Betreuungsfreibetrag aufteilen?

  • Ich hab hier schon nach diesem Thema gesucht aber leider nichts gefunden, was mir meine Frage beantwortet hat. Deswegen versuch ichs so nochmal.


    Ich hatte ja schonmal geschrieben, dass KV sauer war auf mich, weil er 400 EUR Steuer nachzahlen musste, nachdem ich meine Steuererklärng eingereicht hätte. Ich hätte da irgendwas beantragt und deshalb muss er jetzt nachzahlen.


    Inzwishcen hat er sich erkundigt und sein FA sagt ihm, ich müsse meinen "Antrag auf übertragung eines Freibetrages für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf" zurückziehen. Den hab ich so nie gestellt. Vermutlich nur implizit, indem ich die kompletten Betreuungskosten bei mir angegeben habe.


    Fakt ist:


    - ich habe die kompletten Betreuungskosten für 2011 bezahlt, und das war nicht wenig. Ca. 110 EUR pro Monat


    - er hat sich an den Betreuungskosten NICHT beteiligt


    - er möchte auch die Hälfte davon angeben


    Seine Begründung: mir entstehen dadurch keine Nachteile, er kriegt aber seine Nachzahlung zurück.


    Ist das so?


    Ich möchte es eigentlich nicht machen weil ich Angst habe, dass ICH dann etwas nachzahlen muss was ja völliger Humbug wäre, weil ich alles richtig angegeben habe. Wenn ich aber keine Nachteile davon hätte und er 400 EUR zurückbekommt fänd ich das schon gut und würde es machen.


    Sein FA-Mann (anderes FA als ich) meinte wohl, es wäre gang und gäbe das so zu machen und mein Freibetrag wäre vermutlich eh ganz ausgeschöpft und so könnte ich schon die Hälfte abgeben.


    --> ??? :hae:

  • Ich hatte ja schonmal geschrieben, dass KV sauer war auf mich, weil er 400 EUR Steuer nachzahlen musste, nachdem ich meine Steuererklärng eingereicht hätte. Ich hätte da irgendwas beantragt und deshalb muss er jetzt nachzahlen.


    ich habe die kompletten Betreuungskosten für 2011 bezahlt, und das war nicht wenig. Ca. 110 EUR pro Monat


    - er hat sich an den Betreuungskosten NICHT beteiligt


    - er möchte auch die Hälfte davon angeben


    Er zahlt nicht mind,. 75 % Kindesunterhalt ?


    Die Betreuungskosten können aufgeteilt werden - müssen allerdings auch nachgewiesen werden - Banküberweisung (Bargeldloser Geldverkehr)
    Ich glaube kaum, das er das nachweisen kann :-)
    Mach doch einen Deal mit ihm - er zahlt selbst 50 % der Betreuungskosten dieses Jahr und kann die dann auch absetzen.


    Ansonsten würde ich mich da stur stellen.


    Wenn er keinen Kindesunterhalt zahlt, dann hat er auch nicht das Recht auf 0,5 Kind auf seiner Karte und dann kann er wohl auch nicht die
    Betreuungskosten zahlen ?

  • dochdoch, er zahlt den Unterhalt.
    An den Betreuungskosten beteiligt er sich halt nicht.



    ja mein Vorschlag war auch das mit den halben Betreuungskosten aber das will er natürlich auch nicht.

  • Der Betreuungsfreibetrag ist doch meines Wissen nach was anderes als der Kinderfreibetrag/ bzw das Kindergeld. Nur das kann der Unterhaltszahlenden Elterteil sich zur Hälfte anrechnen lassen wenn er mind 75% des Regelunterhaltes zahlt-


    Zahlt der BET die Bertreuungskosten allein, dann kann auch nur sie die absetzen meines Wissens nach. Und soweit ich weiß gibts beim Ansetzen der Betreuungskosten auch keine Obergrenze mehr sondern die können voll abgesetzt werden. Also kann auch kein Freibetrag ausgeschöpft sein und es wird sich was ändern für die TS wenn sie die HÄlfte ihrem Ex überschreibt ---

  • Dein Nachteil ist das Du für den Freibetrag mehr Steuern bezahlst. (Falls Du überhaupt Steuern bezahlst da Du sowenig Verdienst)
    Sollte es bei Ihm wirklich 400 Euro ausmachen dann muss er in einem Bereich verdienen bei dem die 400 Euro "egal" sein sollten.

  • Ich zahle Steuern weil ich ganz normal verdiene.


    Kann mir halt nur nicht vorstellen, dass wenn ich statt 110 EUR im Monat Betreuungsgeld jetzt nachträglich um die Hälfte reduziere, dass das keine Auswirkungen hat (bzw. ich nichts zurückzahlen muss).



    Ich schau mal nach was ich angegeben habe, bei Zeile 90 hab ich aber ganz sicher NICHTS eingetragen!



    Ja, die 400 EUR sollten ihm egal sein, sind sie aber leider nicht....da kann ich ihm noch so oft vorrechnen, was er sich gespart hat. Seine Meinung: wenn ich keine Nachteile habe, dann sollten wir das Geld doch nicht dem Staat schenken.... :frag



    Laut seinem FA wäre das nicht lügen, sondern "aufteilen" und wird wohl so gemacht...aber ob dsa stimmt? ich mag ungern bei meinem anrufen und so komische Sachen fragen, die werden ja gleich misstrauisch. Und dabei hab ich ja im Grunde nix falsch gemacht. Will mich aber nu auch net stur stellen. Blöde Geldgeschichten immer!

  • Wozu machst Du dir einen Kopf. Jeder soll das Abschreiben was ihm zusteht.


    Du bist nicht zur Solidarität verpflichtet. Würde er denn etwas von den 400 abgeben an dich?

  • Ich schau mal nach was ich angegeben habe, bei Zeile 90 hab ich aber ganz sicher NICHTS eingetragen!


    Denn dafür wäre ja auch ein gemeinsamer Antrag erforderlich.


    Wichtiger ist da schon die Zeile 39. Bei einem "Ja" von der dir, führt das bei dem Vater dazu, das insbesondere von ihm Solidaritätszuschlag und auch Kirchensteuer - sofern in einer Kirche - zurück gefordert wird.
    Und ob dieses "Ja" bei dir überhaupt eine Auswirkung hatte, kannst du im Steuerbescheid sehen. Wenn bei dir ein Kinderfreibetrag abgerechnet wurde und zusätzlich das Kindergeld angerechnet, dann hatte es eine Auswirkung.
    Wenn nicht, dann hat dies für dich keinen Nachteil und du kannst den Antrag wieder zurückziehen, damit dem Vater die Nachzahlung erspart bleibt.

  • Na, das ist doch ganz klar juwi, weil er doch eh schon jeden Monat so monstermässoig viel Unterhalt für Junior an mich bezahlt!!!!
    Ich mein...boooahhh 309 EUR!!!!!
    :lgh

  • Wenn nur du die Betreuungskosten zahlst darfst auch nur du die absetzen... Oder er zahlt halt auch die Hälfte dieser Kosten....


    Ganz ehrlich : ER sagt , daß sein FA das so sagt... bist du sicher das das wirklich vom FA kommt ? nur wenn er die hälfte der Kosten auch zahlt kann er die auch absetzen. Natürlich hat es Auswirkungen wenn du die Hälft auf ihn überträgst--- Dein Zu versteuerndes Einkommen wird um 55 Euor pro Monat höher... Wieviel mehr du dann an Steuern zahlen muss können wir nicht sagen , da wir deinen Jahresverdienst nicht kennen... Kannst du aber in ner Steuertabelle nachsehen...

  • jupp, das musste ich ihm ca 3 x erklären.
    Er hat es zur Kenntniss genommen...aber was das Gesetz sagt muss noch lang nicht für ihn gelten weisst du..... :kopf



    Aber danke schonmal, ich werde das alles mal anschaun, was ihr mir an Tips gegeben habt.


  • Denn dafür wäre ja auch ein gemeinsamer Antrag erforderlich.


    Wichtiger ist da schon die Zeile 39. Bei einem "Ja" von der dir, führt das bei dem Vater dazu, das insbesondere von ihm Solidaritätszuschlag und auch Kirchensteuer - sofern in einer Kirche - zurück gefordert wird.
    Und ob dieses "Ja" bei dir überhaupt eine Auswirkung hatte, kannst du im Steuerbescheid sehen. Wenn bei dir ein Kinderfreibetrag abgerechnet wurde und zusätzlich das Kindergeld angerechnet, dann hatte es eine Auswirkung.
    Wenn nicht, dann hat dies für dich keinen Nachteil und du kannst den Antrag wieder zurückziehen, damit dem Vater die Nachzahlung erspart bleibt.


    Oh nein, jetzt hab ich nachgeschaut, ich hab das Kreuzchen tatsächlich gemacht :o( Das war gar keine böse Absicht.
    Hab aber grade nachgeprüft, wenn ich das rausnehme, muss ich was zurückzahlen und zwar fast die Hälfte.
    War das jetzt rechtens dass ich das gemacht habe oder hab ich da einen Fehler gemacht? Dann mache ich den natürlich rückgängig.

  • Ganz ehrlich?


    Ich würd das aus prinzip schon nicht machen.


    Wenn er was bei der Steuer raushaben möchte, soll er die Hälfte der Betreuungskosten übernehmenund gut ist.



    Edit:Fehler korrigiert

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • War das jetzt rechtens dass ich das gemacht habe oder hab ich da einen Fehler gemacht? Dann mache ich den natürlich rückgängig.


    Selbstverständlich war das rechtens, wenn das minderjährige Kind ausschließlich bei dir gemeldet ist.


    Mach dir keinen Kopf und nimm insbesondere nicht den Antrag zurück, wenn es bei dir eine Auswirkung hat.

  • Naja, jedes 2. WE isser beim Papa und in den Ferien, ganz normal halt. Und dafür hat er ihn auch bei sich angemeldet.