Unfall, Restwert und die liebe Versicherung

  • Liebe Foris,


    Mir ist am 20.1. jemand bei Glatteis ins parkende Auto geschlittert. Habe dann ein Gutachten erstellen lassen und dieser ermittelte einen Restwert von 350 €. Wir hätten letztendlich 1550 rausbekommen sollen.
    Heute erhielt ich ein Schreiben der Versicherung, sie seien mit dem Restwert nicht einverstanden, einer aus Hamburg (wohlgemerkt, ich komme aus ba-wü) würde 970 zahlen... Wie geht das denn nun weiter? Ist ja schon ein immenser Unterschied. Muss ich Widerspruch einlegen? Ich kenn mich leider gar nicht aus damit, ist meine erste Versicherungsangelegenheit.


    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

  • Hm,
    dann sollen sie das Auto holen kommen und dir die Kohle geben. Unterm Strich bleibt es sich gleich oder willst du den Karren wieder aufbauen?


    Volker
    (Ob BW oder HH ist in PL egal.... :brille )

  • Auf jedenfall wollt ich ihn behalten weil es ein sieben sitzer ist und ich ja bald ein viertes Kind habe. Lackieren wollt ich ihn hinten nicht, nur die Fahrertür auswechseln weil die schon ziemlich demoliert ist... Mich wundern nur diese immensen Unterschiede... Müssen die sich nicht auch ans Gutachten halten?

  • Bei der Schadenshöhe ist das Gutachten maßgeblich.
    Beim Restwert kann jeder Aufkäufer frei bieten. Die Autos werden im I-Net von der Versicherung angeboten, den Zuschlag erhält der Meistbietende.
    Die Frage ist, ob sein Angebot seiös ist!


    Volker

  • Nein, eine RV hab ich leider nicht...


    Also würdest du vor Gericht ziehen celcite? Nur, mit welcher Begründung? Ist das wirklich nicht ganz koscher oder das Recht der gegnerischen Versicherung bzw. ist es tatsächlich so, dass so ein großer Unterschied möglich ist? Mein Gutachten hat ja auch mehrere Restwerte entgegengenommen, die waren zwischen 250 und 350 €... Mir kommt es eher so vor, als wolle die Versicherung sparen. Nur, wie belegt man das?? Und lohnt es sich tatsächlich dagegen was zu machen oder soll ich froh sein knapp 1000 € zu erhalten. Ich bin gerade ein wenig verunsichert...

  • Du brauchst keine Rechtsschutzversicherung!


    Wenn Du an dem Unfall nicht schuld bist, kannst Du einen Anwalt nehmen und die gegnerische Seite muss den bezahlen.


    So mache ich das bei jedem Unfall, an dem ich nicht schuld bin.

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon

  • Die Schuldfrage ist ja eindeutig geklärt. Da gibt's auch gar keine Zweifel. ;) ich hatte es nur vom Gutachten so verstanden, dass er dieses erstellt und an die Versicherung schickt. Auf meine Frage, ob ich es denn nicht vorher zu sehen bekomm meinte er, dass ich nur eines einholen darf und dieses dann gültig ist. Dachte, die Versicherung muss sich dann auch dran halten.

  • Ich hatte schon mehrere Unfälle, wo ich nicht schuld war.


    Ich habe dann immer gleich einen ANwalt aufgesucht und den alles machen lassen: Gutachten, Schreiben an die Versicherung etc. Der findet dann meist auch Punkte, die man selber gar nicht sieht.
    Und ich bin echt froh drum. Beim letzten Unfall habe ich eine Abtretung an die Werkstatt unterschrieben und die Versicherung hatte nicht gleich gezahlt. Erst nach 4 Monaten und ohne meinen Anwalt hätte es noch länger gedauert und ich hätte sogar in Vorleistung treten müssen.


    Es ist ja Dein Recht, denn für den Unfall kannst Du nichts und Du bist auch kein Jura Professor, so dass Du dir rechtlichen Beistand holen kannst.

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon

  • Nein, eine RV hab ich leider nicht...


    Also würdest du vor Gericht ziehen celcite? Nur, mit welcher Begründung? Ist das wirklich nicht ganz koscher oder das Recht der gegnerischen Versicherung bzw. ist es tatsächlich so, dass so ein großer Unterschied möglich ist? Mein Gutachten hat ja auch mehrere Restwerte entgegengenommen, die waren zwischen 250 und 350 €... Mir kommt es eher so vor, als wolle die Versicherung sparen. Nur, wie belegt man das?? Und lohnt es sich tatsächlich dagegen was zu machen oder soll ich froh sein knapp 1000 € zu erhalten. Ich bin gerade ein wenig verunsichert...


    Nun vor Gericht ziehen.. Kommt nicht unbedingt.
    Aber ich denke ein Anwalt wird dir da am besten darüber Auskunft geben können was rechtens ist und was nicht.
    Und auch darüber was DEIN Recht ist.


    Stimmt Micha, die kosten müsste die gegnerische Versicherung tragen.

  • Die Vorgehensweise der Versicherung ist ärgerlich, aber rechtens und mittlerweile üblich.


    Du kannst sicher sein dass der Hamburger das Auto auch tatsächlich holen kommen würde.
    Einmal die Versicherung hängen gelassen, sind die für ewig aus dem Rennen.


    Nur wegen des Restwertes brauchst Du keinen Anwalt einschalten, dass ist aus Sicht der Versicherung wasserdicht.

  • sind denn die 1000€ nach Abzug der Steuer????


    wenn ja, dann nehm das Geld und gut.....
    Abrechnung laut Gutachten ist immer eine Auszahlung ohne Mehrwertsteuer, die wird dann einbehalten :winken:
    oder du läßt es nach Gutachten in der tatsächlichen Höhe reparieren!!


    Ist ja deine eigen Entscheidung ;)

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!