Mein Anwalt und die Gerichtskostenhilfe ...lächerlich. Was würdet ihr tun?

  • Hallo,
    meine Anwalt hat Anfang des Jahres (ja richtig gelesen) die Gerichtskostenhilfe für mich beantragt - dachte ich. Dann ziwschendurch 500 € Vorschuss abkassiert und dann hat sich lange Zeit nichts getan. Auf die telefonische Nachfrage was mit der Gerichtskostenhilfe ist, meinte er da ich wohl eher zu viel verdiene, würde ich keine bekommen ....?????????
    Also ich hoffe zumindest auf Ratenzahlung, weil so viel Geld habe ich dann auch wieder nicht.
    Ich habe mit selbst mit Amtsgericht in Verbindung gesetzt und habe einige Unterlagen eingereicht und meine finanzielle Situation dargestellt.
    Dann kam vor paar Wochen ein Anruf vom Anwalt was denn mit der Scheidung wäre ...Ich sagte dass er doch das mit der Gerichtskostenhilfe regeln sollte ...ok wollt er nachholen.
    Und ich höre nichts! Sollte ich bei ihm nachfragen oder kann ich das direkt mit dem Amt regeln. Ich habe keine Lust mehr.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Und ich höre nichts! Sollte ich bei ihm nachfragen oder kann ich das direkt mit dem Amt regeln. Ich habe keine Lust mehr.


    Bei meiner Ex hat es der Anwalt von vornherein beantragt...da zu dem Zeitpunkt ALGII,
    ich war selber beim Gericht
    Für die Prozeßkostenbeihilfe sind die Einnahmen entscheidend von dem Tag an an wo du es einreichst!

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

    Einmal editiert, zuletzt von thomas_sh_1966 ()

  • Hi Zelda74,


    hast Du einen Beleg über 500€ Vorschuss? Falls nicht: der Typ hat Dich über den Tisch gezogen und Du solltest zu außer-gerichtlichen Maßnahmen greifen: z.B. so lange mit großem Plakat vor seinem Haus parken, bis er Dir die Kohle zurück gibt, etc. :nanana


    Falls Du einen Beleg hast, dann schreib ihn mit Einschreiben mit Rückschein an und setzt eine Frist bis Ende des Monats, die das Geld zurück zu geben, bis Du einen anderen Anwalt einschaltest. Mach ihm in diesem Brief klar, dass Du in dem Rahmen sämtliche Kosten, die Dir durch seine verzögerte Bearbeitung entstanden sind, in voller Höhe vom ihm einklagen wirst. :nudelholz


    Such Dir auf jeden Fall einen anderen Anwalt und informier die Anwaltskammer, damit die vor dem Typ gewarnt sind. :nawarte:


    Ach ja: gib uns bitte bitte einen Tip, auf welche Kanzlei wir NICHT mehr rein fallen sollen! :anbet


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Er hat mit in einem Brief um den Vorschuss gebeten, Beleg habe ich nie bekommen, hätte nur die Banküberweisung vorzeigen können.
    Ich werde morgen da anrufen und fragen was los ist. Ich fühle mich echt ver...t.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Dein Anwalt kann keine Verfahrenskostenhilfe für dich beantragen. Er kann nur - das machen Anwälte gern - das von dir unterschriebene Formblatt mit allen deinen Angaben weiterleiten. Hast du nix unterschrieben und keine Belege geliefert, hat er auch nix beantragt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er hat mit in einem Brief um den Vorschuss gebeten, Beleg habe ich nie bekommen, hätte nur die Banküberweisung vorzeigen können.


    Das ist doch ein Beweis, die Überweisung und die Bitte um Vorschuss. Wenn er nichts gemacht hat, dann muss er "schlussabrechnen" und dir den Vorschuss zurückzahlen.

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • Heute habe ich da angerufen und was für ein Zufall, sie haben gestern ein Schreiben an mich geschickt.
    Das habe ich heute bekommen. Es war eine Anforderung vom Amtsgericht einige Unterlagen nachzureichen (datiert 11.06.12), Eingangsstempel des Anwalts war 19.11.12, komisch.
    Es ist sonderbar, dass ich schon die meisten Unterlagen eingereicht habe :hae: Na gut, sie bekommen es noch einmal.
    Ich denke ich sollte es direkt an das Amtgericht schicken.


    Noch eine Frage, bei mir steht eine notwendige Zahnbhanlung an die nicht billig ist. Dafür muss ich auch einen Kredit aufnehmen, soll ich das irgendwie auch hinschicken (Behandlungsplan mit Kostenaufstellung). Hat das auch eine Auswirkung?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Noch eine Frage, bei mir steht eine notwendige Zahnbhanlung an die nicht billig ist. Dafür muss ich auch einen Kredit aufnehmen, soll ich das irgendwie auch hinschicken (Behandlungsplan mit Kostenaufstellung). Hat das auch eine Auswirkung?


    Hi Zelda,


    bei Dir kommt es ja derzeit echt knüppeldick! Ja, Du kannst die Behandlungs-Kosten da voll mit angeben, wenn sie medizinisch notwendig ist. Dafür musst Du zu dem Kosten-Voranschlag ggf. auch das Attest des Zahnarztes mit vorlegen. :daumen


    Allerdings bin ich skeptisch, denn wenn die Behandlung wirklich notwendig ist, dann würde doch die Kasse sie bezahlen? Lass Dich mal von Deiner Krankenkasse beraten, wie Du diese Behandlung günstiger bekommen kannst. Denn es macht eigentlich keinen Sinn, dass Dein Zahnarzt sich von Deinem Geld das gönnt, was Du Dir und Deinem Kind wegsparen musst! :nanana
    Mach dafür ggf. einen eigenen Thread auf, evtl. gibt's noch mehr gute Tips! :winken:


    LG


    Flo

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  • Ich muss die 1700 Euro bezahlen - Kassenzuschlag abgezogen. Es geht um eine Brücke, ich will keine Lücken im Gebiss haben. Ich habe mir die Kosten von zwei Zahnärzten ausrechnen lassen, sie waren fast gleich...es ist keine Sonderanfertigung bzw hängt es mit meinem Kiefer zusammen dass es nicht so einfach ist.

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