Wenn der umzug nicht genehmigt wird

  • Hallo,


    ich bin mittlerweile am verzweifeln,
    ich habe vor von A nach B zu ziehen (ca 50 km)
    im ort B wurde mir gesagt wenn im ort A wo ich jetzt wohne der umzug nicht genehmigt wird werden keine umzugskosten erstattet, stellt sich für mich nicht als problem da.


    heute kam der brief von hier das der umzug abgelehnt wird.


    ich habe also nochmal im ort B angerufen beim amt und gefragt was da im schlimmsten fall auf mich zu kommt, da wurde mir das dann mit den umzugskosten gesagt und das keine kaution übernommen wird (die sonst nur als darlehn vorgestreckt werden würde)
    stellt sich für mich auch nicht als problem da, da hab ich schon die möglichkeit über die kautionskasse gefunden.


    nun habe ich im internet gelesen da ich noch unter 25 jahre bin könnte ich dann auch 20% sanktion bekommen. stimmt das?


    Ich bin alleinerziehend, mir ist es hier nicht möglich vollzeit arbeiten zu gehen, immer nur auf 400 euro habe ich keine lust.
    im ort B hätte ich viel mehr möglichkeiten weil man da mit öffentlichen verkehrmitteln einfach schneller irgendwo hin kommt als wie hier.
    das will das amt natürlich nicht als triftigen grund anerkennen, die sehen nur das hier und jetzt aber was in zukunft auf dauer besser wäre da nehmen die sich nichts von an.


    und ich kann mir im ort B keine neue arbeitsstelle suchen bevor ich nicht weiß zu wann ich dort wohnen könnte bzw ab wann das kind dann auch vollzeit in den kindergarten könnte. also könnte ich mich erst dann bewerben wenn ich in ort B wohnen würde und wüsste zu wann kind den vollen tag in den kindergarten kann.


    Jetzt meine frage, was stimmt nun wirklich ? was könnte mir noch zum nachteil werden was das finanzielle betrifft? im internet liest man immer viele verschiedene meinungen.
    ich mein, umzugskosten und kaution wären jetzt nicht mein problem wenn das nicht übernommen werden würde.


    angemessene wohnung hätte ich schon gefunden und auch vom amt als "ermessen" schriftlich mitbekommen, nur hier spielt das amt halt nicht mit

    Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit,
    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!

  • Hast du denn schon derzeit eine eigene Wohnung? Dann darfst du mit den 20% nicht sanktioniert werden, das gilt nur, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und dort ausziehen willst.


    50km sind ja nicht gerade Tagespendelbereich (mit kleinen Kindern), ich würde trotzdem eine Arbeitsstelle suchen und dann bei einer Möglichkeit zur Einstellung sagen, du kannst erst ab xxx, wenn du eine Wohnung bezogen hast.
    Manchmal bekommt man Hilfe vom AG, oder er wartet. Sind auf jeden Fall bessere Argumente gegenüber dem JC. ;)


    Kindergarten schon mal vorab informieren bzw. anmelden. Abmelden geht immer, wenn du den Platz doch nicht brauchst, kommt auf die Stadt an, aber so fix geht das auch nicht mit den Plätzen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Ja also eine eigene wohnung habe ich.
    mir geht es halt hauptsächlich darum ob das amt dann trotz der ablehnung alle anderen kosten voll übernimmt weil wie schon geschrieben, umzugskosten brauche ich nicht, und kaution das kann ich auch anders klären. mir geht es halt nur um den rest, ob ich dann trotzdem das geld bekomme was mir zu steht (unterkumftskosten etc)

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    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!


  • und ich kann mir im ort B keine neue arbeitsstelle suchen bevor ich nicht weiß zu wann ich dort wohnen könnte bzw ab wann das kind dann auch vollzeit in den kindergarten könnte. also könnte ich mich erst dann bewerben wenn ich in ort B wohnen würde und wüsste zu wann kind den vollen tag in den kindergarten kann.


    :hae: ich hab mir immer erst einen Job gesucht und dann das Leben neu organisiert.


    Dann ist die Kostenübernahme sicher auch kein Problem. Vielleicht den Spieß doch umdrehen ?

  • Also im Prinzip gilt für U25 die Stallpflicht. Die kann nur aufgehoben werden, wenn man zu Hause unzumutbare Zustände hat, eine eigene Lebensgemeinschaft bereits gegründet hat oder vorher schon eine eigene WOhnung hatte.
    Somit kann ein Umzug theoretisch nicht sanktioniert werden, auch wenn er nicht erforderlich ist.


    Erforderlich wird ein Umzug, wenn:
    1. die alte WOhnung unangemessen ist (meist zu teuer und/oder zu groß)
    2. durch Umzug die Bedürftigkeit verringert wird (billigere Miete, Arbeitsaufnahme)
    3. Veränderung der Lebensumstände (Zu-/Wegzug eines Partners, neues Kind, Kind zieht aus, usw.)
    4. soziale Gründe (Unzumutbarkeit der Mietfortführung, weil Schimmel, prügelnder Ehemann, stalkender Nachbar, etc)


    Wird eine Wohnung angemietet und wird dieser Umzug als nicht erforderlich angesehen, so muss die Mietkaution nicht übernommen werden (hier darf der Hilfeempfänger nicht monatlich zu Tilgung des Darlehens herangezogen werden, sondern die Kaution muss der Hilfeempfänger per Abtretung durch den Vermieter an das Jobcenter nach Auszug zurückzahlen) und die Umzugskosten werden auch nicht übernommen. Einige Urteile von Sozialgerichten bestätigen sogar die Praxis der Jobcenter, dass die Miete nur in der Höhe der alten Miete übernömmen wird. Also wenn man vom Land, nehmen wir Mecklenburg-Vorpommern, nach München ziehen würde, könnte das neue Jobcenter sagen, wir zahlen nur die MIete, die bisher in Mecklenburg Vorpommern bezahlt wurde. Wie aktuell diese Rechtssprechung ist, weiss ich allerdings nicht.


    Normalerweise ist das Prozedere wie folgt: bei deinem bisherigen zuständigen Jobcenter musst du eine Wegzugsgenehmigung beantragen (die prüfen die Notwendigkeit des Umzuges und bezahlen bei Notwendigkeit die Umzugs- und evtl die Renovierungskosten für die alte Wohnung). Beim neuen zuständigen Jobcenter muss gleichzeitig eine Zuzugsgenehmigung beantragt werden. Die prüfen die Angemessenheit der neuen Wohnung und übernehmen in diesem Fall bei Angemssenheit die Kaution.
    Erst wenn du beide Zustimmungen SCHRIFTLICH vorliegen hast, darfst du theoretisch den MIetvertrag unterschreiben.

  • In den Ort wo ich hinziehen möchte wurde mir das schriftlich mitgegeben das die kosten für die neue wohnung angemessen sind und vom jobcenter übernommen wird.


    darum gehts mir halt nur wie ich schon erwähnt hatte um den regelsatz und so ob der mir dadurch gekürzt werden kann wenn ich trotzdem umziehe, weil bei meinen eltern wohne ich schon seit jahren nicht mehr, verheiratet aber getrennt lebend bin ich auch und wie ich schon erwähnte hab ich halt auch ein kind


    aber so wie ich das jetzt hier raus lese wird mir nichts weiter passieren ausser das dann keine umzugskosten und kaution gnehmigt werden

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  • Hallo,


    nein B wird dir den Regelsatz nicht kürzen und du wirst die Kosten der Wohnung auch bekommen, da B ja schon festgestellt hat, dass sie angemessen sind.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Okay, das beruhigt mich schon wieder etwas, dann werde ich den umzug durchziehen und gut ist.

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