.
    Geh zur Bank, rede mit denen und eröffne ein eigenes Konto!


    lg duechesse :strahlen

  • Und wenn ich meinen Part beim Gemeinschaftskonto kündigen möchte, kann ich das alleine tun oder muss mein Mann da mit unterschreiben?

    Ein Gemeinschaftskonto muß von beiden gemeinsam gekündigt werden. Mach mit ihm zusammen einen Termin bei der Bank...!!!


    Ich hatte das früher mal, der Typ hat das Konto so weit überzogen wie ging. Er kein Geld, ich mußte dafür aufkommen.
    Diesen Fehler hab ich beim zweiten Mann nicht gemacht, wir hatten immer jeder sein eigenes Konto.


    Bei den Krediten war das auch so, beide hatten dafür unterschrieben, er kein Geld, ich hab alles bezahlen müssen,
    auf dem zivilrechtlichen Weg hätte ich es von ihm einklagen können, aber das hätte keine Chance gehabt...!!!


    Liebe Grüße
    schlaubi

  • Wenn er anderswo Schulden macht, dann ist das seine Musik. Solange du nicht mit unterschreibst oder gar als Bürge auftrittst muss er auch alleine dafür gerade stehen.


    Das gemeinsame Konto kann er natürlich überziehen. Habt ihr einen Dispo? Sollte er den erst einrichten oder erhöhen wollen, geht das auch nur mit deiner Unterschrift.


    Was die Trennung der Konten angeht solltest du dich mit deinem Noch-Ehemann schnellstmöglich kurzschließen. Falls du kein eigenes Einkommen hast - und bisher seinen Verdienst zum Leben (mit)nutzt - dann muss auch zeitgleich die Sache mit dem Trennungsunterhalt geregelt werden.

  • Danke schon mal. Eigenes Konto hab ich mir direkt nach der Trennung eröffnet, nur existiert eben auch noch das Gemeinschaftskonto...

  • Jo ist bei mir auch so. So Blöd wie ich war habe ich in der Ehe alles auf meinen Namen laufen gehabt. Und nun muss ich die ganzen Schulden zahlen.
    Das passiert mir auch nicht mehr.

  • Jo ist bei mir auch so. So Blöd wie ich war habe ich in der Ehe alles auf meinen Namen laufen gehabt. Und nun muss ich die ganzen Schulden zahlen.
    Das passiert mir auch nicht mehr.

    Bei mir ähnlich... nicht alles, aber vieles lief nur auf mich :( Schaff so schnell wie es geht klare Verhältnisse, vor allem bei dem Gemeinschaftskonto...


    Grüßle vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~