400.-€ Job bei Bedarfsgemeinschaft??

  • Hallo liebes Forum,


    Kurze Infos zu meiner Frage:
    LG arbeitslos, ich voll berufstätig, meine Tochter in der Ausbildung. Wir sind eine 'Bedarfsgemeinschaft'. Einkommen von mir und Tochter wird voll mit angerechnet. Da ich nun Unterhaltspflichtig geworden bin für meinen Sohn, erhalten wir vom JC monatlich 446.-€.
    Ich habe nun die Möglichkeit bekommen zusätzlich einen super Job auf 400.-€ Basis zu ergattern, der mich super reizt und voll mein Ding ist. Wie sieht es nun mit dem JC aus?? Ziehen die mir dann etwas von den 446.-€ ab??
    Mich nervt das mit dem JC sowieso sehr und ich möchte diesen Nebenjob wirklich gerne annehmen, nur ich sehe es nicht ein, das die mir alles wieder weg nehmen... Was muß ich beachten und wer hat Erfahrung damit?? Möchte weder den Staat bescheissen, noch wieder die 'Dumme' sein. Vermutlich werde ich kaum auf 400.-€ kommen im Monat... Eher auf 260-300.-€


    GLG von
    doro

  • Also bei mir ist es so bei ALG II: Ich habe einen Nebenjob, 100,00 Euro werden nicht angerechnet, alles was darüber liegt wird zu 80 % angerechnet, 20 % bleiben für mich, also werden nicht angerechnet....

  • Du darfst 160 Euro behalten von dem was du bei dem 400 Euor Job verdienst... Vom Rest- Verdienst wird dir ein best. %- Satz nicht angerechnet... ich glaube das waren 20% die du noch mal behalten darfst.... Kannst du ja mal selber googeln....


    Der rest wird - natürlich -mvon dem was ihr vom Jobcenter dazubekommt abgezogen..

  • @Lotus 1977. Ich bin ja kein ALG II Bezieher...


    Ich weiss, deshalb habe ich ja geschrieben, wie es bei mir ist... ich hatte im Hinterkopf dass die Aufstockung nach den Richtlinien des ALG II bearbeitet wird, wobei ich mich darin auch irren kann ;-)

  • Wie soll man da noch auf nen grünen Zweig kommen??? :flenn Ich kann machen was ich will...

  • Das sieht schlimmer aus als es ist, Dorothea. Du musst ja, bevor hier über Freibeträge geredet wird, erstmal sehen, dass du vom JC auch die Fahrtkosten erstattet bekommst. Macht zu den 160 € nochmal 20 ct./KM einfacher Fahrtweg pro Arbeitstag + wenn du ein Auto hast die Haftpflichtversicherung, die dir nicht als Einkommen angerechnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von StefanRM ()

  • Wenn du den Job machen willst -denk daran das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden , sonst bist du nicth versichert..Auch nicht auf den Wegen...Und das kann böse Folgen haben..

  • Wenn du den Job machen willst -denk daran das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden , sonst bist du nicth versichert..Auch nicht auf den Wegen...Und das kann böse Folgen haben..


    Böse Folgen ja. Aber nur für den Arbeitgeber. Sonst würde sich ja die Hälfte der 400,--€ Kräfte Deutschlands, die diesen Job als zweitjob ausüben, ordnungswidrig verhalten. Sowohl der erste als auch der zweite Arbeitgeber müssen über die jeweils andere Beschäftigung bescheid wissen. Und dann müssen sie sich absprechen. Tun sie dies nicht: deren Problem.


    Siehe hier:
    § 22 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
    1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer
    über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
    2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig
    gewährt,
    3. entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 Abs. 2 die Verkürzung der
    Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
    4. einer Rechtsverordnung nach § 8 Satz 1, § 13 Abs. 1 oder 2 oder § 24 zuwiderhandelt, soweit sie für einen
    bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
    5. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt,
    6. entgegen § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 einen
    Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    7. einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 zuwiderhandelt,
    8. entgegen § 16 Abs. 1 die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt,
    9. entgegen § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die
    vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder
    10. entgegen § 17 Abs. 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder
    nicht vollständig vorlegt oder nicht einsendet oder entgegen § 17 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme nicht
    gestattet.


    Quelle: Arbeitszeitgesetz


    Aber der Arbeitnehmer selbst kann für sich entscheiden mehr zu arbeiten.

  • Du arbeitest Vollzeit und willst dann noch einen Nebenjob machen? Und dein Lebensgefährte sitzt zuhause rum und arbeitet nicht?
    Ich würde eher ihm mal in den Hintern tretten, das er arbeiten geht und wenns nur 400€ sind.
    Wenns was mehr ist, super, dann würde dann ja auch das Aufstocken weg fallen.


    LG

  • Nein - Böse Folgen auch für den Arbeitnehmer.... Da bist du leider nicht besonders gut informiert. Ein Arbeitnehmer der sich nicht an das gesetz hält ist zb nicht über die BG versichert,,,. Und bekäme dann im Falle einen Unfalls weder Lohnfortzahlung noch andere Versicherungsleistungen - auch nicht für die Hinterbliebenen.... Wenn du es nicht glaubst - ruf bei der BG an. Ich weiß wovon ich da spreche..


    Nein - der Arbeitnehmer kann eben nicht für sich ohne Folgen entscheiden mehr zu arbeiten.. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum der deshalb aber noch lange nicht richtig ist..Nachlesen kann man mal hier


    Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten nur für Selbstständige nicht..

  • Wenn Du 260-300€ bekommst, sind es weniger als 160€, die bleiben. Siehe Beitrag von Lotus mit den 20% für alles über 100€. Also max. 140€.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • ich möchte diesen Nebenjob wirklich gerne annehmen, nur ich sehe es nicht ein, das die mir alles wieder weg nehmen...


    manchmal finde ich es wirklich ungünstig in einem sozialstaat zu wohnen.
    die 446.-€, die du monatlich vom JC bekommst, dürfen sie dir aber gerne weiter überweisen, ja? auch wenn mit einem tollen job das doppelte verdienst?

    ***********************************


    Die meisten Menschen wollen nicht glauben, dass sie alles in sich haben, das
    nötig ist, um das zu werden, was sie sich wünschen. Und so versuchen sie sich
    mit Dingen zu begnügen, die ihrer nicht würdig sind.
    Norman Vincent Peale


    Eine mächtige Flamme ensteht aus einem winzigen Funken.
    Dante Alighieri

  • Da steht aber nix davon, dass ich das nicht für mich entscheiden darf. Da steht nur, dass der Arbeitgeber mir eine Nebentätigkeit untersagen kann.


    Ich hab selbst lange Jahre zwei Jobs (insgesamt 52 Stunden die Woche) nebenher gemacht. Und ich hab einige Arbeitsunfälle mitbekommen, wo Kollegen dann halt von der BG des 400 € betriebes weiter bezahlt wurden. Also fehlinformiert bin ich da nicht, da ich auch viele volljährige Azubis hatte, die nach der Ausbildung noch nen 400€ job gemacht hatten, der von der GL gebilligt wurde.

  • Ich habe nun die Möglichkeit bekommen zusätzlich einen super Job auf 400.-€ Basis zu ergattern, der mich super reizt und voll mein Ding ist. Wie sieht es nun mit dem JC aus?? Ziehen die mir dann etwas von den 446.-€ ab??


    Machen, selbst wenn sie dir das voll abziehen (ich kenn mich da nicht aus) - klingt doch nach einer guten Lösung.

  • Da steht aber nix davon, dass ich das nicht für mich entscheiden darf. Da steht nur, dass der Arbeitgeber mir eine Nebentätigkeit untersagen kann.


    Ich hab selbst lange Jahre zwei Jobs (insgesamt 52 Stunden die Woche) nebenher gemacht. Und ich hab einige Arbeitsunfälle mitbekommen, wo Kollegen dann halt von der BG des 400 € betriebes weiter bezahlt wurden. Also fehlinformiert bin ich da nicht, da ich auch viele volljährige Azubis hatte, die nach der Ausbildung noch nen 400€ job gemacht hatten, der von der GL gebilligt wurde.


    Und was heißt es sonst, daß der AG einem das untersagen kann ? IN meinen Augen genau eben das: Man darf es nicht selbstständig entscheiden.


    Ich habe den Fall mitbekommen wo ein AG angezeigt wurde beim gewerbeaufsichtsamt weil regelmässig von den AN - immer freiwillig - bis zu 12 o 13 st gearbeitet wurde... Der AG wurde verdonnert daß zu unterlassen muss in Zukunft jede Überstunde mit grund dokumentieren - darf keine Anwesenheiten über 10 std mehr dulden - egal ob die Arbeitnehmer das wollen....und er musste die AN über die Folgen für Sie selber aufzuklären..... Und das sind die von mir genannten uA.


    Aber vielleicht ist der Ag auch nur extremst vorsichtig jetzt..und der muss das gar nicht ?


    jedenfalls frag ich mich was denn die BG des 400 Euor Jobs dann gezahlt hat ? nicht den verdienstausfall beim Hauptjob , die entsprechende Rente für Hinterbliebene nach dem Verdienst im hauptjob etc.etc.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Genau. Der Arbeitgeber hat dafür zu Sorgen. Aber das heißt nicht, dass TS nicht arbeiten darf, wenn ihr chef das erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz ist ja grade dazu da um die Chefs in ihrer Arbeitswut zu bremsen; um den schwächeren (den Arbeitnehmer) zu schützen. Wenn der sich nicht schützen lassen will...


    Der Arbeitnehmer KANN per Gesetz durchs Grundgesetz Art 12 garnicht gebremst werden.


    Nur der Stärkere (Arbeitgeber) muss halt darauf achten. Und so blöd sich das jetzt anhört: Nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter", da das Gewerbeordnungsamt hier anscheinend von einem Arbeitnehmer davon in Kenntnis gesetzt wurde, eher eine ausnahmeerscheinung als die Regel.


    Für die TS ist nur wichtig, sie darf einen Zweitjob annehmen, muss diesem aber von ihrem ersten Arbeitgeber genehmigen lassen.

  • Di BG des Nebenjobs zahlt dann aber kaum für den Hauptjob - nüssche wahr....Und Rente wg tödlichen Unfalls auf dem Weg - dann aufgrund des 400 Euor jobs ? Gut - wem das reicht ....


    Und wenn die BG bzw das Gewerbeaufsichtsamt dahinter kommt, das man regelmässig länger als 10 Std gearbeitet hat - dann kann das vom AG der das erlaubt hat regress verlangen.... Und was meinste was jetzt ein AG tut der weiß das sein AN mit einer Nebentätigkeit am Rande dieser Grenze ist... und das noch bei so nem verantwortungsvollen Job wie Krankenschwester ----? Wenn der schlau ist und Regress sowohl von der BG und von Patienten vorbeugen will - was wird er machen ?



    Übrigens : es ist nie die BG die Arbeitszeitgesetze und deren Einhaltung überwacht. ... ist immer das Gewerbeaufsichtsamt.... und die forschen uu bei Unfällen auch mal nach....

  • Di BG des Nebenjobs zahlt dann aber kaum für den Hauptjob - nüssche wahr....


    Und der Hauptarbeitgeber schaut in die Röhre, weil er die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (ersatzweise die Erstattung der U1) am Hals hat, da er ja den Nebenjob genehmigt hat.


    Und wenn die BG bzw das Gewerbeaufsichtsamt dahinter kommt, das man regelmässig länger als 10 Std gearbeitet hat - dann kann das vom AG der das erlaubt hat regress verlangen....


    Der Arbeitgeber bekommt eine Strafzahlung bis zu 15.000 €, die er natürlich selbst bezahlen muss, da er ja den Nebenjob genehmigt hat.


    Und was meinste was jetzt ein AG tut der weiß das sein AN mit einer Nebentätigkeit am Rande dieser Grenze ist... und das noch bei so nem verantwortungsvollen Job wie Krankenschwester ----?


    Wenn der Arbeitgeber meint, dass eine Krankenschwester neben der Arbeit nicht noch als Pflegekraft einer älteren Dame arbeiten kann, dann sollte er dies nicht gestatten.


    Übrigens : es ist nie die BG die Arbeitszeitgesetze und deren Einhaltung überwacht. ... ist immer das Gewerbeaufsichtsamt.... und die forschen uu bei Unfällen auch mal nach....


    Können sie ja auch, aber das ändert nix an der Tatsache, dass der ArbeitNEHMER a) unfallversichert ist und b) nicht ordnungswidrig handelt.


    Die Firmen zahlen für die Arbeitsfreiheit ihrer Mitarbeiter.


    So, und jetzt ist bei mir Feierabend. Ich geh couchen.

    Einmal editiert, zuletzt von StefanRM ()