Ausländer im Ausland lebend - kindergeldberechtigt?

  • Hallo :wink


    Ich habe mal wieder eine komplizierte Frage und hoffe, dass sich jemand von euch gut genug auskennt, um sie mir zu beantworten. Die Mitarbeiterin der Kindergeldstelle konnte sie mir nämlich nicht beantworten...


    Zunächst die Vorgeschichte:


    Tochter groß, wird nächsten Monat volljährig, ist im Dezember ausgezogen. Ich bekam vor 3 Wochen von der Kindergeldkasse den üblichen Schrieb, Kind wird bald volljährig, muss neu beantragt werden usw. Dazu benötige ich eine Kopie ihres Ausbildungsvertrages. Das sagte ich ihr, hatte aber das Gefühl, dass sie mir die aus irgendeinem Grund nicht geben will. Immer wieder nachfragen gab nur "ja ich muss mal schauen wo der ist...keine Ahnung" :hae: Gleichzeitig wollte ich mit ihr einen Abzweigungsantrag ausfüllen, damit sie das Geld gleich auf ihr Konto bekommt.


    Vorhin hat sie mir mitgeteilt, dass ich mit dem Kindergeld nichts mehr zu tun habe, da ihr Vater das nun für sie beantragt hätte :schiel und da kommt meine Frage...


    Der KV ist kein deutscher Staatsangehöriger, lebt (mit neuer Familie) und arbeitet im Ausland (nicht sein Heimatland) und hat eigentlich mit Deutschland nichts mehr zu tun. Kann er tatsächlich das Kindergeld für die Tochter beantragen und beziehen? Ich würde sagen nein. Die Mitarbeiterin der Kindergeldstelle sagte, sie wisse das nicht, aber gefühlsmäßig würde sie ebenfalls sagen nein... sollte es ihm aber genehmigt werden, muss ich dann vermutlich mit Rückzahlungsforderungen rechnen, weil die Tochter ja nicht mehr in meinem Haushalt lebt :wow


    Wenn mir nicht mal eine Mitarbeiterin der Kindergeldkasse sagen kann, ob er überhaupt kindergeldberechtigt ist, wer dann???


    Nur mal gut, dass ich ihr das Februar-Kindergeld noch nicht gegeben habe - das werde ich auch erst mal nicht tun, sonst kann ich nachher zurückzahlen und sie hat's ausgegeben...


    Verwirrte Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Hallo


    Das geht nicht. Zuständig für das Kindergeld ist der Staat, in dem der Kindergeldbezieher (mit Kind) lebt und Steuern zahlt. Dein Ex müßte im Land, in dem er gemeldet ist Kindergeld beantragen und bekäme aus Deutschland eventuell aufgestockt, da Deutschland im europäischen Vergleich mit das höchste Kindergeld auszahlt. Ich habe damals erst vom Familienministerium eine abschließende Aussage bekommen, wer denn nun gemäß welchem Paragraphen für das Kindergeld zuständig ist, wer es auszahlt und was ich beantragen muß.


    Was sein kann ist, dass der Vater für die Tochter den Antrag ausgefüllt hat und sie sich das Kindergeld selbst auszahlen läßt.


    Allerdings wäre ich wohl ziemlich angefressen, so übergangen zu werden und von der Tochter derart behandelt zu werden. Die Dame bräuchte sich so schnell bei mir nicht zu melden mit Wünschen.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Lucca ()

  • Nein, wer im Ausland lebt und keinen Wohnsitz in D hat und hier auch keine Steuern zahlt, kann kein Kindergeld beziehen -selbst wenn das dazugehörige Kind in D lebt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich glaube nicht, das man als Kind selbst berechtigt ist. Kindergeld beziehen die Eltern, auch wenn die Kids Ü 18 sind... da gibt´s auch keine Lücke.

    LG Campusmami



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  • Hallo :wink


    Allerdings wäre ich wohl ziemlich angefressen, so übergangen zu werden und von der Tochter derart behandelt zu werden. Die Dame bräuchte sich so schnell bei mir nicht zu melden mit Wünschen.

    Ja das finde ich auch nicht prickelnd, aber das geht schon seit geraumer Zeit so, auch ihr Auszug aus unserer Familienwohnung in eine WG wurde hinter meinem Rücken gemeinsam mit dem Vater ausbaldowert, da hab ich damals auch einen Fred dazu geschrieben...


    Ich glaube nicht, das man als Kind selbst berechtigt ist. Kindergeld beziehen die Eltern, auch wenn die Kids Ü 18 sind... da gibt´s auch keine Lücke.

    Das ist richtig, das hat mir die Mitarbeiterin der Kindergeldkasse auch gesagt. Es sind immer die Eltern kindergeldberechtigt, niemals das Kind selbst. Man kann dann entweder Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes zahlen oder einen Abzweigungsantrag stellen (das wollte ich eigentlich machen), aber es muss immer von einem Elternteil beantragt werden.


    Nur konnte sie mir nicht sagen, ob er überhaupt kindergeldberechtigt ist. Wenn er nicht in Deutschland lebt und nicht hier arbeitet und demnach hier keine Steuern zahlt, kann er meines Erachtens auch kein Kindergeld beziehen. Sie meinte halt, das müsste dann geprüft werden, aber sie weiss das jetzt so nicht...


    Rückzahlungen wären eine mittlere Katastrophe für mich... Wir mussten ja wegen ihrem Auszug alle umziehen, ich hatte 2 Monate die doppelte Miete zu zahlen (alte und neue Wohnung), dann die Umzugskosten... ich musste mir noch Geld ausleihen (daran zahle ich noch ab) um das überhaupt hinzubekommen :ohnmacht:


    Grüßle vom Einhorn

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  • Rückzahlungen wären eine mittlere Katastrophe für mich...


    Hast du die ganze Zeit Kindergeld bezogen? Wenn es dann deimen Ex unberechtigt für das gleiche KInd bewilligt würde (das ist ja sehr unwahrscheinlich und nicht sicher???), müsste er es dann nicht auch zurückzahlen :hae: ??? Kannst du ihn nicht einfach mal anrufen und doof fragen, ob und wenn ja warum und wie er Kindergeld für euer Kind bezieht?

    LG Campusmami



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  • Kindergeld


    Hier einmal der Link zur offiziellen Seite.


    Soweit es da steht muss derjenige der Kindergeld beziehen möchte in Deutschland leben.
    Ausländer müssen hier leben und arbeiten. Ein vorübergehender Aufenthalt berechtigt nicht zum Bezug.


    Kinder in Ausbildung können bis zum 21. LJ und Kinder die studieren bis zum 25. LJ Kindergeld beziehen.


    Meiner Meinung nach können das auch Kinder selber beziehen.
    Hab es jetzt aber jetzt gerade nirgends gelesen.
    Ein Mädchen welches z.B. in einem Mutter-Kind-Heim lebt kann ja auch für sich und ihr Kind Kindergeld beziehen.
    Und ein Kind welches studiert wohnt ja auch nicht unbedingt zuhause.
    --
    Edit: Evtl ist das dann doch nur über den Abzweigungsantrag möglich :hae:

    Einmal editiert, zuletzt von MaLu76 ()

  • Du scheinst auf jeden Fall nicht mehr kindergeldberechtigt zu sein. Tochter ist volljährig, ausgezogen und verdient eigenes Geld. Alles weitere geht dich eigentlich nichts an. Vor allem darf die familiengeldkasse dir keine tiefergehende Auskunft geben, wenn du nicht mehr involviert bist.


    Du hast den sachstand der Familienkasse mitgeteilt, die muss jetzt handeln - bis zum Termin der Zahlung des nächsten Kindergeldes. Über Rückzahlungen brauchst du dir da eigentlich keine Gedanken zu machen.


    Tochterkind solltest du allerdings fragen, ob sie sich sicher ist, da geschickt zu handeln ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nur mal gut, dass ich ihr das Februar-Kindergeld noch nicht gegeben habe - das werde ich auch erst mal nicht tun, sonst kann ich nachher zurückzahlen und sie hat's ausgegeben...

    Meine Freundin sitzt vor einem ähnlichen Problem. Kind bezog zwei Jahre Kindergeld (Ü18), Unterlagen wegen Ausbildung leitet er nicht ans Amt weiter, sie darf es zurückzahlen. Sie hat nie auch nur einen Cent davon gesehen, Kind spricht auch nicht mehr mit ihr - somit wäre eine Klärung zwischen Mutter und Kind unmöglich.


    Allerdings kann sie das Kindergeld später (nachdem sie es vorgestreckt hat) von ihm einklagen.

  • Wäre es möglich das die ganze Geschichte in eine ganz andere Richtung geht?
    Nämlich in die,das Deine Tochter dich angelogen hat?
    Evtl Ihren Ausbildungsvertrag den Du benötigst,"verschlusert" hat oder evtl garkeinen Ausbildungsvertrag vorweisen kann? :Hm:frag
    Und die Geschichte mit Ihrem Vater nur ein Vorwand ist damit Du Ruhe gibst?

  • Hallo Einhorn,
    irgendwie ist da was faul im Staate Dänemark...
    anhand deiner Erzählung würde ich Tochterlein mal gewaltig auf die Füße treten...


    Zum einen würde ich gern den Ausbildungsvertrag sehen...
    und die Bewilligung für das Kindergeld... aber pronto bitte...


    schon das hinter deinem Rücken ausziehen würd mir mehr als sauer aufstoßen
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Und ein Kind welches studiert wohnt ja auch nicht unbedingt zuhause.


    Der erste Wohnsitz, also der Lebensmittelpunkt ist da entscheidend. Studis mögen in der Uni-Stadt studieren, wohnen mit erstem Wohnsitz aber meist Zuhause. Hier scheint die Tochter ausgezogen.


    Allerdings sind, je nach Einkommen, beide Eltern barunterhaltspflichtig nach dem Einkommen der Tochter. Also ne Menge Töpfe, deren Deckel das Tochterkind da gerade angehoben hat ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ja, irgendwie hagt sie grad echt ein Faß aufgemacht.
    Mir würde das auch stinken.
    Was den Ausbildungsvertrag angeht würd ich vom Gefühl her sagen, dass es denn nicht gibt und aufgrund dessen diese ganze Story nun passiert.


    Mit Vattern hintenrum und Muttern weiß von nix.

  • Hallo :wink


    Tochter ist volljährig, ausgezogen und verdient eigenes Geld.

    Sie ist noch nicht volljährig, wird sie erst im März. Und sie ist ohne mein Einverständnis ausgezogen, hat das alles mit ihrem Vater hinter meinem Rücken gemacht, ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.


    Hast du die ganze Zeit Kindergeld bezogen?

    Ich habe schon immer das Kindergeld für alle drei Kinder bezogen. Tochter groß ist im Dezember 2012 ausgezogen in eine WG, Kindergeld ging weiter an mich, volljährig wird sie wie gesagt erst im März.


    Kannst du ihn nicht einfach mal anrufen und doof fragen, ob und wenn ja warum und wie er Kindergeld für euer Kind bezieht?

    Bisher hat er es anscheinend nur beantragt, er bezieht es (noch) nicht. Ich frage mich ja, ob das überhaupt durchgeht...


    Nämlich in die,das Deine Tochter dich angelogen hat?

    Das ist leider eines ihrer liebsten Hobbies...


    Evtl Ihren Ausbildungsvertrag den Du benötigst,"verschlusert" hat oder evtl garkeinen Ausbildungsvertrag vorweisen kann?

    Den Ausbildungsvertrag gibt es definitiv, denn als sie die Ausbildung im September begonnen hat, hat sie ja noch bei mir gewohnt. Verschludert könnte sein... würde mich nicht wundern. Aber den Vertrag müsste ja der KV ebenfalls vorlegen, wenn er das Kindergeld für sie beantragt...


    schon das hinter deinem Rücken ausziehen würd mir mehr als sauer aufstoßen

    Tut es, mehr als das... glaub mir :angry


    Allerdings sind, je nach Einkommen, beide Eltern barunterhaltspflichtig nach dem Einkommen der Tochter. Also ne Menge Töpfe, deren Deckel das Tochterkind da gerade angehoben hat ...

    Tochterkind hat ein ziemlich gutes Ausbildungsgehalt und liegt mit Kindergeld und nach Abzug des Ausbildungsmehrbedarfs noch immer über dem "Bedarf". Von daher dürfte da auf keinen der Elternteile noch eine Barunterhaltspflicht zukommen.


    Grüßle vom Einhorn

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  • Dann lass das Tochterkind mal schön auflaufen.Wenn sie noch nicht volljährig ist, bist du kigeldberechtigt., bis sie 18 ist. Ab März also dann völlig ihr Bier. Du hast das Schreiben bekommen, dass Schluss ist mit Zahlung. Tochter ist informiert. Also lass sie machen.


    Hier gegen die Wand zu rennen, ist einigermaßen harmlos... Gutes Testfeld ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Dann lass das Tochterkind mal schön auflaufen.Wenn sie noch nicht volljährig ist, bist du kigeldberechtigt., bis sie 18 ist. Ab März also dann völlig ihr Bier. Du hast das Schreiben bekommen, dass Schluss ist mit Zahlung. Tochter ist informiert. Also lass sie machen.

    Also meinst Du nicht, dass ich da u. U. noch Kindergeld zurückzahlen muss? Ich habe noch ein bissel gegockelt und alles was ich finden konnte, bestätigt, dass der KV kein Kindergeld beantragen kann, da weder in Deutschland wohnhaft noch steuerzahlend... das einzige, was ich mir noch vorstellen könnte ist, dass er behauptet an der Adresse der Tochter zu wohnen (also im 16 qm WG Zimmer mit ihr *gg*) um so zu tun als hätte er eine deutsche Adresse... ein Konto hat er hier noch, sonst aber nix.


    Grüßle vom Einhorn

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  • Wenn ein Änderungsantrag bei der Familienkasse eintrifft, haben die den so zu bearbeiten, dass ein Bescheid vor der nächsten Auszahlung ergangen ist.
    Im Moment bist du fein raus: Kigeld wird ab März eingestellt, wenn du nicht den Nachweis führst, dass du noch berechtigt bist.
    Den führst du nicht. Kigeld wird automatisch eingestellt ab März.


    Was Tochterkind dann macht - ihr Bier ...




    Rückzahlung ist nur, wenn du schuldhaft Infos verschwiegen hättest ... Hast du aber erkennbar nicht. Fam-Kasse wird entscheiden nach dem Antrag, ob an irgendwen weiter gezahlt wird. Im Moment liegt mutmaßlich noch nicht einmal ein Antrag vor bzw. die angeforderten Unterlagen sind noch nicht bei der Fam-Kasse.


    Also nicht nervös werden, lächeln und Tochterkind (Bauchlandung) machen lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo :wink


    Rückzahlung ist nur, wenn du schuldhaft Infos verschwiegen hättest ... Hast du aber erkennbar nicht.

    Nee, das nicht, aber da ich den KV kenne, könnte ich mir alle möglichen Szenarien vorstellen, die er sich ausgedacht hat, um das Kindergeld zu bekommen - vielleicht auch rückwirkend. Und da man mir ja dann keine Auskunft geben darf, habe ich dann vielleicht schlechte Karten. Aber ich muss halt mal abwarten, was da kommt.


    Also nicht nervös werden, lächeln und Tochterkind (Bauchlandung) machen lassen.

    Ja, mach ich :-) nervös werden bringt eh nix...


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Ohje, das Mädel wird auf die Nase fallen und du kannst leider nur zusehen und abwarten.


    Wenn er tatsächlich Kindergeld beantragt haben will, hätte sich die Kindergeldstelle mit dir in Verbindung gesetzt, denn ohne deine Unterschrift wird der Kindergeldberechtigte nicht so schnell geändert.


    Mach dir mal keinen Kopf um ungelegte Eier und warte ab.