Die Rechnung vom Anwalt ...muss ich das alles wirklich bezahlen?

  • Hallo,
    meine Scheidung ist durch. Nun kam die Rechnung von meinem Anwalt.
    Er hat damals ausgerchent, dass mein Ex mehr Kindesunterhalt zahlen müsste ...das finde ich ok, danach habe ich es an das Jugendamt übergeben und alles wurde vom Jugendamt berechnet.
    Letztes Jahr habe ich auch an den Anwalt einen Vorschuss von 500 € bezahlt ..wofür genau weiß ich nicht aber es soll so üblich sein ...


    Heute bekomme ich eine Rechnung über den restlichen Beitrag ...200 €
    Bei der Auflistung der Kosten steht "Ausgleichszahlung für Hausrat 2000 €". Ich wollte damals nichts von meinem Ex gewollt und habe ihm (dem Anwalt) das auch gesagt. Er hat trotzdem einen Brief an meinen Ex mit dieser Forderung geschickt woraufhin ich ihn nochmal darauf hingewiesen habe, dass es nicht mein Wunsch war!
    Und dann eine Rechnungspostion mit der ich gar nichts anfrangen kann "Zugewinnausgleich 3000 €" Also das ist mir komplett neu :hae:


    Wie würdet ihr hier regieren? Die 200 € trotzdem zahlen?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • ....hänge mit mal mit rein...


    wo kann man inhaltlich eine Anwaltsrechnung prüfen lassen?


    gelten mündliche Absprachen bzgl Honorar ?


    für Laien alles schwer nachvollziehbar... :idee



    TS...Gespräch suchen
    wobei mir erscheint es jetzt nicht zu hocj
    wobei ich Transparenz der Positionen einforedern würde

  • Der Restbetrag ist vielleicht nicht so hoch aber mir geht es um das Grundsätzliche ...warum sollte ich etwas bezahlen wofür ich keine Leistung bekommen habe? Ich habe immerhin 500 € schon bezahlt dafür, dass er gesagt hat, ich könnte mehr Kindesunterhalt bekommen.
    Ich wollte mich niemals um den Hausreit streiten, die Initiative ging von ihm aus und ich musste ihn da ausbremsen. Also er hat ohne mich gehandelt. Im Grunde hatte ich mit diesem Anwalt mehr Ärger als alles andere. Es dauerte alles auch ewig und ich musste den Angelegenheiten nachlaufen ...so soll es doch nicht sa.
    Irgendwo kann man es wohl prüfen lassen aber ich weiß nicht wo.


    Beschwerden kann man bei der Anwaltskammer einreichen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zelda74 ()

  • Halo Zelda!
    Sprich am besten mal mit deinem Anwalt drüber. Auch ich habe im Scheidungsverfahren tolle REchnungen bekommen, ein Laie kann das alles gar nicht nachvollziehen was da alles berechnet wird. Auf jeden FAll hast du ein Recht auf Aufklärung für was und warum das so berechnet ist. Hast du evtl. Anspruch auf Rechtshilfe??? Hätte aber wenn ja vorher beantragt werden müssen. Sobald man ein bisschen hat, kann man selbst zahlen. Dein Anwalt oder seine Mitarbeiter sollten dir auf jeden Fall die REchnung erklären können. Siehs positiv - die Scheidung ist durch!!! :strahlen
    Viele Grüße Sonne69

  • Ja die Scheiduntg ist jetzt durch aber ich sehe es so ...200 € sind auch Geld und ich will einfach nicht alles so mit mir machen lassen. Ich will einfach eine sachliche Auskunft da z. B. von der Ausgleichzahlung habe ich noch nie gehört!

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hast du über die bereits gezahlten 500 € eine Rechnung oder eine Quittung? Da müsste ja drauf stehen, wofür du gezahlt hast. Sind die 500 € in Abzug gebracht auf der Rechnung?


    Ich finde Vorkasse ehrlich gesagt ungewöhnlich. Vor allem 500 € für die Aussage "Ja, sie können mehr KU bekommen"

  • ...für eine Scheidung an sich mit Zugewinn...finde ich 700,- nicht zuviel...
    wobei es natürlich auf die Einkommen beider ankommt
    ...und ich würde auf eine Aufschlüsselung der Rechnung haben wollen...



    sei froh, dass du jetzt durch bist... :-)

  • Guck mal in die Rechnung, ob er nicht "nur" seine Tätigkeit nachweist, ansonsten aber die ihm zustehende Pauschalsumme für eine Scheidung abrechnet. Grob 3/10 des Streitwertes (+ Porto- und Kopiepauschalen und so Gedöns). Der Streitwert steht im Scheidungsurteil. 3000 Euro sind nicht selten. 3/10 davon wären 900 Euronen. Mit 700 bist du gut dabei.
    Vorauskasse / Anzahlung ist übrigens absolut üblich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.