Ich traue mich nun doch mal, noch was zu Fragen. Die Überschrift ist bestimmt auch wieder falsch gewählt, aber ich weiß nicht so recht, wie ich es formulieren soll.
Also, der KV möchte vor Gericht nun einklagen, dass die Große (bald 3) auch über Nacht bleibt. Der Kleine (15 Monate) soll gemeinsam mit der Großen jedes 2. Wochenende den ganzen samstag bleiben, wird abends nach Hause gebracht und die Große bleibt über Nacht bis zum nächsten Abend. Vorab, die Kinder sollen natürlich auch beim KV übernachten. Ich möchte jedoch, dass wir endlich anhand einer Elternberatung lernen miteinander zu kommunizieren und die Kinder in den Vordergrund zu stellen. Noch ist es aus meiner Sicht für die Große zu früh mit der Übernachtung. Und ich möchte es dem KV gerne näher bringen. Die Gründe mag ich hier jetzt nicht erleutern. Denke, dass man ihr vielleicht noch 2 Monate geben sollte.
So, aber eigentlich geht es mir darum, dass ich gerne wissen möchte, was es mit den Gecshwistern macht, wenn das eine Kind über Nacht bleibt und das andere nicht? Bei der Beratung, die ich für mich alleine mache, sagte man mir, dass man diesen Aspekt auch nicht außer acht lassen sollte, was es mit den Geschwistern untereinander machen könnte. Hat da jemand von euch Erfahrungen mit? Habe KV noch nicht gefragt, warum er nur ein Kind über Nacht haben möchte!