Hallo :wink
Ich habe mal wieder eine komplizierte Frage und hoffe, dass sich jemand von euch gut genug auskennt, um sie mir zu beantworten. Die Mitarbeiterin der Kindergeldstelle konnte sie mir nämlich nicht beantworten...
Zunächst die Vorgeschichte:
Tochter groß, wird nächsten Monat volljährig, ist im Dezember ausgezogen. Ich bekam vor 3 Wochen von der Kindergeldkasse den üblichen Schrieb, Kind wird bald volljährig, muss neu beantragt werden usw. Dazu benötige ich eine Kopie ihres Ausbildungsvertrages. Das sagte ich ihr, hatte aber das Gefühl, dass sie mir die aus irgendeinem Grund nicht geben will. Immer wieder nachfragen gab nur "ja ich muss mal schauen wo der ist...keine Ahnung" :hae: Gleichzeitig wollte ich mit ihr einen Abzweigungsantrag ausfüllen, damit sie das Geld gleich auf ihr Konto bekommt.
Vorhin hat sie mir mitgeteilt, dass ich mit dem Kindergeld nichts mehr zu tun habe, da ihr Vater das nun für sie beantragt hätte :schiel und da kommt meine Frage...
Der KV ist kein deutscher Staatsangehöriger, lebt (mit neuer Familie) und arbeitet im Ausland (nicht sein Heimatland) und hat eigentlich mit Deutschland nichts mehr zu tun. Kann er tatsächlich das Kindergeld für die Tochter beantragen und beziehen? Ich würde sagen nein. Die Mitarbeiterin der Kindergeldstelle sagte, sie wisse das nicht, aber gefühlsmäßig würde sie ebenfalls sagen nein... sollte es ihm aber genehmigt werden, muss ich dann vermutlich mit Rückzahlungsforderungen rechnen, weil die Tochter ja nicht mehr in meinem Haushalt lebt :wow
Wenn mir nicht mal eine Mitarbeiterin der Kindergeldkasse sagen kann, ob er überhaupt kindergeldberechtigt ist, wer dann???
Nur mal gut, dass ich ihr das Februar-Kindergeld noch nicht gegeben habe - das werde ich auch erst mal nicht tun, sonst kann ich nachher zurückzahlen und sie hat's ausgegeben...
Verwirrte Grüße vom Einhorn