Habe für meine Tochter einen GdB beantragt und nun den Feststellungsbescheid erhalten.
Entscheidung: 30% ohne Merkzeichen
als Funktionsbeeinträchtigung wurde "Entwicklungsstörung" berücksichtigt
Meine Maus wird in 2 Wochen 9 Jahre alt und hat mom. folgende Beeinträchtigungen:
ADHS
Wahrnehmungsverarbeitungsstötungen
Probleme in der Fein- und Graphomotorik
abnormes EEG
Enuresis nocturna
evtl. liegt auch eine Rechenschwäche vor, Termin zur Diagnose steht schon
Dadurch hat sie massive schulische Probleme (hat die erste Klasse bereits wiederhohlt), starke Konzentrationsprobleme, verweigert sich in der Schule, IQ liegt bei 85, ist impulsiv, hat ein geringes Selbstbewusstsein, kann keine Regeln einhalten, ist schnell ablenkbar und sehr unselbstständig, d.h. tägliche Aufgaben wir das umziehen, Hygiene, Hausaufgaben, Zimmer aufräumen ect. geht ohne Hilfe/ Unterstützung überhaupt nicht, ich muss sie permanent im Auge behalten, auch nässt sie immer mal wieder ein, möchte also nicht behaupten, dass die Enuresis nocturna verschwunden ist. Nachteilsausgleich in der Schule wurde beantragt.
Ich empfinde die 30% als zu niedrig und auch das kein Merkzeichen vergeben wurde, versteh ich nicht, denn bei ihr ist eine permanente Alltasbegleitung notwendig.
Nun möchte ich gern einen Widerspruch schreiben, weis aber nicht, wie es begründen soll, was wichtig ist.
Könnt ihr mir bitte helfen, denn das Gebiet ist absolutes Neuland für mich.
Vielen Dank schon mal. LG Trixi