Sorgerechtsreform 2013

  • und was ist wenn die KM gewaltätig war ?


    Summerjam jau das hab ich mich auch gefragt


    Der Patzer ist der Voreingenommenheit von Romi geschuldet, dass nur die Mutter weiß, was gut für das Kind ist. Sie bezog das natürlich auch auf die gegenwärtige Rechtsprechung, nach der die Mütter keine Anträge stellen brauchen, und deswegen die Gewaltfrage der Mutter erst gar nicht gestellt wird.

  • Wenn die KM gewaltätig gegen den KV wurde und das Kind bei ihm lebt, erhält er natürlich auch das alleinige Sorgerecht.


    na wenn sie schon gewaltätig ist wäre es dann nicht folgerichtig das kind sofort zum vater zu geben ?
    ich glaube du willst die tragweite nicht verstehen , die frage bei wem das kind lebt sollte offen sein,


    ansonnsten ergibt das doch auch gar keine sinn zu fordern gewallt gegen KM sr entzug
    denn wenn es der KM nicht zuzumuten ist troztdem mit den vater GSR zu haben , wie sollte es dann den KV zuzumuten sein ?
    oder hällst du frauen für weniger belasstbar ?

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Zat,
    es würde ja auch davon abhängen, wann der KV das GSR beantragt.
    Wenn das Kind bereits einige Jahre bei der KM lebt, und der KV erst nach Jahren das GSR beantragt, ist es doch wohl eine andere Situation, als wenn der KV das GSR sofort nach der Geburt beantragt.

  • Das ist doch alles viel zu viel "wenn x dann y, wenn d dann auch y, aber nur wenn f nicht greift...". Als ob wir nicht schon genügend Behördendschungel hätten.


    Fakt ist doch: das spielte bisher alles keine Rolle wenn ein Trauschein vorlag, egal ob man sich vor oder nach der Geburt getrennt hat. Und genau dieser Mißstand soll behoben werden. Das mach ich aber nicht in dem ich der einen Gruppe Rechte wegnehme (den verheirateten), sondern in dem ich der benachteiligten Gruppe die gleichen Rechte gebe. In der ersten Gruppe funktioniert es bis auf einige Ausnahmen. Warum sollte es in der anderen nicht funktionieren?

  • Hallo Romi2008,


    zuerst stellt sich mir natürlich die Frage, wieso als Bedingung das Kind beim Vater leben muss wenn der Mutter als Gewalttäterin das Sorgerecht entzogen werden kann.


    Gewalt ist immer übel.


    Am übelsten ist Gewalt gegen die Kinder. Meine Erfahrungen vermitteln mir aber, dass schlagenden Müttern nur in ganz offensichtlichen, gravierenden und seltenen Fällen das Sorgerecht entzogen wird und die getrenntlebenden Väter nur ganz selten in die Erörterung der damit verbunden kindlichen Probleme einbezogen werden.
    Das ist zwar in letzter Zeit ein wenig besser geworden, zumal seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 geschiedenen Vätern in der Regel das Sorgerecht routinemäßig nicht mehr entzogen wird, ich beobachte aber immer noch zu viel verdeckende (weibliche) Kumpanei zwischen Jugendamtsmitarbeiterinnen und den schlagenden Müttern.
    Deine einäugige Sicht wird auch durch ***''... oder ein Elternteil etwa die Möglichkeiten zum Umgang nicht wahrnehmen will, etc.)''*** deutlich
    Hier fehlt, zumindest als Simulation einer Objektivität, der Zusatz: ''...am Umgang durch die Mutter gehindert wird''.



    Mfg krypa

  • Zat,
    es würde ja auch davon abhängen, wann der KV das GSR beantragt.
    Wenn das Kind bereits einige Jahre bei der KM lebt, und der KV erst nach Jahren das GSR beantragt, ist es doch wohl eine andere Situation, als wenn der KV das GSR sofort nach der Geburt beantragt.


    "HEY!! Wir haben dich und dein Kind jetzt schon seit sooo viele Jahre diskriminiert - daran müsst ihr euch doch schon gewöhnt haben - Ich im übrigen auch! Und deshalb belassen wir jetzt mal alles so, wie es war!

  • Heffalumpi,


    dass das GSR bei ehemaligen Verheirateten in den allermeisten Fällen funktioniert wage ich zu bezweifeln. Falls es tatsächlich weniger Probleme als bei Nicht-Verheirateten geben sollte, könnte es damit zusammenhängen, dass diese Menschen zumindest für einige Zeit, meist Jahre, zusammen waren und die Heirat vermutlich aus einem positiven Gefühl (Liebe?) füreinander zustande kam?
    Das kann bei einer Affäre, oder einer kurzen, unverbindlichen Beziehung ganz anders aussehen.



    Wenn euer Problem das Thema Gewalt gegen den KV ist, ok:, dann wird die KM dazu verpflichtet eine Therapie zu machen und die Sorgerechtsfrage wird in diesem Fall auch versucht mit Hilfe der Mediation zu lösen.

  • In den Fällen, in denen es zur Gewalt gegen die KM gekommen ist, wird der Antrag des KV abgelehnt.


    Heffalumpi,


    dass das GSR bei ehemaligen Verheirateten in den allermeisten Fällen funktioniert wage ich zu bezweifeln. Falls es tatsächlich weniger Probleme als bei Nicht-Verheirateten geben sollte, könnte es damit zusammenhängen, dass diese Menschen zumindest für einige Zeit, meist Jahre, zusammen waren und die Heirat vermutlich aus einem positiven Gefühl (Liebe?) füreinander zustande kam?
    Das kann bei einer Affäre, oder einer kurzen, unverbindlichen Beziehung ganz anders aussehen.


    Wenn euer Problem das Thema Gewalt gegen den KV ist, ok:, dann wird die KM dazu verpflichtet eine Therapie zu machen und die Sorgerechtsfrage wird in diesem Fall auch versucht mit Hilfe der Mediation zu lösen.


    findest du nicht das du hier mit 2erlei maß misst ?

  • Meine Erfahrungen vermitteln mir aber, dass schlagenden Müttern nur in ganz offensichtlichen, gravierenden und seltenen Fällen das Sorgerecht entzogen wird und die getrenntlebenden Väter nur ganz selten in die Erörterung der damit verbunden kindlichen Probleme einbezogen werden.


    Wenn euer Problem das Thema Gewalt gegen den KV ist, ok:, dann wird die KM dazu verpflichtet eine Therapie zu machen und die Sorgerechtsfrage wird in diesem Fall auch versucht mit Hilfe der Mediation zu lösen.



    Wie viele WENNs und ABERs dürfen es denn noch sein? :-)


    Also... Wenn der KV denn Gewalt gegen die KM ausgeübt hat, dann meldet der sich für eine Therapie an und geht da auch hin. Die Sorgerechtsfrage wird in diesem Fall...?????????


    Ja, was wird dann aus diesem Fall, liebe Romi?

  • dass das GSR bei ehemaligen Verheirateten in den allermeisten Fällen funktioniert wage ich zu bezweifeln.


    Hast du dafür konkrete Hinweise? Und jetzt sag nicht das Forum hier ;)


    Ob es bei unverheirateten besser oder genauso gut laufen würde weiß ich nicht. Dazu kann man erst dann etwas sagen, wenn beide Situationen gleich sind, sprich beide "Gruppen" gleichgestellt. Zusammenraufen muß man sich doch eigentlich sowieso, egal ob mit oder ohne Trauschein, egal ob man ein paar Wochen, Monate oder Jahre zusammen war. Natürlich gibt es immer Extremfälle in denen es so gar nicht funktionert, Aber die findet man immer für alle Probleme. Der Regelfall ist aber (egal ob verheiratet oder nicht) : man ist für mindestens 18 Jahre verbunden. Warum also in dem einen Fall auf Augenhöhe, in dem anderen nicht?


    Und keinen Trauschein zu haben bedeutet ja nicht automatisch das man den anderen nicht geliebt hat, die Zeiten das ein uneheliches Kind automatisch aus einer heimlichen Affaire stammte oder einem ONS sind ja dann doch mittlerweile vorbei...

  • Summerjam
    ...und Co,


    du hast ja Recht. Mütter sind in erster Linie schuld, wenn es zu Sorgerechtsstreitigkeiten und Umgangsproblemen kommt und sie missbrauchen das Sorgerecht, um den KV zu diskriminieren. Das liegt daran, dass die meisten machthungrig und besitzergreifend sind. Liegt wohl an ihrem Geschlecht. Und weil das so ist, kann es einfach nicht sein, dass einige Mütter gute Gründe gegen das GSR haben.
    Und die 0,001 Promille der Mütter, die doch gute Gründe haben, können sich ja kurz nach dem Wochenbett mit Säugling zum Gericht aufmachen, um zu widersprechen.
    Sollte aus Mangel an Beweisen dann durch das Gericht doch das GSR entschieden werden, dann haben Mutter und Kind einfach persönliches Pech gehabt.


    So, ich denke, dass ist in deinem Sinne.

  • Summerjam
    ...und Co,


    du hast ja Recht. Mütter sind in erster Linie schuld, wenn es zu Sorgerechtsstreitigkeiten und Umgangsproblemen kommt und sie missbrauchen das Sorgerecht, um den KV zu diskriminieren.

    Ich denke mal, der Anteil liegt hier ungefähr bei 50:50 (zumindest bei Umgangsproblemen). Und jemand dem ein Recht verweigert wird, der kann es schlecht mißbrauchen


    das liegt daran, dass die meisten machthungrig und besitzergreifend sind. Liegt wohl an ihrem Geschlecht.

    Nö, das liegt eben nicht am Geschlecht, sondern nur daran das einem ET Grundrechte verweigert werden. Und der andere nutzt es dann freilich aus. Liegt wohl eher in der Natur des Menschen




    Und die 0,001 Promille der Mütter, die doch gute Gründe haben, können sich ja kurz nach dem Wochenbett mit Säugling zum Gericht aufmachen, um zu widersprechen.
    Sollte aus Mangel an Beweisen dann durch das Gericht doch das GSR entschieden werden, dann haben Mutter und Kind einfach persönliches Pech gehabt.

    Und weil 0,001 Promille der Mütter gute Gründe haben müssen 99,9~ Prozent der Väter ein natürliches Menschenrecht einklagen ?
    Seltsame logik

  • Zat,


    ich halte meine Vorstellung von einer guten SR-Regelung für wesentlich unvoreingenommer, weil sie die Umstände stärker berücksichtigen würde und den Bedürfnissen von Mutter, Vater und Kind eher gerecht werden könnte.

  • Zat,


    ich halte meine Vorstellung von einer guten SR-Regelung für wesentlich unvoreingenommer, weil sie die Umstände stärker berücksichtigen würde und den Bedürfnissen von Mutter, Vater und Kind eher gerecht werden könnte.


    in der reihefolge.

  • soony-boy,
    die Namensgebung hast du auf den Tisch gebracht und die Frage nicht beantwortet.


    Sorry, aber dieses Problemchen hochzujubeln als Beleg für den Vorteil des ASR ist mir dann doch zu billig.
    Meinetwegen kann man solche unfähigen "Eltern" ein Wochenende bei Wasser und Brot einsperren bis sie sich geeinigt haben. Sollte das nicht fruchten, setzt der Familienrichter den Namen fest. Da das Familienrecht ja ohnehin von der Scheidungsindustrie gekapert wurde, ist das jetzt auch nur noch ein kleiner Schritt.
    Jetzt zufrieden?

  • [quote='andi0383',index.php?page=Thread&postID=1548475#post1548475][quote='Romi2008',index.php?page=Thread&postID=1548418#post1548418]


    1. Die Paarebene kann derart gestört sein, dass eine gute Elternebene nicht erreicht werden kann und das GSR wird für Machtspielchen missbraucht.
    Bsp: KM will zu ihren Eltern ziehen, um dort Unterstützung zu bekommen, KV kümmert sich zwar nicht, verhindert das aber.


    Und das SR wird jetzt von den Müttern nicht als Machtspielchen missbraucht? Meiner Erfahrung nach deutlich öfter als Väter dies tun. Um mal bei deinen Beispiel zu Bleiben. Was kommt denn öfters vor? Das die Mutter den Umgang verhindert weil sie unter Fragwürdigen Gründen wegzieht oder das ein Vater den sein Kind nicht Interressiert vor Gericht zieht um zu Verhindern das seine Ex umziehen kann? Das Ergebnis einer Repräsentativen Umfrage würde mich Brennend Interessieren


    Meine Erfahrung sagt ganz klar: Doch, das mit dem desinteressierten, aber zugleich klagenden Vater habe ich persönlich erlebt, und aus "fadenscheinigen Gründen" wüsste ich gerne: welche wärest du denn bereit anzuerkennen? Akzeptierst du Romis Beispiel mit der elterlichen Unterstützung, oder ist das für dich "fadenscheinig"?


    Meinst du nicht das ein Vater nicht auch das Recht vor der Willkür der Mutter geschützt zu werden? Außerdem missachtest du die Folgen die es hat wenn Männer immer erst ihre Rechte einklagen müssen. Was passiert denn im schlimmsten Falle wenn ein Vater seine Ex nur gängeln will? Nenn mir bitte mal ein paar Praktische Beispiele. Ich glaube kaum das eines davon auch nur Annähernd aufwiegen kann das Tausende Männer jährlich von ihren Kindern entfremdet werden und nicht am Leben ihrer Kinder Teilnehmen können weil Sie sich Jahrelang durch die Instanzen Klagen müssen sofern Sie die Kraft dazu haben.


    Dazu gibt es ja die Einstweilige Anordnung, was ziemlich schnell geht. Und wenn sich der BET sperrt, kann er bestraft werden, sogar wenn sich das Kind sperrt, kann BET bestraft werden. Wenn der Vater aber keinen Bock auf Umgang hat, ist es halt so.
    Wie der Ex "gängeln" kann: indem er überall Gerüchte verbreitet, die Informationen, die er mithilfe des SR erhält, zum Auflauern verwendet, Unterschriften verweigert, die erst mühsam ersetzt werden müssen (zum Elterngeld etwa), all das, was nur Nerven kostet und für das Kind keinen Nutzen hat. Und das kommt vor, auch wenn Du die Erfahrung nicht gemacht hast. Du kannst nicht deine Erfahrung multiplizieren und die derer mit sehr anderer Erfahrung hier diffamieren.


    Sieh es mal so: Du hast das Recht und die Möglichkeit, das SR zu beantragen (ein Antrag ist keine "Bittstellerei", wie hier zu lesen war, jeder Pass wird beantragt), und ohne Grund kann dir dieses Recht niemand verwehren. Wenn du aber keinen Bock drauf hast, musst du auch keinen Antrag stellen. Das ist doch auch ein Vorteil im Vergleich zu denjenigen, die eben von Anfang an in der Pflicht sind, ob sie wollen oder nicht.
    Ich bin sicher, einige Väter, die sich besser kennen, sind ganz froh, dass sie nicht von Anfang an in der Pflicht sind. Und den Gedanken beim Umgangsrecht: Den guten Willen kann man nicht erzwingen, das soll beim Sorgerecht nicht gelten?

  • diskussion ist doch müssig und sinnfrei:


    1. ein sorgerecht automatisch nach der geburt gibt es nicht
    2. es ändert sich garnichts,der vater kann weiterhin sorgerecht gerichtlich beantragen
    3. die mutter muss einfach nur erklären das fehlende kommunikation nicht dem kindeswohl zuträglich ist und schon ist die geschichte wie in den meisten fällen gestorben
    4. selbst wenn umgangselternteil sorgerecht hat, hat er nix weiter zu sagen, da der betreuende elternteil sämtlich entscheidungen allein trifft. die drei unterschriften im leben des kindes können einfach gerichtlich ersetzt werden
    5. somit sind die eltern rechtlich nie auf augenhöhe, da der betreuende elternteil durch alleinige alltagssorge das sagen hat und der andere elternteil ein blatt papier hat, das die tinte nicht wert ist.


    fazit, es ist alles beim alten und wird sich nicht ändern. warum auch, in den meisten anderen ländern läuft es ähnlich.