Zuschüsse zur Klassenfahrt möglich, wenn ein Elternteil Sozialleistungen erhält?

  • Hallo!


    Als Weihnachtsüberraschung kam letzte Woche die Anmeldung zur Klassenfahrt in 2014 für knapp 400,- EUR. Nunja, angekündigt war es ja schon, aber den Betrag dann schwarz auf weiss zu sehen :ohnmacht:


    Eigentlich müßte doch der KV die Hälfte zusätzlich zum Unterhalt zahlen, oder?


    Jetzt ist der KV aber nicht leistungsfähig, kann er nur für seinen Anteil beim Sozialamt einen Übernahmeantrag stellen?


    Oder auch für das Mittagessen der Kinder, das nun auf über 3,- EUR / Tag gestiegen ist.


    Es wäre schön, wenn ich ein paar Infos bekommen könnte, bevor ich mich an den KV wende, damit ich ihn mit Argumenten erschlagen könnte :kicher


    :thanks:

  • Hallo


    Die Klassenfahrt soll doch 2014 sein? Das wären 1,5 Jahre um etwas anzusparen.


    Soweit ich weiß, hast Du keinen Anspruch auf Zuschüsse vom Vater. Da die Klassenfahrt angekündigt ist, heißt es, sowas ist vom Unterhalt anzusparen. Essenskosten werden im Unterhalt gar nicht berücksichtig. Ist der Vater nciht leistungsfähig, hast Du erstmal mit Zitronen gehandelt. Eventuell gibt es einmalige Hilfen bei Föderverein oder Sozialamt?


    Gruß

  • Es besteht die Möglichkeit, bei Einkommensschwachen über das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II etwas vom Jobcenter zu bekommen. Käme darauf an, wie hoch dein Einkommen ist.
    In der Regel kannst du ja erstmal eine Antrag stellen (schau mal bei deinem örtlichen Jobcenter im Internet nach, die haben da meist entsprechende Vordrucke zum Download) und lass dir diese bei der Schule abstempeln. Liegst du über dem Satz, bekommst du einen Ablehnungsbescheid.
    Man muss also nicht unbedingt ALG II Empfänger sein, um vom Bildungs- und Teilhabepaket zu profitieren.


    Ein weiterer Weg wäre über den Schulförderverein, sofern es an dieser Schule einen gibt.

  • soweit mir bekannt ist, muss der KV gar nichts zu Klassenfahrten dazu zahlen :frag
    Das muss aus dem laufenden KU bezahlt werden (insbesondere, da die Kosten ja nicht überraschend, sondern planbar sind)


    Und, da er nicht verpflichtet ist, die Hälfte der Kosten zu zahlen, wird natürlich auch die Sozialkasse nicht dafür aufkommen?


    Aussnahme ist wohl, wenn er in der Lage ist, KU über 100 Prozent zu zahlen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Klassenfahrten sind nix wofür der KV aufkommen muss.... Daher muss das Jobcenter auch nicht " seinen Anteil" übernehmen....

  • Also bei uns steht auch gerade ein Skilager in Österreich ins Haus (300 Eus+Taschengeld+komplette Skiausrüstung fehlt noch) :ohnmacht:


    Kv übernimmt da auch nix von,aber ich habe nach Rücksprache mit dem Sekreteriat der Schule nen Antrag gestellt auf Beteiligung an den Kosten (die haben da nen Fond wo alle Einnahmen einfliessen aus Festen,Weihnachtsbasaren etc.)
    Ich mußte es begründen u eine Lohnbescheinigung beifügen-und siehe da:
    am Freitag vor Weihnachten bekam ich Post von der Schule-die Kosten werden zur Hälfte von der Schule übernommen :-)


    Frag doch einfach mal in Eurer Schule nach..

  • Ich habe auch nicht auf dich geantwortet.....Die TS hatte sehr wohl was vom KV geschrieben...Das hier :"Eigentlich müßte doch der KV die Hälfte zusätzlich zum Unterhalt zahlen, oder?" und daraus abgeleitet das Jobcenter müsste dann ev seinen Anteil übernehmen..... Und beides ist nicht so.

  • Ich habe auch nicht auf dich geantwortet.....Die TS hatte sehr wohl was vom KV geschrieben...Das hier :"Eigentlich müßte doch der KV die Hälfte zusätzlich zum Unterhalt zahlen, oder?" und daraus abgeleitet das Jobcenter müsste dann ev seinen Anteil übernehmen..... Und beides ist nicht so.


    sorry, hab das überlesen....Kaffee hat noch nicht gewirkt... :anbet

  • soweit mir bekannt ist, muss der KV gar nichts zu Klassenfahrten dazu zahlen

    eigentlich schon, da es sich um Sonderbedarf handelt (http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm). Jedoch bei Internatskosten,
    Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch und ähnlichen Kosten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil
    solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind. Andere Gerichte unterscheiden danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der
    unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 4) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur
    nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist.
    Denn dann ist es schwerer bis unmöglich, den zusätzlichen Bedarf aus dem Unterhalt anzusparen.

  • Es besteht die Möglichkeit, bei Einkommensschwachen über das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II etwas vom Jobcenter zu bekommen.

    Das werde ich versuchen :thanks:


    Ansonsten gibt es in bestimmten Ausnahmefällen von der Stadt einen Zuschuss für sämtliche Klassenfahrten der ganzen Schule. Letztes Jahr lag dieser nach Aufteilung bei unter 50 EUR pro Kind.

  • Da ist die Rechtsprechung sich nicht einig- Dei meisten gerichte verneinen das Klassenfahrten Sonderbedarf seien.....vor allem dann eben ist es das nicht wenn das so lange im Vorraus bekannt ist...Hier nachzulesen ( dann ist es nämlich keinesfall unvorhersehbare.. ) im Vorliegenden Fall ist über ein Jahr zeit zum Ansparen.


    Und wenn Sonderbedarf bei andern Dingen berechnet wird , dann wird auch niemals einfach 50/50 veranschlagt für die Elternteile, sondern es geht immer proprotional nach der Leistungsfähgikeit- Und wenn jmd hartz 4 bekommt ist der eben nicht leistungsfähig...



    Cobble: ja - ist derselbe Link den du gepostet hast... Man muss halt unter der Tabelle schauen und da steht das wirklich wichtige :" Anmerkung: Bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch und ähnlichen Kosten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind."


    es gibt ein BGH Urteil welche die Grundlagen für Sonderbedarf klar definiert.... (BGH, Urteil vom 15.2.2006 - XII ZR 4/04) danach ist Sonderbedarf nur dann zu bejahen, wenn das kostenauslösende Ereignis nicht mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war. Denn bei Vorhersehbarkeit ist der Unterhaltsempfänger (bzw. der BET ) gefordert im Rahmen der ihm obliegenden Vermögenssorge für das Kind , Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt zu bilden um solche Kosten zu zahlen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • "Mein" Kindsvater hat mir mal netterweise was dazugeschossen zur Hortfahrt. Ich habe es mir als Geburtstagsgeschenk für meinen Sohn gewünscht von ihm und seinen Verwandten. Anschließend hat er beim JA angegeben, dass er mir zu viel gezahlt hat und hat das Geld als Unterhaltsgeld deklariert. Dementsprechend hätte ich die nächsten Monate keinen Unterhalt bekommen, es gilt als zusätzliche Leistung und entsprechend als Unterhalt. Klassenfahrten sollen also anscheinend nicht vom Unterhaltspflichtigen Elternteil teilweise übernommen zu werden, sondern sind im laufenden Unterhalt mit einbegriffen.


    Sozial schwache können zu einer Stiftung gehen, die übernehmen dann manchmal die Kosten. Ich habe damals da auch Glück gehabt. :-)

  • ein winziger Lichtblick am persönlichen sehr finsteren Finanzhimmel ist mal wieder erloschen, doch mein Verständnis für soziale Gerechtigkeit sagt mir, dass das doch eigentlich so gehn müßte :frag


    Eigentlich wird mann/frau bestraft, wenn mann/frau als Alleinerziehende/r arbeiten geht und der andere Elternteil nicht. Unser Sozialsystem läd dann alles, was der Nicht-Arbeitende nicht leisten kann, auf den Arbeitenden/Alleinerziehenden ab. Wenn ich nicht arbeiten würde, dann hätten wir auch nicht viel weniger als jetzt zum Leben zur Verfügung (nur mehr Zeit). Doch halt, einen Vorteil habe ich: meine Renteneinzahlungen :lach , aber wer weiß, ob es in 20 Jahren nicht eine Einheitsrente gibt. Dann war das auch fürn A.... :wand


    Aber ach was jammere ich; mit keinem Geld der Welt ist doch die Freude, die mir jeden Tag meine zwei süße Wonneproppen bereiten, aufzuwiegen... besonders jetzt in der Pubertät :angry

  • Glaub mir - ich weiß wie du dich fühlst... hab eine Klassenfahrt vor mir im Frühjahr... Die wurde aber nicht so früh angekündigt und wird teurere als 400 Euor... 350 Euro für nur Unterkunft und Frühstück in Rom... den tag über müssen die Kids sich selber verpflegen.... ich weiß auch noch nicht wie ich das mache... ich weiß erst seit ein paar Wochen davon..

  • Danke Chou-Chou!


    Ich habe bei der öffentlichen Abstimmung gegen diese teure Skifreizeit gestimmt und für die günstigere 5-Tages-Fahrt. Außer mir war nur noch eine Mutter dagegen. Alle anderen Eltern haben anscheinend keine finanziellen Probleme.

  • Ich hätte auch gegen die Rom Fahrt gestimmt... wurde aber keiner gefragt.. Die Rom - Fahrt meines Kindes ist nur für 5 tage...... Dei Skifahrt hat mein kInd nicht mitgemacht.... zu teuer da auch noch Skiausrüstung fehlte..

  • Hallo Cobble,


    mir gehts nicht anders. Die Klasse fährt eine Woche nach England und lebt dort in einer Gastfamilie. Kostet 400,-€ :hm... Im Hinblick darauf, dass der Bengel noch Jugendweihe hat und im Sommer in ein Skatelager möchte....ich weiß es auch nicht, wie ich das stemmen soll :kopf Find ich enfach übertrieben 400,-€. Fällt der Familienurlaub 2013 wahrscheinlich aus :tongue:


    Ich weiß nicht, wieviel Du verdienst, versuch es doch mal bei der Stiftung. Nähere Infos gerne per PN. :-)

  • Naja - also wenn ich mir noch Familienurlaub leisten könnte würd ich nicht meckern - würd ich mit Freuden darauf verzichten... Aber den gab es seit ich allein lebe eh noch nie.... Also gibts da auch kein Potential zum Sparen oder auf irgendwas verzichten zugunsten Kindes.. ich denk immer wenn man noch urlaub machen kann dann kann man ja was ansparen ... und zwar nicht gerade wenig ... dann sollte es doch kein Problem sein so ne Fahrt zu zahlen... ( Wäre es für mich dann wohl eben nicht.... denn ein Urlaub kostet deutlich mehr als 400 Euor...zumindest wenn man nur in den Ferien kann )