http://www.n-tv.de/ticker/Unte…Leben-article9698321.html
war ja gerade in den achrichten..eine Frage an die Profis hier...
Ist der geänderte Betrag bezogen auf den Ehegattenunterhalt, oder auf den KU? Also sprich, der Unterhaltspflichtige kann bei der Berechnung die 1000€ abziehen und rutscht demnach evtl. in einer andere Stufe der (unveränderten) Dssd. Tabelle?
hab ich das richtig verstanden?
Danke Euch! :thanks: