Ich hab hier schon nach diesem Thema gesucht aber leider nichts gefunden, was mir meine Frage beantwortet hat. Deswegen versuch ichs so nochmal.
Ich hatte ja schonmal geschrieben, dass KV sauer war auf mich, weil er 400 EUR Steuer nachzahlen musste, nachdem ich meine Steuererklärng eingereicht hätte. Ich hätte da irgendwas beantragt und deshalb muss er jetzt nachzahlen.
Inzwishcen hat er sich erkundigt und sein FA sagt ihm, ich müsse meinen "Antrag auf übertragung eines Freibetrages für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf" zurückziehen. Den hab ich so nie gestellt. Vermutlich nur implizit, indem ich die kompletten Betreuungskosten bei mir angegeben habe.
Fakt ist:
- ich habe die kompletten Betreuungskosten für 2011 bezahlt, und das war nicht wenig. Ca. 110 EUR pro Monat
- er hat sich an den Betreuungskosten NICHT beteiligt
- er möchte auch die Hälfte davon angeben
Seine Begründung: mir entstehen dadurch keine Nachteile, er kriegt aber seine Nachzahlung zurück.
Ist das so?
Ich möchte es eigentlich nicht machen weil ich Angst habe, dass ICH dann etwas nachzahlen muss was ja völliger Humbug wäre, weil ich alles richtig angegeben habe. Wenn ich aber keine Nachteile davon hätte und er 400 EUR zurückbekommt fänd ich das schon gut und würde es machen.
Sein FA-Mann (anderes FA als ich) meinte wohl, es wäre gang und gäbe das so zu machen und mein Freibetrag wäre vermutlich eh ganz ausgeschöpft und so könnte ich schon die Hälfte abgeben.
--> ??? :hae: