Die Frage steht ja schon oben ...
Selbsterhalt wird 2013 erhöht. Wird dadurch Kindesunterhalt neu berechnet?
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Wir haben das schon mehrfach diskutiert. Ausführlicher findest du das über die Suchfunktion.
In aller Kürze: 1. Kindesunterhalt wird nur auf Antrag neu berechnet. 2. Er ändert sich nur, wenn der Unterhaltspflichtige ein sog. Mangelfall ist oder zum Mangelfall werden sollte durch die 50 Euro höheren Selbstbehalt.