hat jemand Erfahrungen mit der Unterhaltszahlung, wenn KV Privatinsolvenz angemeldet hat?

  • hat jemand erfahrungen mit der unterhaltszahlung, wenn KV privatinsolvenz angemeldet hat?


    unser KV hat PrivInso angemeldet, weiter ist er im moment arbeitssuchend.


    da er unter dem selbstbehalt ist, bekommen die kids keinen unterhalt. unterhaltsvorschuß geht nicht, da sie 14 und 16 sind.



    nun haben wir eine forderungsklage eingereicht, dh. die mädels und ich vertrete sie. lt. anwalt eine langwierige sache. positiv dabei, unterhaltsschulden verjähren nicht...
    weiter bestehen noch forderungen aus den vergangenen jahren ...



    und meine hoffnung, wenn kv hierher zu seiner "neuen perle" zieht, dass sie postiv auf ihn einwirkt und ihn zur arbeit "zwingt" und ihn nicht durchfüttern wird - somit wäre er ja wieder zahlungsfähig ...



    hat hier jemand dazu erfahrungen?
    :thanks:

  • Ich kennen einen Fall da arbeiten Beistandschaft und Insolvenzberater gut zusammen und es gibt (mittlerweile) den laufenden
    Unterhalt, weil der KV höhere Pfändungsgrenzen im Verfahren hat und es zumindest für die laufenden Verpflichtungen reicht.
    Allerdings werden die Kinder die Unterhaltsschulden wahrscheinlich fast nie sehen, weil es nicht zum Schuldenabtrag reicht =
    0 Plan.

  • Soweit ich weiß, fallen Unterhaltsschulden sehr wohl in die Insolvenzmasse und
    lösen sich dann in Luft auf. Es geht dabei natürlich um die Schulden vor der PI, was
    nach Eröffnung kommt bleibt als Schuld bestehen.


    Lg
    Mami2511

  • Aus der Broschüre „Restschuldbefreiung – ein neue Chance für redliche Schuldner“ des Bundesministeriums der Justiz


    Bei Unterhaltspflichten gilt, dass Sie die laufenden Zahlungen aufbringen müssen. Die Unterhaltsrückstände werden mit der Restschuldbefreiung nach sechs Jahren erlassen, außer wenn Sie Ihre Unterhaltspflichten damals vorsätzlich verletzt hatten und die Unterhaltsforderungen mit diesem Hinweis angemeldet worden sind.



    Wer kümmert sich um die Unterhaltsschulden - ein Anwalt, die Beistandschaft ?

  • unser anwalt kümmert sich wieder, denn für die letzten 11 monate gab es ein gerichtsurteil - lohnpfändung des laufenden unterhaltes und einer bestimmten summe zum abtragen der unterhaltsschulden.


    nun ist ja keine lohnpfändung mehr möglich, da er arbeitssuchend ist ...

  • Novalee


    das ist ein irrglaube - nur die seit eröffnung anlaufenden schulden...


    allerdings hat er dadurch auch eine erweiterte erwerbsobliegenheit


    Das war hier aber anders. Der KV des Sohnes meiner besten Freundin hat Insolvenz angemeldet. Ihm wurde gesagt, dass Unterhaltsschulden, sowie Forderungen die aus "strafrechtlichen Sachen" nicht insolvenzfähig sind und die Forderungen bestehen bleiben z.B. (Unterhalt, Strafzettel, usw..). Er ist seit 3 Jahren in der Privatinsolvenz und wird trotzdem alle halbe Jahr von der Beistandschaft aufgefordert seine bisher angelaufenen Unterhaltschulden zu begleichen, die noch immer in voller Höhe vorhanden sind. :frag


    edit: Ein Unterhaltspflichtiger Elternteil hat ja auch eine höhere Pfändungsgrenze, daher glaube ich schon das das mit der Insolvenz irgendwie seine Richtigkeit hat?! :hae:

  • Er ist seit 3 Jahren in der Privatinsolvenz und wird trotzdem alle halbe Jahr von der Beistandschaft aufgefordert seine bisher angelaufenen Unterhaltschulden zu begleichen, die noch immer in voller Höhe vorhanden sind


    Natürlich sind die noch vorhanden. Die Restschuldbefreiung steht erst nach Ende der sog. Wohlverhaltenszeit (also nach Ende des Verfahrens nach 6 Jahren) zur Debatte und zur Entscheidung an.

  • Unterhaltsschulden bis Zum Datum der Inso Eröffnung müssen zur Tabelle gemeldet werden!


    Werden sie nicht gemeldet hast du Pech denn auch Unterhaltsschulden verfallen bzw. werden von der Restschuldbefreiung erfasst.


    Schulden die VOR der Inso Eröffnung entstanden sind DARF der vAter momentan gar nicht bezahlen weil er damit eine Gläubigerbevorzugung begehen würde was ihm zum versagen der RSB bringen könnte.


    Die Schulden sind zwar nach wie vor Vorhanden können jedoch nicht eingetrieben werden.
    Was anderes ist es mit NEU entstandenen Unterhaltsschulden. Diese könnten sogar gepfändet werden sofern genügend Einkommen vorhanden ist.


    Mit Erteilung der RSB verfallen auch die Unterhaltsschulden VOR Insoeröffnung.
    Neue bleiben bestehen.
    Wird die RSB versagt können auch die alten Unterhaltsschulden wieder beigetrieben werden.

  • Soweit ich weiß sind laufende Unterhaltsforderungen unabhängig von der Insolvenz und müssen unabhängig vom Insolvenzverfahren eingefordert werden. Bei alten Unterhaltsschulden bin ich mir nicht sicher. Unser KV ist in der Privatinsolvenz und bezahlt den laufenden Unterhalt und auch bestehende Restschulden beim Jugenamt. Allerdings geht er auch arbeiten.


  • Die Erfahrung sagt: Der Rückstand ist meist weg. Beim Laufenden hat man etwas bessere Chancen, da mangelndes Wohlverhalten die Privatinsolvenz zum Platzen bringt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vieleicht irre ich mich auch aber ist es nicht so geregelt das man in einer Privatinsolvenz keine neuen schulden machen darf da ansonsten die insolvens dahin ist?
    Also muss eine regelmässige Zahlung des Unterhaltes doch gegeben sein um überhaupt die zulässigkeit der Insolvenz zu bekommen!?
    Eine nicht zahlung des unterhaltes müsste doch eigentlich dafür sorgen das die Insolvenz scheitert?
    Das sind die Infos die ich vom JA habe da der KV von meinem Sohn auch schon mal mitteillte das er beabsichtige in die P.Insolvenz zu gehen was aber bisher nicht geschehen ist.
    Was die rückstände angeht bin ich auch so weit informiert das sie mit in die insolvenz fließen.

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    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  • Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube das Neuschulden eine bestehende Insolvenz zum platzen bringt.


    Neuschulden sind halt neue schulden und können NACH der Insolvenz vollstreckt werden.


    Was man machen kann wenn laufender Unterhalt während der Inso nicht bezahlt wird ist, den Unterhalt pfänden zu lassen.


    Denn der Unterhaltsschuldner hat einen höheren Freibetrag bei der Insolvenz um eben den Unterhalt zu bezahlen.
    Das lässt man aber am besten über einen Anwalt laufen.


    Einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung können nur Gläubiger stellen.
    Ist man aufgrund Unterhaltsschulden auch Gläubiger kann man ihn natürlich stellen diesen Antrag, ob er aber durch geht ist
    die andere Frage.