Betreuungsfreibetrag aufteilen?

  • Wo hast du das Kreuzchen gemacht ? (ich kann das verlinkte Formular irgendwie nicht öffnen ) - Hast du etwa angegeben, daß er nicht 75% des Regelunterhaltes zahlt ? DAS wäre dann tatsächlich falsch und du musst es ändern... Die Hälfte des Kindergeldes / des Kinderfreibetrags steht ihm zu....

  • Naja, jedes 2. WE isser beim Papa und in den Ferien, ganz normal halt.

    dafür wird ihm doch schon die hälfte des kindergeldes bei der unterhaltsberechnung angerechnet/gutgeschrieben!




    Und dafür hat er ihn auch bei sich angemeldet.

    :wow warum das denn?
    mit zweitwohnsitz? :hae:




    ein kind muss da gemeldet werden wo es wohnt, seinen lebensmittelpunkt hat!

  • Zu welchem Haushalt gehört das Kind ? es gehört dahin wo es sich die meiste Zeit aufhält,,, Dei bloße Meldung ist nicht aussagekräftig. Hast du die Stkl. 2? Dann gehört das Kind zu deinem Haushalt....


    Und wenn es zu deinem Gehört und du die Kosten für die Betreuung allein gezahlt hast, dann hast du alles richtig gemacht.


  • Zu welchem Haushalt gehört das Kind ? es gehört dahin wo es sich die meiste Zeit aufhält,,, Dei bloße Meldung ist nicht aussagekräftig. Hast du die Stkl. 2? Dann gehört das Kind zu deinem Haushalt....

    ja! auch laut meldegesetzen muss es da gemeldet sein wo es sich die meiste zeit aufhält:ohnmacht:
    hat er das kind tatsächlich jetzt ganz bei sich angemeldet :wow


    du hattest das theater um steuern und wohnsitz doch schon mal: :hä


    http://www.allein-erziehend.net/forum/beitrag66828-2.html


  • Wenn euer Kind auch bei ihm angemeldet ist, hättest du kein ja bei Zeile 39 angeben dürfen. Dann müsst du doch den Antrag zurück nehmen müssen :(

    Leider völlig richtig. Wenn ein Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist, dann scheidet eine Übertragung des Betreuungsfreibetrages aus.


    Das ändert jedoch nichts daran, dass du die Kinderbetreuungskosten, die du tatsächlich getragen hast, auch voll geltend machen kannst.

  • Sicher hat er das Kind doch nur mit dem Nebenwohnsitz bei sich gemeldet, oder?


    Zweimal ein Hauptwohnsitz vergeben geht ja gar nicht.


    Außerdem ist es piep egal, was er an Betreuungskosten bezahlt oder nicht, weil wenn das Kind bei Dir gemeldet ist, dann kannst Du den vollen Betreuungsfreibetrag beantragen. Es geht doch um die Betreuung generell und nicht um die Tagesstätte, Kiga o.ä.


    Ich habe zwei Kinder und habe für das eine Kind den Betreuungsfreibetrag beantragt und für das andere nicht. Ich habe es deshalb gemacht, weil es zu gunsten von mir war. Hätten sich beide Kinder zu gunsten ausgewirkt, hätte ich es für beide beantragt. Es steht mir zu und fertig.
    Meine Kinder sehen ihren Vater regelmäßig und ich bekomme auch den vollen Unterhalt. Hat aber alles nichts mit dem einen zu tun.
    Ich habe schließlich auch nichts zu verschenken.


    Solltest Du Deinen Steuerbescheid schon länger als vier Wochen haben, dann kann der grundsätzlich sowieso nicht mehr geändert werden, weil er rechtskräftig ist.


    Ich würde mir da gar keinen Kopf machen.


    Vielleicht kannst Du in der nächsten Steuererklärung ausrechnen, was am günstigsten ist. Wenn es für dich nichts bringt, kann er ihn ja haben!!

  • ja, er hat ihn tatsächlich als Nebenwohnsitz bei ihm angemeldet. War mir noch nie klar, arum er das macht. Aber eben wohl aus steuerlichen Gründen :-/

  • :nanana das kann ich mir nicht vorstellen - je nach Bundesland ist es normal Umgangskinder mit Zweitwohnsitz anzumelden - aber ich kenne keinen Punkt in dem der Nebenwohnsitz eines Kindes eine steuerliche Relevanz hat.


    Nur der Hauptwohnsitz, der Kindesunterhalt und die Betreuungskosten (sofern wirklich gezahlt)

  • Ja, aber scheinbar wirkt sich genau das jetzt aus.
    Ich habe das Kreuzchen gemacht, und damit wohl gesagt, dass Junior "ausschliesslich" bei mir gemeldet ist, was ja nu nicht stimmt, wie ich erfahren habe.
    Auswirkung: wenn ich das Kreuzchen rausnehme, muss ich die Hälfte der Steuerrückzahlung zurückgeben, die ich bekommen hatte.

  • Glaub mir, du hast alles richtig gemacht! Der Nebenwohnsitz zählt steuerlich überhaupt nicht.


    Keiner kann dir was anhängen! Ich bearbeite jeden Tag Steuererklärungen und dein Fall ist kein Einzelfall! ;-)

  • Danke euch für eure Antworten! Will ja niemanden benachteiligen und das unbedingt richtig machen, deswegen hatte ich so viele Fragen. Will mir da sicher nix vorwerfen lassen irgendwann, aber einen Teil der Rückzahlung hergeben is natürlich auch bitter.

  • So, hier die Auflösung der Geschichte:
    habe telefoniert mit FA (und die Dame musste erst mit ihrem Chef sprechen, weil sie so einen Fall noch nie hatte), Einwohnermeldeamt und Ex.


    Tatsächlich muss man in Bayern den Nebenwohnsitz des Kindes beim anderen Elternteil nicht anmelden. Man kann das aber tun. Er hat es getan, weil er meinte bei einem Unfall von mir + Kind würde er nicht informiert werden. Hab ihm aber versichert, dass das natürlich Quatsch ist, weil meine Eltern ihn natürlich anrufen würden.
    Ist er aber dort angemeldet, darf man das JA in der berüchtigten Zeile 93 (Übertrag des vollen Freibetrages für Betreuung etc.) eigentlich NICHT setzen. Somit kriegt man also tatsächlich VIEL weniger Steuer raus (macht bei mir fast 500 EUR aus, es waren hohe Betreuungskosten im Hort).


    Nun hat das FA sich ja das zusätzliche Geld, das ich bekommen habe durch das "JA"-Kreuzchen bei ihm zurückgeholt und deswegen passt das mit dem Staat soweit, der hat sein Geld ja bereits. Wir beide haben uns nun geeinigt, um da nicht mehr beim FA irgendwas machen zu müssen. Er kriegt die Hälfte von dem Geld ab. Glücklich war er nicht, aber irgendwie hat er ein bisschen eingesehen, dass die Kohle mir zustehen würde und ich jetzt nett bin und er die Gelegenheit ergreifen sollte.
    Jetzt informiert er sich nochmal, ob er bzw. Junior irgendwelche Nachteile hätte, wenn der Nebenwohnsitz nicht mehr angemeldet ist, und meldet ihn ab bei sich.

  • Damit bist du die freundliche Verliererin. Nach Steuerrecht könnt ihr das so machen. Nach Melderecht mag das so möglich sein. Nach Familienrecht kannst du ihm die Erlaubnis verweigern, den 2. Wohnsitz mit steuerrechtlichen Nachteilen für dich anzumelden. Bzw. er darf das nur mit deinem Einverständnis und muss für finanzielle Verluste für dich auf jeden Fall gerade stehen.


    Übrigens: Er erhöht soeben sein Nettojahreseinkommen. Damit steht eigentlich eine neue Unterhaltsberechnung an ... (wenn wir schon mal ganz genau sind wie er das ja gern hätte).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, das stimmt, dass ich die Verliererin bin.
    Aber nu isses nunmal so, dass der Kleine die letzten beiden Jahre so angemeldet war, kann man ja nicht mehr rückgängig machen. Erst für 2013 dann eben. Schade, denn da habe ich nicht mehr so viele Betreuungskosten. Aber da liegt halt auch der Unterschied: Geld ist für ihn das wichtigste, für mich nicht.
    Von daher: what solls! Wollt einfach bei der Steuer nix verkehrt gemacht haben oder mir Sachen erzählen lassen von ihm, die nicht stimmen .
    Unterhaltsberechnung haben wir ohne Anwalt/Gericht/JA gemacht. Da will ich auch nix angleichen dran. Soll der seine dringend nötige Kohle behalten. Aber da kann immer wieder schön angebracht werden, wenn er aufmümpfig wird. :lach:nawarte: