Gehaltsüberweisung auf fremdes Konto gestattet?

  • Zitat von 3erpapa


    Richtig. Also kann - wenn alle Beteiligten das wollen - eine ganze 5-köpfige Familie ihre Löhne/Gehälter auf ein Konto überweisen lassen. Es gibt kein Verbot dazu.
    Genau damit ging das Thema aber irgendwann mal los, weil irgendwer behauptet hat man dürfe das nicht.



    Eine Bank wird dies niemals aktiv wollen- in Ausnahmefällen dulden.


    Celcites Beitrag dazu ist absolut treffend.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Du finchen hattest aber doch behauptet das wäre Kontenmissbrauch und damit strafbar für den Kunden und die Bank ???



    Es hat doch hier keiner behauptet das das jeder so machen sollte.... Es handelte sich doch bei den Fällen die hier angesprochen wurden immer um konkrete Einzelfälle ( die es aber sehr wohl genauso gibt..... )

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Wo habe ich geschrieben, dass es strafbar ist? :nanana


    Ich habe gesagt, dass es Kontenmißbrauch ist. Nicht, dass demjenigen eine Strafe entsteht. Lies bitte richtig.


    Eine Strafe entsteht u.U. der kontoführenden Bank, wenn sie die Sorgfaltspflichten verletzt. Das will keine Bank und wird alles tun, um sowas zu vermeiden. Im schlimmsten Fall eben Kontokündigung.



    Edit: was vergessen

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    Einmal editiert, zuletzt von finchen78 ()

  • Konkreter nachgefragt: wenn das sehr wohl möglich und nciht strafbar ist warum bitte ist es denn in Mayas Fall Kontenmissbrauch ? Sie hat darauf hingeweisen das alles abgeklärt sei ..... Warum ist es in meinem Fall KOntenmissbrauch ? Wenn Vollmachten bestehen?


    Du hast doch diese Dinge gar nicht abgefragt sondern einfach vollmundig darauf bestanden das wäre auf jeden Fall Kontenmissbrauch... Und so ist es ja wohl nicht - hast du ja selber eingeschränkt..


    naja - also ich sehe ne Abmahnung bzw KOntenkündigung des KUndenkontos schon als ne Art Strafe durch die Bank.... ist sicher keine offizielle Strafe sicher--- aber für die Bank wäre es ja schon unter Strafandrohung wenn sie ihre Pflcihten verletzt

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Zitat von Chouchou


    Man kann sehr wohl Lohn etc auf ein KOnto überweisen lassen , daß nicht den eigenen Namen hat... Kenn auch Menschen die das machen weil sie lange kein eigenes Konto bekamen weg Privatinsolvenz.




    Sorry- aber das ist Kontenmißbrauch.

    Kann man auch nachlesen in § 154 AO

    P-Konto ist der gangbare Weg



    Nur für dich Chouchou hab ich nochmal im anderen Thread nachgelesen: Oben siehst du mein erstes Posting dazu- und das bezieht sich klar auf eine Aussage von DIR und nicht von der TS.
    Vielleicht liest du einfach mal richtig bevor du hier nach allen Seiten austeilst.
    Und ich erwähnte bereits vorhin, dass ich den Fall der TS nicht kenne und was dort vereinbart wurde.

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  • Aha _ und worauf bezog sich mein Statement ? Auf die Fälle die ich konkret kenn und die das sehr wohl so machen lassen und bei denen es nachweisliche rechtlich ok ist weil abgeklärt --- genau wie übrigens bei der TS,


    Du hast doch beide male ncith dazugeschrieben: wenn das nicht abgeklärtund keine Vollmacht besteht ist ist es Kontenmissbrauch.. nein . du hast behauptet das wäre es auf jeden Fall...

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • ich weiß nicht worauf sich dein Statement bezog- ich kann dir leider nur vor den Kopf gucken :brille


    Für mich ist die allgemeine Aussage, dass das Überweisen von Gehalt auf ein fremdes Konto möglich ist z.B. wegen PI- so nicht korrekt. (aus Banksicht)


    Das haben paar andere und ich nun mehrfach versucht zu erklären. Auch schrieb ich, dass es immer individuelle (hierauf liegt die Betonung) Absprachen gibt- rechtlich sicher ist aber anders.


    Du kannst immer überweisen wohin du willst (den Arbeitgeber interessiert das nicht- wozu auch)- du musst nur u.U, damit rechnen dass die Bank ihre Konsequenzen daraus zieht. Auffallen wird sowas am ehesten, wenn in der Gehaltsüberweisung ein anderer Name als der des Kontoinhabers steht.


    Spätestens dann, wenn solch ein Dritter mal nachfragen zu dem Konto hat, dass er da so fröhlich mitbenutzt oder er abheben oder was klären will- wird er die Erfahrung machen, dass er außen vor ist, weil Bankgeheimnis.


    Eine Vollmacht deckt auch nicht alles ab. (sofern diese Überhaupt vorhanden ist) Wesentliche Änderungen darf trotzdem immer nur der Kontoinhaber vornehmen. Bei einer Gehaltsüberweisung geht es explizit um die Frage des wirtschaftlich Berechtigten. Das hat wenig mit einer Vollmacht zu tun.


    Ob man die Kontokündigung seitens der Bank als Strafe sieht- nunja. Wenn man sich nicht an die Vereinbarungen hält, dann muss man mit sowas rechnen.

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    Einmal editiert, zuletzt von finchen78 ()

  • Meine Meinung : wenn man in einem Thread antwortet dann liest man doch nicht nur einzelne Statements darin sondern zumindest die Eingangsfragen des TS. und da steht:


    Also ich habe ihn bevollmächtigt sein Gehalt auf mein Konto überweisen zu dürfen,
    sollte kein thema sein da wir es gemeinschaftlich nutzen.


    Und darauf bezogen sich natürlich alle weiteren Aussagen und Statements.

  • Da wär ja nun mal interessant zu wissen, wie denn der Kontovertrag dazu aussieht.


    Vielleicht will die TS ja auch ausdrücken - sie war bei der Bank und hat es geklärt: vielleicht ist das Konto auf ein Gemeinschaftskonto umgeschrieben worden um es eben gemeinschaftlich zu nutzen.


    Du kennst die Vertragslage nicht und ich auch nicht. Manchmal kommen auch Kunden mit irgendwelchen handgeschriebenen Vollmachten zur Bank- dann werden die Regelungen in den Kontovertrag eingebettet sofern möglich und obwohl der Kunde vielleicht meint, dass er dies und jenes gemacht hat- ist der reale Sachverhalt dann ein wenig anders.

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  • Du kennst die aber eben auch nicht- und dann einfach was zu behaupten find ich schon stark.


    Weißt du ich gehe davon aus das wenn hier jmd schreibt das das geklärt ist dann ist es das auch - ich denke nicht alle hier sind komplett doof sondern wissen eigntlich was sie tun in solchen Dingen..

  • Das ich die Verträge auch nicht kenne, hatte ich doch gerade geschrieben- du liest nur das was du lesen willst.......


    Zudem schrieb ich nirgends, dass die TS doof ist und nicht weiß was sie macht. Angemerkt habe ich lediglich, dass rechtlich geklärt auch bedeuten kann, dass die Verträge evtl. entsprechend geändert worden sind.


    Wenn ich mein Auto in Reparatur gebe, dann sage ich auch, dass ist geklärt- welche Arbeitsabläufe da genau dahinter stecken, weiß ich auch nicht - bin nämlich kein Automechaniker.


    Ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass du einfach nur auf's Streiten aus bist. Weder liest du die Posts richtig noch setzt du dich wirklich mal inhaltlich damit auseinander. Das macht für mich wenig Sinn.
    Vielleicht nimmst du dir einfach mal deinen eigenen Kontovertrag und die AGB deiner Bank zur Hand und liest die mal.

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  • In dem anderen Thread, aus dem dieser hier entsstanden ist, hast du geschrieben:


    Sorry- aber das ist Kontenmißbrauch. Kann man auch nachlesen in § 154 AO


    §154 AO kennt das Wort "Kontenmissbrauch" überhaupt nicht. Das habe ich dir hier im Thread schon zitiert und auch warum dieser § nicht greifen kann.


    Kunden die sich sowas leisten werden abgemahnt- wird es nicht behoben, dann kommt die Kontokündigung.


    Das mag stimmen bzw. stimmt sogar oft. Und damit lieferst du selbst die Grundlage:
    Wäre es ein Rechtsverstoß würde der Staatsapparat sich nach Hinweis durch die Bank darum kümmern. Und das ganz sicher nicht mit einer Abmahnung.
    Die Abmahnung erstellt die Bank mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit auf Grundlage ihrer AGB bzw. der Vertragsbedingungen zum Konto. Wenn da nun bei einer Bank (bspw. die bei der du arbeitest) drin steht, dass man auf dem Konto keine Geldeingänge haben darf die für andere bestimmt sind, dann ist der Kontoinhaber vertragsbrüchig geworden, wenn er es trotzdem macht. Klärt der Kontoinhaber jedoch bevor er das tut mit seiner Bank, ob das (evtl. für eine Übergangszeit) geht, dann kann ihm widerum niemand Vertragsbruch anlasten und eine Kündigung läuft ins Leere.


    Du kannst natürlich Geld auf das Konto deines Mannes überweisen- wenn du allerdings keine Vollmacht besitzt- kommst du allein nicht wieder an das Geld ran, noch bekommst du Info's etc....
    Wenn dann gepfändet wird- Pech! Die Verantwortung fürs Konto liegt beim Kontoinhaber und nicht bei jemandem der dorthin was überweist.


    Wenigstens darin sind wir uns wohl einig.


    Der benannte Paragraph heißt auch umgangssprachlich- Kontenwahrheit und Klarheit. Darauf bezieht sich meine Aussage.


    Nicht nur umgangssprachlich sonder wörtlich so im Gesetz.


    Zusätzlich lohnt sich immer ein Blick in die AGB - auch da wirst du immer Regelungen finden, bezüglich der Nutzung von Konten und Karten.


    Das gilt für jede Art von Vertrag den man eingeht - und zwar vor der Unterschrift.

  • Ich habe gerade unsere Rechtsanwältin gefragt, da wir in einigen Fällen auch den Lohn von Mitarbeitern auf Wunsch auf andere Konten überweisen (mit Vollmacht des Mitarbeiters).


    Von der Arbeitgeberseite sieht es laut ihrer Auskunft so aus:


    - Das Geldwäschegesetz findet auf eine normale Lohnüberweisung keine Anwendung, soweit nicht plötzlich Riesensummen wie z.B. 10.000,00 € überwiesen werden.
    - Von einer Kontopfändung erfährt man normalerweise nichts. Da es viele Gründe haben kann, warum der Lohn auf ein drittes Konto überweisen werden soll, sollte man nur festhalten, dass der Mitarbeiter es so wünscht und fertig.

  • Ich erklärs gern mal kurz,
    bin ja quasi schuld hier *schmunzel*


    Mein Freund ich haben ein Schei....Jahr gehabt.Kennt vielleicht der ein oder andere...Große erwartungen Größere entäuschungen....Finanzieller Ruin.


    Privat Insolvenz die Folge.


    Im Rahmen dessen wurde sein Konto eingefroren für die Arbeits aufnahme war/ist ein Konto zwingend erforderlich gewesen.
    Also habe ich ihn im Rahmen einer Vollmacht bei meiner Bank bevollmächtigt mein Konto mit zunutzen.


    Habe der SA von der Bank diesen fall erklärt und im rahmen dessen wurde uns das auch erlaubt.
    Da er aber dennoch ein eigenes Konto braucht und die Maya ihre eigenständig keit liebt...


    Hat er bereits ein neues eröffnet und die vollmacht bleibt dennoch bestehen so das er auch weiterhin an mein Konto kann.


    So hab ich das gemacht....Von Konto missbrauch oder sowas is da garkeine rede gewesen.Vollmacht unterschrieben, fertisch.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Hallo Maja,


    danke für die Erklärung in deinem Fall.


    Ihr habt eine Vollmacht und eine individuelle Absprache mit der Mitarbeiterin der Bank. Ihr habt quasi nicht einfach gemacht- und was v.a. wichtig ist- mittlerweile hat dein Freund ein eigenes Konto.
    Damit ist alles wieder sauber. :strahlen




    Ich hatte ja irgendwann mal geschrieben, der Kunde wird angemahnt den Umstand zu beheben. Bei euch ist das durch die Absprache und das neue Konto erfolgt.
    Wäre allerdings etwas schief gegangen- hätte das die Mitarbeiterin das auf ihre Kappe nehmen müssen.


    Alles Gute und hoffentlich eine akzeptable Lösung für eure Situation.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue


  • Von der Arbeitgeberseite sieht es laut ihrer Auskunft so aus:


    - Das Geldwäschegesetz findet auf eine normale Lohnüberweisung keine Anwendung, soweit nicht plötzlich Riesensummen wie z.B. 10.000,00 € überwiesen werden.
    - Von einer Kontopfändung erfährt man normalerweise nichts. Da es viele Gründe haben kann, warum der Lohn auf ein drittes Konto überweisen werden soll, sollte man nur festhalten, dass der Mitarbeiter es so wünscht und fertig.


    Diese Info habe ich auch.... und auch da wiederum ist es zb beim Hausbau komplett normal Summen über 10.000 auf Konten dritter zu überweisen , einzuzahlen auf eigene Konto - vom Fremdkonten überweisen zu lassen etc etc..... muss halt nur bestätigt werden das es auf eigene Rechnung ist..Schriftlich.


    Danke Maya für deine nochmalige Erklärung- Ich geh halt immer davon aus , daß jmd der schreibt , das ist so abgeklärt das auch abgeklärt hat.....


    Bei den Fällen die ich nun mal kenn ist eben nicht angemahnt worden , da auch da alles abgeklärt ist mit der Bank - seit Jahren wie gesagt... Und daher ist es eben keinerlei abmahnbarer Zustand....

  • Das schützt dann ggf. vor eine Kontenpfändung.


    So gehts aber nicht :nanana


    Wenn Schulden da sind und der Schuldner lässt seinen seinen Lohn auf ein anderes Konto überweisen, ist der Arbeitgeber dran, die Bank und der Schuldner sowieso.
    Da wird die Zwangsvollstreckung vereitelt. Das Konto einer dritten Person kann ja nicht gepfändet werden.
    Als betroffener Gläubiger würd ich da bei der Staatsanwaltschaft anklopfen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn Schulden da sind und der Schuldner lässt seinen seinen Lohn auf ein anderes Konto überweisen, ist der Arbeitgeber dran,


    Hier muss man aber zwischen Gehaltspfändung und Kontopfändung unterscheiden. Bei der Gehaltspfändung wird der pfändbare Anteil sofort vom AG an den Gläuber überwiesen. Von einer Kontopfändung erfährt der AG aber nichts. (Außerdem könnte sich der Arbeitnehmer sein Gehalt/Lohn auch per Barscheck auszahlen lassen.)