Heimlicher Umzug der KM

  • Prima, wenn du etwas Schriftliches hast. Und da das JA im Verfahren pflichtmäßig gehört wird, ist das vielleicht auch gut für dich. Jetzt kommt es nur noch aufs Tempo an. Guck, dass du beim Anwalt ankommst und bleib nicht vor dem Rechner hängen ;)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde mal ganz scheinheilig die zuständige Staatsanwaltschaft über den scheinbar unmittelbar bevorstehenden Umzug informieren. Vielleict kann man die ja für sich einspannen - und wenn es nur ist um damit im Vorfeld schon mal die zukünftige Adresse zu haben :tuedelue
    Und wer weiß; vielleicht kennt die StA die Adresse ja schon und sagt "JVA Dingens, 12345 Irgendwo". So ganz unwahrscheinkich ist das ja nicht. Immerhin wollte KM das Kind je eh mit in die Haft nehmen. Dabei hat es doch gar nichts verbrochen... :kopf

  • Da wird viel auf dich zukommen. Viele Emotionen, viel organisieren, viel Papierkram, viel Argumentiererei, viel Warterei



    Vielleicht machst du dir eine Liste fertig? Vielleicht so in der Art?


    - Unterlagen über die finanzielle Situation zusammensuchen, ggfls. kopieren etc.
    - Öffnungszeiten beim Amtsgericht anschauen und heute (wenn mögl.) noch hingehen
    - Termin beim Anwalt machen und direkt erwähnen, das du den Schein vor dir liegen hast
    - Deine Argumente notieren, wieso der Umgang nicht stattgefunden hat. Auch dich selbst reflektieren.
    - Unterlagen für den Anwalt fertigen (wenn vorhanden) Schriftstücke, Urteile, Abmachungen, Umgangsabsprachen, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtsurkunde, Personalausweis, Sonstige Unterlagen die hilfreich sein können, 10 Euro
    - Stift und Zettel einpacken damit du dir Notizen beim Anwalt machen kannst


    toi toi toi!

  • na deshalb finde ich den gedanken ja völlig krank das ein kind mit in haft genommen wird und habe übers JA schon abgeklärt das ich sofort informiert werde die das kind einziehen und mir aushändigen sollte dieser fall eintreten

  • so montag anwaltstermin



    :daumen


    Nur zur Info: Wenn du keinen Schein bekommen solltest, musst du die Beratung zahlen.


    Von daher solltest du wenn möglich den Lappen am Montag direkt mitnehmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • den hol ich montag unmittelbar vorher ab


    hat jemand mit so einer verfügung schon mal erfolg gehabt

    Einmal editiert, zuletzt von Nick_68 ()

  • Wie bereits gesagt: Ohne eine Klage auf Umgang wird ein Antrag auf Einstweilige Anordnung auf ein Umzugsverbot kaum Chancen haben, sondern mutmaßlich in ein Hauptverfahren umgewandelt werden. Aber das wird dir dein Anwalt erläutern und dir vorschlagen, wie er in dieser Konstellation vorgeht will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • viel glück.
    wenn das mit der haftandrohung etc. stimmt, dann würde ich heute noch die behörden darüber informieren, dass sie sich aus dem staub machen will.
    polizei,bewährungshelfer, keine ahnung wer da dann zuständig ist.

  • Das Jugendamt ist in diesem Fall nicht dein Ansprechpartner. Es müsste vom Kind oder vom Betreuungselternteil eingeschaltet werden, um aktiv zu werden.


    Der Umzug ist allerdings weniger der Schwerpunkt, um den es dir (mit anwaltlicher Hilfe) gehen sollte. Hauptsache muss der Umgang sein. Einen Umzug zu verhindern kann man nur mit guten Argumenten. Deine berechtigten Interessen und die des Kindes müssten stärker verletzt werden als die Interessen der Mutter. Dein Interesse ist der Umgang. Den hast du aber die letzte lange Zeit nicht wahrgenommen. Da wird ein Richter sehr schnell fragen, wieso...


    Dein Anwalt sollte also den Umgang versuchen einzuklagen, um dann ggfls. ein Eilverfahren nachzuschieben gegen den Umzug. Alles muss natürlich hurtig geschehen. Wenn sie zum 1. Februar umzieht, wird alles sehr eng. Ist es der 1. März, kannst du es vielleicht gerade noch so schaffen ...

    Genau so!


    Lieber TS, auch wenn jetzt alles hochkocht, Du mußt bei den Fakten bleiben und schrittweise vorgehen. Und vor allem ruhig bleiben, dass wird am schwierigsten. Wasch keine schmutzige Wäsche und bleib bei allen "offiziellen" Gesprächen mit dem Fokus immer beim Kind. Irgendwelche Haftandrohungen für die KM sind NICHT Dein Bier und daher solltest Du darüber auch nicht sprechen - das sieht momentan nur nach "Anschwärzen" aus.


    Du hast zwar viele Anzeichen für einen Umzug, aber nur vom Hörensagen. Die KM kann alles abstreiten und von außen (JA und Gericht) ist schlecht erkennbar, was wirklich wahr ist. Aber fakt ist, dass gerade kein Umgang stattfindet. Daher mußt Du hier SCHLEUNIGST mit Hilfe eines Anwaltes ansetzen. Dir bleibt ja eigentlich auch nur der gerichtliche Weg, da die KM Dir keine Gründe nennt und das Jugendamt nicht weiterhelfen will (ich hoffe, Du hast den Umgangsboykott dort angesprochen?)
    Wenn erstmal eine gerichtliche Umgangsregelung oder Verfügung da ist, ist es auch einfach, nochmal gerichtlich nachzusetzen. Sollte die KM trotz kürzlich erfolgter gerichtlicher Umgangsregelung einfach heimlich umziehen, wäre das dumm - ich glaube nicht, dass Gerichte das mögen.



    Wichtig ist es mittelfristig, Deine Position strategisch auszubauen: Wenn regelmäßiger Umgang da ist UND eine enge Bindung zwischen Kind und Dir nachvollziehbar ist UND Dein Lebensumfeld kindgerecht ist wird es sowieso sehr schwer, nicht auf Dich zurückzugreifen, sollte die KM für die Kindesbetreuung nicht zur Verfügung stehen (Haftandrohung)..... an allen 3 Punkten kannst und mußt Du dranbleiben!


    Und noch was am Rande: Ihr seid bereits auf dem Pfad der Eskalation (und der fängt übrigens nicht an, weil DU vor Gericht ziehst, sondern mit dem Umgangsboykott). Du solltest daher anfangen, soweit es geht regelmäßig etwas Geld für spätere Rechtsberatung/ Gerichtskosten und Folgeverfahren zurückzulegen, verlasse Dich nicht auf PKH und darauf, dass nach dem ersten Rechtsstreit Ruhe ist. Solltest Du das Geld in 2 Jahren nicht gebraucht haben, um so besser - dann machst Du einfach Luxusurlaub mit Deinem Kind. :-)



    Viel Glück!


    Moranaro


  • Beim Jugendamt habe ich mich gemeldet die sehen sich ausser Stande mir zu helfen. Wenn ich sie direkt darauf anspreche und sie es verneint, ich denke das wird sie um zu beruhigen, was kann ein Anwalt dann tun???


    Setze ein kurzes Schreiben auf, in dem du dem Wegzug euer gemeinsamen Kindes widersprechen tust. Davon ein Kopie
    an das JA. Dann würde ich einige Tage warten ob eine Reaktion der KM erfolgt. Zeitgleich würde ich einen RA aufsuchen.
    Vielleicht kann der RA auch ein kurzes entsprechendes Schreiben aussetzen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • so montag anwaltstermin

    Achte darauf, dass der Anwalt noch am Montag einen Antrag auf einstweilige Anordnung für Übertragung des ABR zum Gericht faxt, in dem die bestehende Zeitnot deutlich gemacht wird.


    Wenn die Mutter mit dem Kind erstmal umgezogen ist, wird das Gericht sie nicht wieder zurück holen. Das gilt auch, wenn ihr der Umzug vom Gericht untersagt wurde, und sie trotzdem umzieht. Sie hat dann Tatsachen geschaffen, und kann sich auf ertrotzte Kontinuität berufen. Wird nicht selten so gemacht.


    Darum brauchst du das ABR. Nur damit hast du eine Handhabe, das Kind zurück zu holen, wenn sie wegzieht. Ohne ABR kannst du nichts machen.


    Du kannst den Antrag so formulieren, dass du das Kind nur zu dir nehmen wirst, wenn die Mutter rechtswidrig umzieht - und ansonsten das Kind bei der Mutter lassen wirst, bis die Hauptsacheverhandlung abgeschlossen ist. Das wird deine Chancen erhöhen.


    Die drohende Haft und ihre Ankündigung, das Kind mitzunehmen, kannst du als weiteren Grund anführen.


    Danach solltest du einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen. Wenn die Mutter boykottiert, gleich mit einer Umgangspflegschaft, die den Umgang sicherstellen kann.

  • Setze ein kurzes Schreiben auf, in dem du dem Wegzug euer gemeinsamen Kindes widersprechen tust. Davon ein Kopie
    an das JA. Dann würde ich einige Tage warten ob eine Reaktion der KM erfolgt. Zeitgleich würde ich einen RA aufsuchen.
    Vielleicht kann der RA auch ein kurzes entsprechendes Schreiben aussetzen.

    Davon hat mir mein Anwalt in der gleichen Situation dringend abgeraten. Sobald sie umgezogen ist, hat sie Tatsachen geschaffen. Wenn du sie im Vorfeld darauf ansprichst, und Reaktionen abwartest, gibst du ihr nur einen zeitlichen Vorsprung.