Zustehender Wohnraum bzw. Wohnraum "freihalten" für meinen Großen?

  • Hallo ihr lieben,


    ich habe eine Frage,vielleicht kennt sich hier jemand aus.
    Ich bin seit 2 Wochen mehr oder weniger alleinerziehend...im Moment hängt der Rest daran wann mein Mann eine Wohnung findet.Erst dann wollte ich alle weiteren Schritte (möglichst vorbereitet) in die Wege leiten.
    Da ich mit 5 Kids nur bedingt arbeite und mein Mann für den kompletten Unterhaltsanspruch zu wenig verdient werde ich Harz4 beantragen müssen.


    Nun aber folgendes Problem.
    Unser Sorgenkind, mein Großer, wird in Zukunft in einer betreuten Wohneinrichtung leben....schwer genug

    :(

    ...aber hier gehts jetzt mal nur um den zustehenden Wohnraum bzw. die Zuschüsse.


    Der uns zustehende Wohnraum bzw. die Mietobergrenze wäre für uns 6 wohl bei 676€ KM (mein Haus kostet 790€, allerdings sind kleinere Wohnungen genauso teuer

    :rolleyes2:

    ).

    Ohne meinen Sohn wäre die bewilligte Mietobergrenze natürlich nochmals weniger. Von der qm-Zahl liegen wir sowieso weit drüber (aber wie gesagt, es gibt kaum was günstigeres).


    Jetzt die Frage:

    Das Jugendamt bescheinigt mir dass man den Wohnraum für meinen Sohn freihalten soll/muss weil er irgendwann an den Wochenenden heimkommen soll/darf, zudem ist irgendwann ja auch eine Rückführung geplant.

    Erkennt das Amt das an? Oder gibts irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen dafür die ich am besten gleich mitnehmen kann? Oder soll ich lieber gleich zum Anwalt?

    Bekomme ich trotzdem Zuschüsse für meinen Sohn?

    Das Kindergeld wird sicher an die Wohneinrichtung abgetreten- Unterhalt für meinen Sohn bekomme ich von seinem Erzeuger nicht (er ist in der Ehe mit meinem Mann aufgewachsen, aber nicht sein leiblicher Sohn- sprich nicht unterhaltspflichtig).


    Und wie ist das überhaupt mit dem zustehenden Wohnraum?

    Wie schnell müsste ich umziehen? Was wenn ich nichts finde?

    Meine Kinder sind seit Wochen extrem psychisch belastet...jetzt auch noch Papa weg, Bruder weg....und dann noch umziehen?! das würden sie nicht verkraften!


    Hilfe, wer kann mir ein bißchen Mut machen?!


  • 1. So wie das JA sagt/schreibt ist es richtig, kommt dein Sohn am Wochenende nach Hause oder in den Ferien und es ist ein "zuück kommen" geplant, steht dir der Wohnraum auch mit Hartz4 zu.
    2. Du musst anteilig für die Zeit, die der Sohn zuhause ist, H4 beantragen - es steht dir zu - auch Fahrgeld, wenn du ihn besuchen willst, dafür musst du aber bestimmt kämpfen.
    3. Sollte deine Wohnung/Haus jetzt über dem Satz sein, wirst du aufgefordert, die etwas billigeres zu suchen, hier ist die Frist meist 6 Monate oft sogar 1 Jahr bzw. hast du nach 6 Monaten nichts gefunden, wird es verlängert.


    Du musst halt suchen und die Angebote vorlegen, erstmal stehen AEs 10% mehr an Miete zu, wenn es sehr schwer ist, eine Whg zu finden, hier würde ich mir kompetente Hilfe suchen - Anwalt


    Wird bestimmt ein harter Kampf werden, aber da musst du durch


    Viel Glück und Kraft und alles gute für deinen Sohn


    Gruß Clara

  • Vielen Dank Clara,
    das macht mir wenigstens ein bißchen Mut dass ich nicht sofort umziehen muss und dass ich meinem Sohn bzw. den Kindern allgemein vielleicht auch ein bißchen Normalität erhalten kann....


    Ab wann geht man denn zum Amt?
    Bisher hat mein Mann wie gesagt noch keine eigene Wohnung und unsere Finanzen laufen noch weitestgehend gemeinsam.

  • Zum Wohnraum, schau das hab ich gerade auf die schnelle gefunden:


    http://www.jugendaemter.com/in…-getrennt-lebenden-vater/


    Zu den Kosten für die Wochenenden.


    Heimfahrten zahlt in der Regel das Jugendamt.
    Entweder das Zugticket oder auf Antrag die Fahrtkosten nach einer Pauschale wenn das Kind nachweislich nicht mit der Bahn fahren kann.


    Des weiteren gibt es einen Kostenbeitrag.
    In der Regel zwischen 4 und 6€ Pro Tag an denen das Kind zu hause ist.
    Ankunfts und Abfahrtag gelten als 1 Tag. Heißt kommt das Kind Fr. und fährt So. bekommst du für 2 Tage Geld.


    Für diese kurzen Aufenthalte zahlt das Geld in der Regel die Einrichtung aus.
    Für längere Aufenthalte zu hause steht dir Anteilig das Kindergeld zu und das muss dann beim Jugendamt beantragt werden
    und wird auch nur auf Antrag ausbezahlt.


    Unterhalt, selbst wenn der Vater zahlen würde, würde auch komplett an den Kostenträger (hier sicher das Jugendamt) fallen.



    Zum Haus, die kosten von 790€ sind Kaltmiete ja?


    Da ihr auch wenn ihr zu 6. berechnet werdet über der Grenze liegt wird das Amt euch sicherlich auffordern eine neue Wohnung zu finden.


    Die 10% die Clara genannt hat gelten leider auch nicht überall.
    In manchen Orten werden Alleinerziehenden 10 - 15qm mehr Wohnfläche zugestanden, das ist aber nicht überall so.
    Hier bei uns z.B. nicht.


    Wenn du keine günstigere Wohnung findest musst du sehr genau nachweisen können das du auch wirklich gesucht hast.
    Wohnungsanzeigen aufheben und Kontakte schriftlich vermerken.
    Selbst Suchanzeigen aufgeben und natürlich Nachweis dafür behalten usw.


    Im normalfall müsste das Jobcenter den Wohnraumbedarf für das Kind welches Untergebracht ist anerkennen durch das schreiben des Jugendamtes.
    Tut es das nicht wirst du wohl oder übel zum Anwalt gehen müssen.


    Solange ihr gemeinsam wirtschaftet wirst du nichts beantragen können.
    Allerdings sobald feststeht das dein Mann auszieht und ihr nicht mehr gemeinsam wirtschaftet kannst du schon einen Antrag stellen
    auch vor Auszug des Mannes. Wenn er z.B. zum 1.3. eine Wohnung hat kannst du auch jetzt schon einen Antrag stellen für ab den 1.3.