Gehaltsüberweisung auf fremdes Konto gestattet?

  • Das gehalt auszahlen per Barscheck ? das macht heutzutage kein größerer AG mehr... meiner zb lehnt das kategorisch ab..


    Und gerade weil Pfändungen des Kontos so unsicher sind wird von den meisten Gläubigern und auch bei der PI in den meisten Fällen eben ne gehaltspfändung bevorzugt...


    So - und weil ich nach den AGBs meiner Bank explizit gefragt wurde hier mal die Antwort meiner Hausbank auf meine Frag bezgl der Überweisung des Gehaltes eines Dritten auf mein Konto.


    "Grundsätzlich wäre es durchaus möglich, daß auf Ihr Konto das Gehalt eines anderen gutgeschrieben wird. Fraglich ist jedoch, ob sich der Arbeitgeber desjenigen dazu einverstanden erklärt. Hier wird vermutlich erwartet, das der Mitarbeiter ein eigenes Konto hat. "


    Kein Wort von Kontenmissbrauch... ( was das nun genau ist wurde ja auch noch nicht beantwortet - in den zitierten §§ ist davon nicht die rede)


    Liegt dann wohl doch ehr an den AGB der einzelnen Bank und nicht am zitierten §§-( der ja immer dann für alle Banken genauso und nicht anders gelten müsste )---wzbw...

    3 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • (Außerdem könnte sich der Arbeitnehmer sein Gehalt/Lohn auch per Barscheck auszahlen lassen.)


    Macht doch niemand mehr.


    Als betroffener Gläubiger würde ich nach der (oft) erfolglosen Lohnpfändung eine Kontenpfändung machen, doch.
    Die Lohnpfändung ist dann oft erfolglos, wenn schon etliche Gläubiger ne Lohnpfändung gemacht haben und ich als Gläubiger ziemlich hinten anstehen würde oder zu lange darauf warten müsste, weil die Vorpfändungen in Summe sehr hoch sind (oft bei Darlehenspfändungen). Da braucht man nicht warten, bis man selbst an der Reihe ist. Gibt ja auch noch andere Forderungen als KU (der als laufender KU ja im 1. Rang ist).

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Macht doch niemand mehr.

    Einen kenne ich persönlich.
    Ist ein gesunder Mittelständler.
    Der hat halt gerne sein Geld in der Hand :lach


    Gruß,
    PapaT


    Mööööönsch: Jetzt kenne ich tatsächlich mal jemanden und bei mir ist alles anders :lgh

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Also die Aussage man bekommt kein Konto in einer PI ist schlcihtweg falsch.


    Jede Schuldnerberatung verteilt Zettel wo genau drauf steht das einem ein reines Guthabenkonto zusteht....


    Die VOlksbank ist einer der einzigstens Banken die sich seit Jahren massiv darüber hinwegsetzt und ablehnt.
    Sparkasse, Postbank, Deutsche Bank machen es alle.


    Ein Guthabenkonto schädigt die Bank eben nicht so laut meiner SB von der Sparkasse, da keine Überziehungen möglich sind fertisch....
    Alles was drüber geht wir sofort von Bank zurück gegeben.....
    Lastschriften als auch Daueraufträge.... die stehen dann mit so netten Vermerken ala Dataüberweisung drinn und zwar solange bis dein Zuständiger SB auf dein Konto glotzt.... sieht er das kein geld drauf ist Storniert er den Dauerauftrag....!!!!!!!


    Woher ich das alles weiß.... persönliche Erfahrung......


    Ich kenne auch sehr viele die in einer PI sind...... Und keiner von denen hat kein Konto....... die haben alle eins!!!!!

  • berta möchtest du behaupten das ich lüge ? die Personen die ich kenn bekamen kein KOnto wg ihrer Privatinsolvenz. Die Verpflichtung der Banken ein Guthabenkonto zu eröffnen galt nicht in allen Bundesländern. und daher konnte man eben nicht in jedem Bundesland so ein Konto eröffnen. Dieser Kontrahierungszwang existiert schlicht auch heute noch eben NICHT in allen Bundesländern. fragt dazu einen Anwalt wenn ihrs nicht glaubt...


    Heute gibts das P- Konto--- da ist das was anderes-


    Bei der einen mir bekannten person sind die Ablehnungen der Eröffnung eines Kontos ca 20 Jahre her da gabs noch keine PI - aber bei denen gabs halt enorme Schulden) - bei der anderen ist es ca 6,5 Jahre her... P- Konto gabs in den Zeiten noch nicht.. und hier in Niedersachsen galt diese Selbstverpflichtung der Sparkassen eben nicht. Also konnte eben nicht jeder ein KOnto eröffnen, das nur auf Guthabenbasis lief.


    Berta ich weiß ja nicht wo du wohnst... aber es kann durchaus sein das in deinem Bundesland das eben so war und jeder so ein Guthabenkonto eröffenen konnte... Hier war es eben vor der Einführung der P- Konten nicht so.


    Komischerweise sagt Finchen dazu ja auch nix mehr - ich hatte sie ja schon sehr früh in diesem Thread darauf angesprochen das sie das als Mitarbeiterin einer Bank ja wisse müsse, daß eben dieser Kontrahierungszwang nicht in allen Bundesländern galt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • @chouchou


    sag mal stellst du dich mit Absicht so an???????????


    also: Definition für mißbrauchen gemäß Duden


    schwaches Verb - 1a. falsch, nicht seiner eigentlichen Bestimmung


    ergo...Kontenmißbrauch....das Konto nicht seiner eigentlichen Bestimmung nach zu nutzen....nämlich nur im Sinne des wirtschaftlich Berechtigten. (Kontoinhaber)
    Gehaltseingänge für einen Bevollmächtigten betreffen nunmal aber nicht die wirtschaftlichen Belange des Kontoinhabers.


    für den Kunden hat es keine strafrechtliche Relevanz, wenn er dies tut- die Bank aber kann belangt werden u.a. nach GWG, wenn sich aus Kenntnis und Duldung des o.g. Sachverhaltes Problematiken ergeben.
    Bei einer Kontopfändung ist die Bank immer Drittschuldner...das heißt sie zahlt, wenn sie schuldhaft im Rahmen der Pfändung falsch handelt.


    Die wenigsten Banken werden das riskieren wollen! Also werden entsprechende Überwachungssysteme eingesetzt. Die Mitarbeiter werden entsprechend geschult.



    Das es Mitarbeiter gibt, die es nach Absprache mit dem Kunden dulden und anders handhaben- die wird es immer geben. Das geht auch solange gut, bis etwas passiert. Das entspricht aber oft nicht der Lesart der Bank.


    EDIT meint: ich kann leider nicht den ganzen Tag vor dem Rechner sitzen, weil ich noch anderes erledigen muss- daher erst jetzt die Antwort.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von finchen78 ()

  • Chou-Chou,


    du redest in der Vergangenheitsform.



    Vielleicht ist es heute anders?


    Es ist doch eigentlich auch total Latte was vor 5-10-15 Jahren war, oder nicht?


    Im Grundton gehts dir hier doch gar nicht mehr um die Kontogeschichte, sondern einfach nur noch ums Recht haben, oder?


    Zitat

    Komischerweise sagt Finchen dazu ja auch nix mehr - ich hatte sie ja schon sehr früh in diesem Thread darauf angesprochen


    Wieso wundert dich das? Sie hat doch eh keine Ahnung..



    Ich würd ma gucken, ob du sie nicht verklagen kannst - man findet bestimmt was. Unterlassene Antwort und Hilfeleistung, Falsch Aussage, oder sowas :dribbel
    Ich kapiers echt nicht.... :frag

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Du hast schon gelesen was meine Bank mir auf meine schriftliche Anfrage geantwortet hat ? Nix von geht nur im Ausnahmefall---- oder nur nach Absprache.-- Nee - es geht grundsätzlich...


    Und vielleicht kannst du auch noch mal was zum Kontrahierungszwang sagen ? als Bankerin müsstest du wissen das der nie in allen Bundesländern galt.



  • Nee das ist nich latte..- Weil die Leute die ich kenn heute diese regelung eben noch genauso haben. Weil sie damals eben keine Möglichkeit hatten anders an ihr geld zu kommen ( das hatte Finchen bestritten.. sie hat gesagt, damals hätte ja jeder eiN Konto bei einer Sparkasse eröffnen können..- Nee ging eben nicth in allen Bundesländern- Das ist schon wichtig.... Denn wenn die damals ein Konto bekommen hätten , hätten sie es ja gar nicht so machen müssen--- Wie gesagt: meine Bank hat mir geschrieben , das sei auch grundsätzlich kein problem wenn der AG damit einverstanden ist.



    Und wie gesagt gibts ja anscheinend auch Banken die das auch ohne inidividuelle Asprache nicht als Kontenmissbrauch ansehen wenn Gehalt dritter auf mein Konto eingeht..-- Dann aber kann man doch nciht sagen es wäre generell Kontenmissbrauch sowas zu machen.... Offensichtlich sind da ehr die AGB verletzt als irgendein gesetz. Und die AGB sind nun mal bei jeder Bank anders.


    Wenn ich also Gehalt von Dritten auf meinem Konto eingehen lassen kann und laut Auskunft meiner Bank nichts dagegen spricht, warum sollte das nicht auch bei anderen Banken durchaus erlaubt sein ? Zb bei den personen die ich kenn und deren Banken ?


    P -Konten gibts doch erst ab 2010... jeder der zb in meinem Bundesland vor diesem Termin eine PI hatte , hätte probleme bekommen können ein sog Jedermannkonto zu bekommen.-- Eben weg des fehlenden Kontrahierungszwanges...Bei meinem Noch habe ich die Ablehnungen selber gesehen und erlebt.. ja auch in den Fillialen war ich dabei.

    3 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Chou Chou genau 20 Jahre her.... 10 jahre her....


    Ich hab in NRW Gewohnt im Osten nun in Bawü in der Pfalz.... war überall das gleiche.....
    Kein Hahn hat gekräht....
    Ich sage nicht das du Lügst aber nein die Leute haben kein P Konto.... sondern ein Stink normales Guthaben konto....
    In der PI wird nix Gepfändet erstmal solange du unter dem Selbstbehalt liegst....
    Danach erst von jeden weiteren 100 euro 70 % der rest bleibt dir... so ungefähr die Rechnung..


    Zeiten ändern sich und eben weil soviele Menschen in PI mussten....


    Hier behauptet niemand das wer lügt.... Aber deine Agressive Art zu schreiben und auf deinen Punkt zu bestehen sicher glaube ich dir das dies damals so war bei deinen Bekannten und ja Niedersachsen hat in vielen Dingen andere Regeln die haben auch keine so Krasse Listenhunde verordnung und dies net und das net.....


    Aber vielleicht solltest du auch mal von anderen gesagtes stehen lassen.
    Und nicht jedesmal wie ein wild gewordener Dinosaurier den Text aufessen^^ :D Und bitte nun nimm das nicht persönlich ja :lach

  • Dieser Kontrahierungszwang galt in allen Neuen Bundesländern , und in BaWü und in NRW und Bayern..und einigen anderen. Es gab aber eben sehr wohl Länder in denen der nicht galt. Und daher kann man nicht behaupten jeder hätte sich ohne Probleme so ein Konto anschaffen können.


    Ist genauso wie mit dem Abi - in einigen Bundesländern gilt G8 in anderen Nicht...


    Komsicherweise haben ja einige hier die auch beruflich mit dem Thema zu tun haben meine Sicht der Dinge bestätigt... Die werden nicht angemacht...

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • :muede:muede:muede Es ist immer wieder das gleiche Problem....du liest nicht richtig Chouchou....


    Kontrahierungszwang der Sparkassen

    gesetzlichen Kontrahierungszwang: für
    1.Bayern
    2.Brandenburg
    3.Rheinland-Pfalz
    4.Nordrhein-Westfalen
    5.Mecklenburg-Vorpommern
    6.Sachsen
    7.Sachsen-Anhalt

    Für die übrigen Bundesländern allgemeiner Passus in den Verordnungen:


    “Die Sparkassen sind …. Wirtschaftsunternehmen … mit der Aufgabe, … in ihrem Geschäftsgebiet … die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise … mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.”

    Quelle: §6, Abs.1, SpkG Baden Württemberg — sinngemäß so auch in allen anderen Bundesländern

    gesetzlicher Kontrahierungszwang für die 7 Bundesländern bedingt eine Verpflichtung zum Vertragsabschluß. Gesetzlicher Auftrag an die Sparkassen- wäre einklagbar.


    Die freiwillige Verpflichtung kommt dem Kontrahierungszwang auch ziemlich nahe. Stichwort: sogenannten “mittelbaren Kontrahierungszwang”. Zu beachten wäre da noch die freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute



    Freiwillige Selbstverpflichtung

    Bei der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA (Zentraler Kreditausschuß) verpflichteten sich 1996 die Kreditinstitute, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Mit dieser Erklärung kamen sie einer gesetzlichen Regelung zuvor. Ausnahmen lässt diese Selbstverpflichtung nur wenige zu:
    ■Missbrauch des Kontos zu Betrug oder Geldwäsche
    ■Der Kunde macht zu wesentlichen Vertragsbedingungen Falschangaben
    ■Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Bank
    ■Konto wird 1 Jahr umsatzlos geführt
    ■Konto ist aufgrund Vollstreckungshandlungen von Gläubigern, dauerhaft gesperrt

    ■Kreditinstitut bekommt seine Kontoführungsgebühren nicht
    ■Kunde hält sich an Vertragsvereinbarungen nicht


    :muede:muede:muede

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

    2 Mal editiert, zuletzt von finchen78 ()

  • OT, aber nicht ganz unwichtig:


    Es gab die so genannte Selbstverpflichtung der Banken, die die Einrichtung eines Guthabenkontos erlaubte, genannt "Jedermannskonto". Selbstverpflichtung sagt jedoch schon aus, dass es keine rechtliche Grundlage für ein solches gibt.
    Die Banken stellen sich gerne an bei Schuldnern, haben keine Lust auf diesen Pfändungsstreß, weil bis (glaub 1.1.12) konnte man sich die Sozialleistungen und das was unter der Pfändungsfreigrenze war innerhalb von 7(?) Tagen zurück holen. Das geht nun nicht mehr man benötigt ein so genanntes Pfändungsschutzkonto. Wer dies nicht hat, dem darf man auch die Sozialleistungen/unter der Pfändungsgrenze pfänden, ohne dass man sie zurück holen kann. Also aufpassen, wem eine Pfändung ins Haus steht. Ihr braucht dringend ein P-Konto!!!!





    Ob Durchfall--oder Gehalt auf Konten...immer das Gleiche :ohnmacht:

  • OT, aber nicht ganz unwichtig:


    Es gab die so genannte Selbstverpflichtung der Banken, die die Einrichtung eines Guthabenkontos erlaubte, genannt "Jedermannskonto". Selbstverpflichtung sagt jedoch schon aus, dass es keine rechtliche Grundlage für ein solches gibt.
    :


    Auch diese Sebstverpflichtung galt und gitl nicht für alle Banken.. und als grund für Absage reicht aus der satz: Kontenführung ist nicht zumutbar...



    und da jmd der arbeitet und am Ende des Monats sein geld irgendwie bekommen muss nicht die Zeit hat auf sein Geld zu warten bis eine KOnteneröffnung eingeklagt ist nimmt der halt den Umweg über ein anderes Konto...


    Wie gesagt: meine Bank sagt: kein Problem-

  • Zitat

    Wie gesagt: meine Bank sagt: kein Problem-


    Und wie gesagt: meine Bank sagt: Nicht erlaubt.


    und nu?

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Ich hab auch nicht geschrieben, dass ein Rechtsanspruch auf ein Jedermannskonto besteht, meine liebe Chou -Chou. Ob es nun für alle Banken oder nur für bestimmte gilt entzieht sich leider meiner Kenntnis, ist mir auch eigentlich schnuppe.
    Ich hab es bisher für alle meine Klienten bekommen, hab sie auch alleine losgeschickt. Sparkasse hat das bei uns immer gemacht.


    Liebhaben! Ist bald Weihnachten! :wink

  • es gibt soweit ich weiß in D nur einen Rechtsanspruch ein vorhandenes Girokonto in ein P- Konto umzuwandeln... es gibt aber keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, jemandem überhaupt ein Girokonto einzurichten.


    Und da ham wir schon wieder ein Problem--


    Zann : Und nu ?


    Ganz einfach - offenbar ist es eben nicht in jedem Fall ein sog Kontenmissbrauch ( wie behauptet)sondern das ist abhängig von den AGB...- anders als behauptet...


    Veilleicht finden wir ja noch mehr User die mal ihre hausbank fragen und schauen mal wie unterschiedlcih die Antworten sind...


    ich habe einfach was dagegen , daß kategorisch behauptet wird : ist in keinem Fall generell zulässig. Genauso wie ich was dagegen habe , daß gesagt wird jeder konnte sich ein Jedermannskonto eröffnen....

  • Von einer Kontopfändung erfährt der AG aber nichts.


    Braucht er auch nicht wissen, aber er muss wissen, wohin er den Lohn überweist. Und wenn das Empfängerkonto nicht das des Beschäftigten ist, wirds schwierig.


    Hier wird vermutlich erwartet, das der Mitarbeiter ein eigenes Konto hat


    Ich kenne das so, dass es nicht nur erwartet wird sondern auch so sein muss. Es kann nicht angehen, dass Gläubiger an "ihr" Geld nicht mehr rankommen können, weil Schuldner Geld auf andere Konten schleust. An der Stelle ist dann die Staatsanwaltschaft die richtige Adresse.


    Macht doch niemand mehr.


    Bei uns kommt das schon noch vor


    Ok, überzeugt. In ganz ganz wenigen Fällen kann es schon noch vorkommen (Thema Barscheck). Ich korrigiere also: "macht so gut wie niemand mehr". Kann also auch nicht als Regelfall angesehen werden.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!