Verfahrenskosten - Ratenzahlung, was würdet ihr tun?

  • Hallo,
    habe gerade den Bescheid über Ratenzahlung bekommen (weil ich sonst so "reich" bin) und sollte ab Dezember bis Feb. 2014 155 € zahlen. Das finde ich echt viel.
    Ich habe zwischendurch 500 € an den Anwalt überwiesen ...was ist mit diesem Geld? Wird das angerechnet oder verschwindet das im Nichts?


    Dazu kommt noch, dass ich einen Kredit für Zahnbehandlung aufnehmen wollte, die echt nötig ist. Ich habe Weihnachtsgeld bekommen. Sollte ich mit dem Geld Teil der Raten bezahlen. Ich finde es echt nicht so toll, dass ich ab jetzt 155 € im Monat weniger habe.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Wie würdest Du denn Deine Schulden abbezahlen wollen, so daß Du es vertretbar fändest?

  • Wer findet es schon toll weniger Geld zur Verfügung zu haben? Nur: die Gerichtsbarkeit in D zu bemühen ist nun mal nicht kostenlos wenn man denn so gestellt ist, daß man das auch zahlen kann ( eben in Raten)... es gibt daher auch nicht wenige Leute die eben das Anrufen eines Gerichtes scheuen und erstmal versuchen Dinge so zu regeln.... Ist halt oft deutlich kostengünstiger....

  • Ich hab auch einen Bescheid über eine Irrsinnshöhe bekommen und dem Herrn dort postwendend einen sehr netten Brief geschrieben in dem ich ihm versichert habe, dass ich mich keinesfalls drücken wollen würde, aber mit der Rate nicht zurecht käme, weil dies und jenes (hab das ausgeführt) ansteht, bzw. noch abzuzahlen ist.
    Im gleichen Atemzug hab ich dann eine Ratenhöhe vorgeschlagen, mit der ich halbwegs leben könnte.
    Das hab ich bereits zweimal gemacht und immer Erfolg gehabt.


    Probiers einfach!


    Viel Glück!! :daumen

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Danke. Ich hasse Schulden, werde meine Zahnarztbehandlung bar bezahlen und die Verfahrenskosten eben in den vorgeschlagenen Raten. Ich muss dan sparen aber ich bin dann nach einem Jahr fertig.
    Kann ich ev. später den Betrag reduzieren wenn ich nicht zurecht kommen sollte? Ich mein (hoffe aber nicht) das manchmal Autoreparatur usw. zwischendurch schon kommen kann.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Ich habe die Rechnung genauer angeschaut ...da steht "eigene Vorschüsse " 0,0 €. Zählt dann die vorab bezahlte Anwaltsrechnung in Höhe von 500 € nicht?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hast Du das vorher mit dem Anwalt geklärt?
    Hast Du in dem Antrag angegeben, daß Du bereits Anwaltskosten gezahlt - also vorgestreckt - hast?

  • manche anwälte machen eine extra honorarvereinbarung...


    habt ihr da vorher nicht drüber gesprochen?





    hat er neben der einen sache, für die du verfahrenskostenhilfe beantragt hast
    noch eine andere sache bearbeitet?


    z.b. umgang plus unterhalt?

  • Nein er hat mich nicht darüber informiert, die "Rechnung" kam einfach so im Brief. Ich sollte 500 € überweisen, wofür genau wußte ich auch nicht. Es ging anfangs um Unterhalt für die Kleine aber ich habe es dem Jugendamt regeln lassen. Er hat für mich praktisch nichts getan außer Briefe weitergeleitet (wg. Rentenausgleich) und auch deswegen musste ich ihn immer wieder nachfragen bzw. habe selbst fast alles direkt mit den Ämtern geregelt.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • in der rechnung müsste ja stehen wofür die ist?


    aber es kann auch sein, dass es für die angefangene unterhaltsregelung ist.
    gerade angefangene arbeit des rechtsanwaltes kann kosten, weil dann ja nicht die prozesskostenhilfe greift...


    hat er dich während der scheidung vertreten ?


    frag da doch mal nach.