Was ist das für ein Rechtsstaat....

  • hallo an alle,


    ich habe voriges jahr im september eine einstweilige verfügung nach dem gewaltschutzgestz mit meinem anwalt beantragt.
    mein ex war massiv gewalttätig und ich wollte das er nicht mehr in unsere gemeinsame wohnung kann.ich hatte und habe immer noch angst vor ihm.


    attest vom doc und strafanzeige ....alles gemacht.
    ich habe den prozess verloren weil meine verletzungen nicht sichtbar waren und weil der ex eine geschichte vom feinsten erzählt hat.


    nun der hammer.
    jetzt muss ich alle angefallenen kosten tragen.
    auch seinen anwalt.
    ich fall hier vom glauben ab und bin zutiefst sauer und wütend.


    ich werde angegriffen und wehre mich juristisch und dann der ächste schlag in die fresse.


    ich weiss nicht wo ich das geld hernehmen soll.
    ich arbeite auf einer dreiviertel stelle und bin schwerbehindert.
    bekomme daher verhältnismässig wenig lohn.


    danke fürs auskotzen dürfen

  • Ohje, das klingt übel...tut mir leid für Dich :troest



    Kannst du gegen das Urteil nicht Wiederspruch einlegen?

  • Das ist es was viele eben glauben. Weiß nicht ob Du PKH hattest aber die bezahlt eben nur die eigenen Kosten.
    Gegnerkosten muss man selbst bezahlen.
    Deshalb wird auch vorab geprüft ob man Chancen hat zu Gewinnen und nur dann gibt es PKH.


    Der Rechtsstaat ist schon so i.O. Du hast ein Urteil und das muss nicht jedem gefallen.
    Bei sowas steht oft Aussage gegen aussage und zum Glück "In dubio pro reo" (lIm Zweifel für den Angeklagten)

  • Das mit dem Glück ist vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Es geht aber darum, dass in einem Rechtsstaat Vorwürfe so bewiesen werden müssen, dass der unbefangene Dritte - ein Richter - das nicht nur glaiubt, sondern als handfest bewiesen ansieht. Wenn jede unbewiesene Behauptung zur Verurteilung führen würde, dann sind wir wieder im Mittelalter bei den Hexenprozessen oder bei den üblen Taten gegen die jüdische Bevölkerung.


    Was für die Allgemeinheit gut ist, kann für den Einzelfall schlimm sein. Zweifellos kann man in einer geschlossenen Wohnung ohne Zeugen eine Person so schlagen, dass keinerlei Spuren ärztlich nachzuweisen sind. Aber um den Täter zu bestrafen, braucht es halt Beweise.


    Umgekehrt - angenommene Situation - könnte ja sonst jemand hingehen und einfach die Gewalt behaupten - dabei ist nichts vorgefallen. Dann würde auf Zuruf jemand verurteilt werden und würde dafür hart bestraft. -
    Auf Treu und Glaube Leuten zu vertrauen, das ist schwierig. War nicht der Herr Guttenberg ein ganz Netter - und hat nicht nur bei seiner Doktorarbeit betrogen,sondern anscheinjend ungeheuer glaubhaft und überzeugend gelogen. Da konnte man etwas nachweisen ...


    Ob der Richter deinem Ex geglaubt hat, wage ich zu bezweifeln. Aber es gab keinen Beweis. Und dann gehen Gerichtsverfahren, gerade EA-Verfahren so aus. Die sind darauf angelegt, dass ein eindeutiger, klarer Sachverhalt entschieden wird. Wer EA-Verfahren macht, verzichtet ggfls. auf die lange Beweisaufnahme.
    Hier scheint ja der Arzt ein Attest geschrieben zu haben, in dem drin stand, dass keine Spuren zu sehen sind. Mit so einem Attest sollte man nicht in ein Verfahren gehen. Da bleibt nur die Möglichkeit, selbst das Weite zu suchen und in einen anderen Wohnraum zu ziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.