Hallo
ich habe jetzt schon ewig im Internet gesucht aber irgendwie nirgends eine Antwort auf meine Fragen gefunden :flenn
Kurz zur Vorgeschichte:
Mein Ex hat mich vor vier Jahren dazu gezwungen mein Baby abzutreiben. Warum wieso weshalb möchte ich jetzt nicht sagen.
Letztes Jahr wurde ich wieder schwanger, diesmal gewollt. Auch da wollte er erst das Kind nicht haben, nicht sehen, nix.
Ich dachte mir das legt sich wieder, wir blieben trotzdem zusammen und als der Kleine geboren war, hat er nur geschwärmt von ihm. Schnell war er mit dem Kleinen überfordert, er hat sich nie etwas zeigen lassen von mir, hat immer nur gejammert dass nix funktioniert und irgendwann hat er sich für den Kleinen nicht mehr interessiert also bin ich ausgezogen.
Den Kleinen hat er aber trotzdem gesehen, wir sind spazieren gegangen oder er hat ihn mal abgeholt.
Recht schnell hab ich dann gemerkt dass mein Sohn immer total komisch war als er wieder bei mir war, also hab ich ihn nicht mehr weggegeben.
Das war dem Kindsvater wohl nicht Recht obwohl ich ihm genau erklärt hatte warum. Also hat er beim Jugendamt angerufen und dort behauptet der Kleine würde in miserablen Verhältnisses aufwachsen. Die Frau vom Jugendamt kam bei mir vorbei und hat gesehen dass das nicht stimmt. HAt bescheuerte fragen gestellt ob ich stille und wie viel ich rauche, wobei ich mich da immer noch frage was die das angeht :radab
Ne Woche später war ich mit KV spazieren und er hat meinem Kleinen ein Wattestäbchen in den Mund gesteckt. Als ich fragte was er da macht, meinte er er macht nen Vaterschaftstest :wuetend Ob mir das Recht ist hat er nicht gefragt, und auch die Vaterschaft hatte er lange vorher schon anerkannt.
Wieder ne Woche später kam ein Brief vom Jugendamt wegen einem Termin bezüglich Umgangsregelung.
KEine Ahnung was er damit bezweckt, wahrscheinlich dass er den Kleinen das ganze Wochenende haben darf oder so. ICh dachte eigentlich die Regelung, dass wir uns zweimal die Woche treffen wäre ok für ihn. Er sagte auch es ist ok. Aber dem war wohl nicht so.
Ach ja, mein Sohn ist 6 Monate alt und ich habe alleiniges Sorgerecht
So zu meinen Fragen:
1. Kann man von mir verlangen, dass ich ein 6 Monate altes Baby über Nacht abgebe? (ich stille nicht)
2. Wie oft und wie lang sollte er ihn sehen?
3. Muss ich zustimmen, dass er ihn ohne mein Beisein sehen kann?
4. Kann von mir verlangt werden dass der KV JEDEN Sonntag seinen Sohn sehen darf? Ich möchte eigentlich nicht jeden Sonntag opfern müssen, denn ich kann ja so nie etwas an diesem Tag machen mit meinem Sohn.
5. Bin ich verpflichtet den KV über Arzttermine und U-Untersuchungen zu informieren?
6. Welche Rechte haben die Eltern meines EX? Sie wohnen etwa 20km von mir und ich kann diese Leute nicht ausstehen, möchte also auch nicht zum Cafe trinken vorbei kommen, nur dass sie ihren Enkel sehen können. Vor allem hat der Kleine keinerlei Bezug zu diesen Menschen
Oh je jetzt ist es ewig lang geworden :rotwerd sorry
lg mel