Ich habe mal eine Frage.
Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte jetzt mit meiner Tochter meinen Mädchennamen annehmen.Brauche ich für mein Kind die Zustimmung des KV?
Ich habe mal eine Frage.
Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte jetzt mit meiner Tochter meinen Mädchennamen annehmen.Brauche ich für mein Kind die Zustimmung des KV?
klar, wenn sie nun den namen des vaters hat muss er zustimmen.
kann man gerichtlich ersetzen lassen, erfolgsaussichten sind aber sehr sehr gering.
Wie alt ist denn dein Kind?
wird 6
In dem Alter zählt auch nicht der "Wille" des Kindes. Eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters ist zum Glück so ohne weiteres nicht mehr möglich.
und wie sieht das aus, wenn das Kind den Namen der Mutter trägt?
Wenn das Kind den Namen der Mutter trägt und das ASR hat, dann braucht sie keine Zustimmung des KV zur Namensänderung
vielen Dank für die schnelle Antwort
Wenn das kind schon
- mal den namen des vaters hatte,
- wenn Du mit dem Vater verheiratet warst oder
- wenn schon mal gemeinsames sorgerecht bestand
ist die Zustimmung des Vaters erforderlich.
Der Kater :brille
ich denke ohne die Zustimmung wirst du deinen Mädchennamen tragen und dein kind den Familiennamen des Vaters