Feststellung 30% GdB bei ADHS zu wenig???

  • Habe für meine Tochter einen GdB beantragt und nun den Feststellungsbescheid erhalten.


    Entscheidung: 30% ohne Merkzeichen
    als Funktionsbeeinträchtigung wurde "Entwicklungsstörung" berücksichtigt


    Meine Maus wird in 2 Wochen 9 Jahre alt und hat mom. folgende Beeinträchtigungen:


    ADHS
    Wahrnehmungsverarbeitungsstötungen
    Probleme in der Fein- und Graphomotorik
    abnormes EEG
    Enuresis nocturna
    evtl. liegt auch eine Rechenschwäche vor, Termin zur Diagnose steht schon


    Dadurch hat sie massive schulische Probleme (hat die erste Klasse bereits wiederhohlt), starke Konzentrationsprobleme, verweigert sich in der Schule, IQ liegt bei 85, ist impulsiv, hat ein geringes Selbstbewusstsein, kann keine Regeln einhalten, ist schnell ablenkbar und sehr unselbstständig, d.h. tägliche Aufgaben wir das umziehen, Hygiene, Hausaufgaben, Zimmer aufräumen ect. geht ohne Hilfe/ Unterstützung überhaupt nicht, ich muss sie permanent im Auge behalten, auch nässt sie immer mal wieder ein, möchte also nicht behaupten, dass die Enuresis nocturna verschwunden ist. Nachteilsausgleich in der Schule wurde beantragt.


    Ich empfinde die 30% als zu niedrig und auch das kein Merkzeichen vergeben wurde, versteh ich nicht, denn bei ihr ist eine permanente Alltasbegleitung notwendig.


    Nun möchte ich gern einen Widerspruch schreiben, weis aber nicht, wie es begründen soll, was wichtig ist.


    Könnt ihr mir bitte helfen, denn das Gebiet ist absolutes Neuland für mich.


    Vielen Dank schon mal. LG Trixi

  • Hm--- ich weiß nicht ... Die Begründung würd ich zusammen mit nem Artz machen der den Antrag auch so unterstützt hat....Die / der müsste auch einschätzen können ob der GdB so ok ist...


    Bekannter von mir hat kaputte Nieren und einen Zustand nach Schlaganfall - und hat deutlich weniger % bekommen...... Nach 2 Einsprüchen - eigentlich hätte er gar keine % bekommen sollen..

  • Pragmatischer Rat: Nimm die 30%. setze dich mit deinem Arzt zusammen, bereite dich gut darauf vor und stelle in absehbarer Zeit einen "Verschlimmerungsantrag" (oder heißt der Verschlechterungsantrag?, grübel). Das ist in der Sache oft einfacher als jetzt Widerspruch einzulegen.


    Fakt ist: Man muss sich auf so eine Verwaltungssache gut vorbereiten und schlau lesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi Trixi,


    größtenteils maßgebend für die Festlegung des GdB sind die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit".
    Hier wird auf Basis der differenzierten Diagnose der GdB festgelegt. Schau mal dort rein.


    Es ist eine übliche Vorgehensweise, dass der GdB oftmals zu niedrig angesetzt wird. Erste Widersprüche werden in der Regel ebenso abgelehnt.
    Es bleibt nichts anderes, als das Land zu verklagen (zumindest hier in NRW).
    Mein Sohn wurde mit LKGS geboren und bekam anfangs einen GdB von 80. Ich bin letztendlich soweit gegangen, dass ich gegen das Land NRW geklagt habe.



    Die Frage wird sein, was ist ein angemessener GdB und was willst du mit einer Erhöhung bewirken? Soweit ich informiert bin, ist ein GdB ab 50 steuerlich interessant.


    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man grundsätzlich für eine "gerechte" Einstufung des GdB kämpfen sollte.


    Sprich mit dem Arzt darüber. Er sollte dir helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von PeLuSo ()

  • Hi Trixi,


    größtenteils maßgebend für die Festlegung des GdB sind die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit".
    Hier wird auf Basis der differenzierten Diagnose der GdB festgelegt. Schau mal dort rein.


    Es ist eine übliche Vorgehensweise, dass der GdB oftmals zu niedrig angesetzt wird. Erste Widersprüche werden in der Regel ebenso abgelehnt.
    Es bleibt nichts anderes, als das Land zu verklagen (zumindest hier in NRW).
    Mein Sohn wurde mit LKGS geboren und bekam anfangs einen GdB von 80. Ich bin letztendlich soweit gegangen, dass ich gegen das Land NRW geklagt habe.



    Die Frage wird sein, was ist ein angemessener GdB und was willst du mit einer Erhöhung bewirken? Soweit ich informiert bin, ist ein GdB ab 50 steuerlich interessant.


    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man grundsätzlich für eine "gerechte" Einstufung des GdB kämpfen sollte.

  • Finds schwierig zu beurteilen...
    Sohne hat 60% Merkmal H mit ADHS,
    Tochter 50% ohne Merkmal. Ich also in Widerspruch. Widerspruch abgelehnt mit der Begründung "Merkmal H gibts erst ab Pflegestufe 2". Stimmte aber ja nicht, Sohn hat auch Pflegesstufe 1 und Merkmal H.
    Also klagen gegangen. Gericht hat dann ein Gutachten in Auftrag gegeben und trotz festgestellter Pflegestufe 1 bei Tochter UND besonderem Betreuungsbedarf (also was so landläufig als Pflegestufe 0 bezeichnet wird), hat die Gutachterin gemeint, ein GdB von 30% wäre ausreichend bei der ADHS von Töchterchen. Also Klage zurückgewiesen.


    Warum das bei Sohn und Tochter so unterschiedlich gesehen wurde, ist mir bis heute ein Rätsel... Aber wie das Sprichwort so schön sagt: Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.


    Ich werd daher gegen das Urteil nicht weiter angehen, obwohl es ggf. Leute gibt, die das anders sehen könnten...

  • Hallo,
    also mein Sohn hat auch nur 30 % bekommen.
    Diagnose Hirntumor.
    Tumor wahrscheinlich komplett entfernt, aber diverse andere Probleme. Nix direkt auffälliges - daher sehr schwer!( Konzentrationsstörungen; Merkfähigkeit, Trauma ...)
    Habe nach dem Bescheid Widerspruch eingelegt mit der Begründung, daß noch Untersuchungen ausstehen und die diversen Probleme aufgezählt.
    Weis nicht ob es was bringt. Habe noch nicht mal Antwort bekommen!
    Wir können mit den 30 % nicht wirklich was anfangen!
    Waren aber jetzt nochmal bei ner Spezialistin in Heidelberg und hoffen, daß wir doch noch die 50 % erreichen.
    Würde für Ihn (jetzt fast 15) in Zukunft einiges Leichter machen. Gerade was Schule, Ausbildung usw. betrifft!
    Also ich würde einfach einen Widerspruch schreiben. Begründung kannste angeben, daß die nachgereicht wird, sobald die Ärzte sie fertig hätten. Du musst unbedingt die Frist einhalten.
    Auch soll der VDK helfen können. Nur da musst Du und Dein Kind Mitglied sein. Kostet monatlich einen Beitrag.
    Wir sind noch nicht drin, mal sehen vielleicht gehen wir aber auch diesen Weg!
    lg duechesse :strahlen

  • Moin,
    ich denke man muß mal erwähnen, das es defnitiv unterschiedle gibt zwischen Krankheit,Beeinträchtigung und Behinderung.Das alle 3 nicht über ein kamm geschert werden darf,sprich, nicht vergleichen bitte.Die Behörden machen dies ja auch nicht!
    Allso..Ruhig Blut bitte!
    ADHS ist eine "beeinträchtigung",und wird rechtlich nicht als "behinderung" angesehen(da kann man sich persönlich gerne die Köpfe aneinander hauen, es ist nun mal so!)
    Punktum ist auch, das es eine möglichkeit "besteht" das durch die Pupertät diese "beeinträchtigun" wieder Rückgänig gemacht wird,oder sich begradigt!(ist nicht meien Persönliche Meinung, kommt aber anscheinend vor !)
    Deswegen ist es im allgemeinen Schwer,ein SBA für Adhs zu bekommen......und wen dann nicht mit zusatzbuchstabe,oder zeitlich sehr begrentzt usw...viel Blablabla
    Um die sache "anerkannt" zu bekommen, braucht man mind.50%..und ich rede nicht von zusatzbuchstabe!Nur,um die "beeinträchtigung anzuerkennen",Vorteile hat man erst mit Buchstaben und leider ein prozentsatzt der so hoch ist wie nur möglich(leider oft erst ab 60-100%)
    Du kannst EINSPRUCH leisten,und am besten eine genauere erklärung der Tagessituation(haargenau am besten)zum Einspruch anheften.Die ganzen Medizinische Gutachten udn das viele blablabla,wird super schnell zur Seite gelegt und nicht ernst genommen!
    Aberw en du mit DEIN TAGESABLAUFT vom kind kommst ist das was ganz anderes.


    ich weiß wovon ich rede ich habe ein Asperger autisten und ich hatte auch ein Doofie beim Versorgungsamt sitzen.Der wollte gerade mein Sohn die 50% ohne Zusatzbuchstabe geben,wobei mein sohn eine Behinderung hat.Ich habe einspruch geleistet, mit tagesablauf und drohung rechtliche Schritte zu gehen,und tada, habe ein "h" bekommen...50% behinderunanerkennung und H,Steuerliche Vorteile, Freiesfahren im umkreis von 50km,auch Taxiservice zur therapie.
    In mein fall ist es auch so, das ich recht hart an alles ran gegangen bin und meine Ziele vor Augen hatte,das recht für mein sohn in allen bereichen zu bekommen(wildsaufeckt nenne ich das heute)ich hatte damals nicht die Scheu mein Anwalt zu nutzen.Tat ich auch gegen das jugendamt weil sie sich weigerten ein ihelfer zu zahlen,weil es damals nötig war.Per eilverfahren,und Geldbusse an das Jugendamt wegen nicht erschein zum Gerichtstermin habe ich gewonnen!Und so ging es bei vielen weiter,die Kk,die weigerte sich das autismuszentrum zu zahlen.....usw.harter Weg.....habe gewonnen....aber ich glaube heute würde ich manches nicht mehr tun, nicht weil es schlecht ist,sondernw eil es auch sein persönlichen preis hat.Es geht an die substanz

  • Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.


    Ich kenne auch einige, die mit ADHS eine SBA haben, mit Merkmal H. Ich möchte einfach alles mögliche nutzen, um es meiner Tochter, gerade später wenn es ums Berufliche geht, leichter zu machen.


    Das es sich in der Pubertät verwächst, dass hoffe auch so sehr, denn ich wünsche mir nichts mehr, als ein gesundes Kind, dass seine Fähigkeiten voll nutzen kann. Die Realität sieht momentan leider anders aus, sie hat ein starke Form der ADHS, ist sehr therapieresistent und kommt derzeit nicht von der Stelle. Sie hat die erste Klasse bereits wiederhohlt, jetzt in der Zweiten bereits am Anfang wieder starke Probeleme, kommt mit dem Lernstoff kaum hinterher. Ich habe einen Nachteilsausgleich beantragt, damit sie es leichter hat, aber mit einem gewissen GdB gibt es sicher noch mehr Fördermöglichkeiten für meine Maus. Will da morgen mal in der Schule nachfragen.


    Ich habe nun erstmal einen pauschalen Widerspruch eingelegt und das Gutachten angefordert. Am Dienstag nächste Woche habe ich einen Termin im SPZ und werde den Bescheid dann einfach mal mitnehmen. Das mit dem Tagesablauf ist eine gute Idee, dass werde ich in jedem Fall machen. Wenn der WS abgelehnt wird, werde ich wohl den Rat von Volleybap annehmen und einen Verschlimmerungsantrag später stellen.


    Ich habe ansich NOCH nicht viel Ahnung auf diesem Gebiet, die ganzen Verfahren sind mir völlig fremd. Gibt es eine Möglichkeit, irgendwo eine persönliche Beratung zu bekommen? Daher auch mal noch eine Frage: Was kann meine Tochter mit den 30% überhaupt anfangen bzw. was können wir damit für sie nutzen? Muss ich es in der Schule angeben, kann die Schule damit zusätzlichen Förderbedarf zur Verfügung stellen?


    Eure Unterstützung ist echt Klasse.

  • In wieweit 30% "hilfreich" sind (erhöhter finanzierter Förderbedarf), könntest du googlen.
    Auf jeden Fall bekommst du einen steuerlichen Freibetrag, sofern du Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hast.


    Der GdB gilt jedoch nicht ein Leben lang. In der Regel wird er bei Erstvergabe für 3 bis 5 Jahre festgesetzt. Anschließend erfolgt eine Neubewertung, wieder zeitlich befristet, da es in bestimmten Fällen durch Behandlungen und Therapien ja eine Verbesserung geben sollte.
    Daher solltest du jetzt noch nicht auf "später" spekulieren.


    Fakt ist, wenn du den GdB einer Schwerbehinderderung gleichsetzen kannst/lässt, dann besteht zumindest Kündigungsschutzrecht.

  • Gibt es eine Möglichkeit, irgendwo eine persönliche Beratung zu bekommen?


    Ja, gibt es- grds. zuständig ist das Integrationsamt-
    da wirst Du viele Fragen loswerden können....


    Es ist wirklich schwierig, mit dem GdB-
    Ich persönlich z.B. habe eine offene LKG ,und hatte mal 100 Prozent mit einem H-
    das wurde ersatzlos gestrichen, seit ich einen Schulabschluss habe-
    Sohni hat 80 Prozent, und irgendwie frag ich mich, wie er da ran gekommen ist :crazy
    Das ganze System ist halt ein wenig tricky- als Hauptproblem sehe ich, dass verschiedene Einschränkungen nicht (!) aufaddiert werden... so kann es sein, dass man mit einer relativ geringen Einschränkung einen relativ hohen GdB bekommt... hat man dagegen (wie in Eurem Fall) diverse Einschränkungen, die insgesamt sehr stark einschränken, zählt jedoch nur die einzelne Einschränkung, die am gravierensten ist (boah, :ohnmacht: was für ein Wortgebilde.... sorry)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Dann wollen wir mal hoffnung geben das es sich verwächst. Bei mein ADSler ist es leider kurz vor ende der pupertät erst richtig schlimm geworden.Nach 10 jährigen stillstand ist er heute gerade wieder in eine Diagnosse auffrischung um zu sehen wie schlimm es geworden ist,den es hat sich verschlimmert, ennorm.


    Ein SBA kommt nicht in Frage, Er will sowas nicht.Er sagt, er bräuchte nicht so ein Wisch den ihn daran erinnert wie anders er ist.Nun, viele Vorteile gibt es sowieso nicht damit