frage zu neuem Urteil

  • http://www.n-tv.de/ticker/Unte…Leben-article9698321.html


    war ja gerade in den achrichten..eine Frage an die Profis hier...


    Ist der geänderte Betrag bezogen auf den Ehegattenunterhalt, oder auf den KU? Also sprich, der Unterhaltspflichtige kann bei der Berechnung die 1000€ abziehen und rutscht demnach evtl. in einer andere Stufe der (unveränderten) Dssd. Tabelle?
    hab ich das richtig verstanden?



    Danke Euch! :thanks:

  • Ich bekomme leider deinen Link nicht auf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Im Link steht der Betrag von 950 Euro der sich auf 1000 Erhöht beim Selbstbehalt... Also geht es da um den Kindesunterhalt.... Denn beim nachehelichen Unterhalt liegt der Betrag des Selbstbehaltes jetzt schon höher...


    Man kann nicht so einfach 1000 Euor abziehen - nee das ist anders gemeint... Denn diese 1000 Euro sind der Betrag den der Unterhaltspflichtige zum Leben noch übrige haben muss nach Zahlung des Unterhalts... Die Stufen und Beträge der DDT bleiben gleich.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Also kein neues Urteil, sondern die veränderte Düsseldorfer Tabelle.


    In der Praxis ändert dies nur in bestimmten Fällen etwas. Aber es bedeutet :
    1. War der Unterhaltspflichtige bisher schon ein sog. Mangelfall (Mit dem Nettoeinkommen kann der Mindestunterhalt nach Abzug des Selbstbehaltes nicht geleistet werden, sondern nur ein Teilbetrag) , muss er jetzt ab 1.Januar 50 Euro weniger zahlen, wenn denn das Gerichtsurteil/der Titel sich auf die DüTa beruft.
    2. Wenn der Unterhaltspflichtige nach dem Mindestunterhalt bisher zwischen 950 und 1000,- Euro noch hatte, dann wird er durch den höheren Selbstbehalt zum Mangelfall, muss also weniger Unterhalt leisten.
    3. Hat er nach dem Mindestunterhalt mehr als 1000 Euronen übrig, änder sich nichts.



    Eigentlich scheint die DüTa 2013 für die meisten so gut wie so gut wie keine Änderung zu bringen. Bedeutet aber gleichzeitig, dass AE durch Inflation etc. weniger in der Tasche haben bzw. fürs Kind vom Unterhalt kaufen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Im Link steht der Betrag von 950 Euro der sich auf 1000 Erhöht beim Selbstbehalt... Also geht es da um den Kindesunterhalt.... Denn beim nachehelichen Unterhalt liegt der Betrag des Selbstbehaltes jetzt schon höher...

    da der KU Priorität vor EU/TU hat, ist´s egal.
    Bleibt nach dem KU aber noch was übrig, und EU ist zu bezahlen, dann bleiben aber 1050 Teuronen Sebstbehalt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Für Elternteile die Kinder haben ists egal richtig... es soll aber auch Paare geben die druchaus auch ohne unterhaltspflichtige Kinder Ehegattenunterhalt Beziehen / zahlen müssen...

  • Hi,

    es soll aber auch Paare geben die druchaus auch ohne unterhaltspflichtige Kinder Ehegattenunterhalt Beziehen / zahlen müssen...

    dann liegt der Selbstbehalt auch auf 1050.
    Und logisch gibt´s die, solange manche das mitmachen, wenn der Partner zuHause bleibt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    dann liegt der Selbstbehalt auch auf 1050.
    l


    Eben - da liegt er bei 1050 und nicht bei 1000.... hat also keine Relevanz für solche Paare das Urteil. Es geht da nur um den KU.

  • hat also keine Relevanz für solche Paare das Urteil.


    Die DD-Tabelle ist kein Urteil. Auch die neuen Beträge sind kein Urteil.


    Die DD-Tabelle ist eine Richtlinie und nicht mehr.
    Es kann durchaus davon abgewichen werden.